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2768.1 - Antwort des Regierungsrats
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höhere leitende Tätigkeit ausüben (Art. 3 Bst. d ArG). Hierzu gehört gemäss Art. 9 ArGV 1, «wer auf Grund seiner Stellung und Verantwortung sowie in Abhängigkeit von der Grösse des Betriebes über weitreichende
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2823.7 - Anträge des Regierungsrats zur 2. Lesung
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Rechtsunsicherheiten führen würde. Die Rechtssicherheit ist als allgemeiner verwaltungsrechtlicher Grundsatz im Schweizerischen Rechtssystem von sehr hoher Bedeutung. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
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2827.2e - Beilage 5 Regierungsratsbeschluss
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Eigentum vor Miete» und will ihn auch bei der Unterbringung von Asylsuch'enden berücksichtigen. Der Grundsatz der «geografischen Zentralisierung der Verwaltung» lässt sich ihrer Ansicht nach in verschiedener Absicht den Anteil der «kurzen Wege» und die Effizienz zu erhöhen, ebenfalls als stra- tegischen Grundsatz zu formulieren. Die VD stellt fest, dass bei den Belegungsvorschlägen diese Grundsätze nicht eingehalten Kenntnis ge- nommen. Die aus heutiger Sicht angenommene Verteilung der Direktionen und Ämter dient als Grundlage für den Nachweis des Bedarfs und derWirtschaftlichkeit des Mittel- baus / RDZ und ist nicht verbindlich
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2844.52 - Anträge der SVP-Fraktion zur 2. Lesung (EG ZGB, Polizeidienststellen, juristische Personen, Steuerfuss)
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Vorlage Nr. 2844.52 Laufnummer 15925 Laufnummer Nr. «Finanzen 2019» EG ZGB Polizei-Organisationsgesetz (Polizeidienststellen) Steuergesetz (juristische Personen) Steuergesetz (Steuerfuss) Anträge der
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2904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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wurden dabei nicht die Berechnungen der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellt, sondern er hatte von Grund auf eigene Berechnungen vorzunehmen, deren Resultate dann mit denjenigen der Steuerverwaltung verglichen April 2010 (Vorlage Nr. 1931.1 - 13402) In der vorliegend zu beratenden Vorlage erfolgt ein grundlegender Umbau der Kapitalbesteu e- rung von juristischen Personen. Einerseits werden die besonderen S AHV-Finanzierung (STAF) ins kantonale Steuerrecht. Die STAF führt in der ganzen Schweiz zu einem grundlegenden Umbau des Unternehmenssteuerrechts und zu er- heblichen Folgewirkungen im nationalen Finanzausgleich
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2904.1a - Beilagen 1 - 9
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wird voraussichtlich steigende Steuererträge von ehemaligen Statusgesell- schaften aufweisen. Der Grund liegt darin, dass im Jahr 2024 letztmals eine reduzierte Besteuerung aufgrund von Abschreibungen auf tragen: - Beim Finanzausgleich NFA ist zu berücksichtigen, dass dieser schon rein aus seiner Grundsystematik heraus mit einer Verzögerung von 4 bis 6 Jahren nachwirkt. Die effektive NFA-Zahlung des Kantons der Jahre 2017, 2018 und 2019 je zu einem Drittel massgebend sein. Referenzjahr Steuerbemessungs- grundlagen (ASG) 2020 2014, 2015, 2016 2021 2015, 2016, 2017 2022 2016, 2017, 2018 2023 2017, 2018, 2019 2024
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2906.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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dere an Wochenenden aufgrund des grossen Freizeitverkehrs auch tagsüber erheblich ist. Aus diesem Grund betrachtete das Gutachten eine zeitliche Beschränkung der Massnahme als un- zweckmässig. Da aufgrund 741.01) dahingehend, dass auf Hauptverkehrsachsen innerorts generell Tempo 50 gelten und dieser Grundsatz nur aus Gründen der Sicherheit, insbesondere aber nicht durch Lärmschutzgründe 2906.2 - 15971 Seite
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2908.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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hält daraufhin fest, dass es in Anbetracht des Verhandlungsresultats keinen erkennbaren sachlichen Grund gibt, nun 1,2 Millionen Franken zu sprechen. Die Stawiko stimmt mit 7 Ja- zu 0 Nein-Stimmen ohne 406'000.00 816'000.00 1'056'000.00 * System BOG: Beruflich organisierte Grundbildung System SOG: Schulisch organisierte Grundbildung 11. Kosten/Beiträge pro Athletin bzw. Athlet pro Jahr bisher – neu Beiträge und Betreuung der Sporttalente und der involvierten Lehrbe- triebe eingesetzt. Das schulische Grundangebot wurde nie mit direkten Beiträgen zusätzlich unterstützt. Deshalb erscheinen die eigentlichen
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2910.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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(bei 5 Abwesenden) entschieden. Seite 2/3 2910.1 - 15906 3. Detailberatung Zu § 67a GOG (neu) Abs. 1 Grund zur Diskussion innerhalb der Kommission gab zunächst der zu erfassende Kreis der Of- fenlegungspflichtigen
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2914.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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wurden, mussten die Analysemethoden zum Studienverlauf an den Hochschulen angepasst werden. Aus diesem Grund waren die Daten zwischenzeitlich nicht verfügbar. Diese Umstellung bei der Datenerhebung ist mittlerweile Datenschutzvertrag zur Verfügung. Diesen ist es unter Be- rücksichtigung der massgebenden rechtlichen Grundlagen freigestellt , nach Bedarf und in Ab- stimmung mit den betroffenen Gymnasien entsprechende Daten