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2196.2 - Antwort des Regierungsrates
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jeweils sehr vage gehalten und lassen sich nicht überprüfen. 8. Ist die Zuger Regierung bereit, auf Grundlage der Legislaturziele des Regierungsrates eine spezifische, sozial, wirtschaftlich und ökologisch
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1190.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Abschrei- bungen im Umfang von 10% pro Jahr vorgenommen wie in Kantonen und Gemeinden üblich. Auf diesen Grund ist der Einbruch des Abschreibungsaufwandes im Jahr 2004 zurückzuführen. Ab dem Jahr 2005 steigt der Der Landschreiber: Tino Jorio 300/sk 2 Finanzplan 2004 - 2007 Inhaltsverzeichnis 1. Wesentliche Grundlagen 1.1 Planungsgrundlagen 1.1.1 Wirtschaftliche Entwicklung 1.1.2 Wirtschaftsaussichten für den Kanton 6 Beilage: Schwerpunktgeschäfte für den Kantonsrat für die Jahre 2004 und 2005 3 1. Wesentliche Grundlagen 1.1 Planungsgrundlagen 1.1.1 Wirtschaftliche Entwicklung Die BAK Basel Economics prognostiziert
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1191.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Begehren gemäss Ziff. 2 der Motion: Bei Geschäften, die mehr als drei Jahre pendent liegen, ist der Grund der Nichterledigung anzugeben Wir verweisen auf die Antworten zu Frage 2 (Beilage) zu jedem Vorstoss
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1192.1 - Motionstext
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akten an die Staatsanwaltschaft überwiesen werden, die sich in die Untersuchungser- gebnisse von Grund auf einlesen muss, damit sie die strafrechtliche Würdigung respektive den Strafantrag stellen kann
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1192.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ebung nicht mehr personell getrennt wären. Die Staatsanwälte müssten sich demnach nicht mehr von Grund auf in einen komplexen Fall, welchen sie vom Untersuchungsrichteramt übernommen haben, einarbeiten Herren Wir haben die Vorlage Nr. 1192.1 - 11340 an unserer Sitzung vom 4. November 2004 beraten. Als Grundlage diente uns neben dem Motionstext der Bericht und Antrag des Obergerichts (Vorlage Nr. 1192.2 - 11536)
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1193.1 - Motionstext
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1193.1 - 11349 unüberbaut lassen und nicht freigeben wollen. Der Grund für dieses Verhalten liegt verständlicherweise darin, dass Grundeigentum von noch unbebautem Bauland als eine gute Kapitalanlage mit guter te Vorteile. Das Grundeigentum hätte die Tendenz in die Hand jener zu gelangen, die es auch benutzen. Private und Firmen aus der Mittelschicht hätten wieder eher Chancen Grundeigentum für ihren Gebrauch bautem Bauland, zum Beispiel für die steuerliche Belastung wird der effektive Verkehrswert des Grundeigentums angenommen. Zu prüfen wäre auch zum Beispiel eine besondere Infrastrukur- oder Planungsmehrwertsteuer
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1215.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ung gemäss KR Beschluss vom 26. März 1992 Bewilligter Kredit in Fr. Abrechnung in Fr. Erwerb von Grund und Rechten 50'000.00 14'143.85 Bauarbeiten, Anpassungen, Signalisationen, Markierungen 760'000.00
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1215.2 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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präsentiert sich wie folgt: 2 1215.2 – 11420 Bewilligter Kredit in Fr. Abrechnung in Fr. Erwerb von Grund und Rechten 50'000.00 14'143.85 Bauarbeiten, Anpassungen, Signalisationen, Markierungen 760'000.00
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1225.1 - Motionstext
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Seiner Ansicht nach hat sich in der Zwischenzeit jedoch das finanzielle Umfeld geändert. Aus diesem Grund sei es notwendig, die Frage der Einführung einer Schiffssteuer erneut zu stellen und zu thematisieren durchaus denkbar. Diesfalls ist die Besteuerung sachlich begründet und stellt keine Verletzung des Grundsatzes der Rechtsgleichheit im Sinne von Art. 8 BV7 dar. Nicht umsonst hat schliesslich der Bundesgesetzgeber Zuger Seen für solche schweren Boote mit starkem Wellengang. 5.6 Besteuerung von Wanderbooten Im Grundsatz unterliegen Wanderboote dem Doppelbesteuerungsverbot. Sie können neben dem Standortkanton nicht
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1226.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nn Einsitz hatten. Es empfahl sich die Einsitznahme eines Juristen im Verwaltungsrat. Aus diesem Grund hat der Kanton Zug Dr. Arnold Brunner, jur. Mitarbeiter der Baudirektion, zur Wahl in den Verwal-