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1334.5 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
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beigezogenen Bauingenieurs. Gemäss SIA haben Kostenschätzungen einen Ungenauigkeitsgrad von +/- 20 %. Auf Grund dieses Sachverhaltes sind die 20 % für Unvorhergesehenes begründet, was aber nicht heisst, dass diese Spezialfonds «Beiträge Schutzraumbaupflicht» Per 1. Januar 1979 schuf der Bund die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Ersatzbeiträgen für Zivilschutzräume. Bauherren, welche aus bestimmten Gründen
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2224.1 - Antwort des Regierungsrates
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weise aufgezeigt werden kann. Der Regierungsrat möchte am bewährten Modell "Sam- melgesuch" dem Grundsatz nach festhalten. Frage 4: Wie gedenkt der Regierungsrat zukünftig sicherzustellen, dass gesetzlich
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2225.1 - Motionstext
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ben, was zu signifikanten Einnahmenausfällen bei den juristischen Personen führen würde. Aus diesem Grund soll der Regierungsrat bereits heute dem Kantonsrat die Einführung einer L i- zenz-/Patentbox sowie
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2114.1 - Motionstext
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wieder andere Stellvertreter an den Staatswirtschaftskommissionssitzungen teilnehmen. Aus diesem Grund ernennt jedes Mitglied der (engeren) Staatswirtschaftskommission einen Stell- vertreter aus dem Kreis
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2115.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2115.1 Laufnummer 13992 Motion von Thiemo Hächler, Cornelia Stocker und André Wicki betreffend Ergänzung von künftigen Kantonsratsvorlagen mit Kurzlesetexten vom 9. Februar 2012 Die Kanton
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2121.1 - Postulatstext
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rat ersucht, sämtliche diesbe- züglich bestehenden gesetzlichen Grundlagen aufzuzeigen sowie darzulegen, wo allenfalls aus welchem Grund ein Anpassungsbedarf besteht und wie dieser umgesetzt werden könnte gekommen, die Sache weiter zu prüfen. Sollte sich herausstellen, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und auch eine Erweiterung der Mitteilungspflichten nicht genügen, wäre das genannte zentrale I
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2144.1 - Motionstext
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Legislative nehmen im Regelfall nur zwei bis fünf Prozent der Stimmberechtigten teil. Aus diesem Grund wird im- mer wieder von „demokratisch schlecht legitimierten Entscheiden“ gesprochen. Zudem kommt
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2152.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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567'000.-- kann die Erfüllung des Grundauftrags (fixe Kosten) für Leitung und Betrieb des Leistungsbereichs Weiter- und Zusatzausbildung sichergestellt werden. Zum Grundauftrag gehören: Entwicklung und Publikation setzt sich der in der unten stehenden Tabelle ausgewiesene Personalbestand zusammen aus einem Grundbestand und einem Erweiterungsbestand, der von der Auftragslage und Drittmittelfinanzierung abhängt. Bestimmungen des Gesetzes 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen A. Grundlagen § 1 Bestand und Stellung Diese Bestimmung ist die gesetzliche Grundlage für die Führung einer Pädagogischen Hoch- schule im Kanton
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2152.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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der grösseren Partnerschule die voraussichtlich erforderliche Grösse für Hochschulen. Aus diesem Grund sind 2010 Kooperationsverhandlungen mit Luzern und Zürich geführt wor- den. In die Gespräche involviert eines positiven Signals, die Wirtschaft explizit im gesetzl i- 2152.3 - 14197 Seite 11/15 chen Grundauftrag Erwähnung finden. Diesem Votum wird inhaltlich nicht widersprochen, j e- doch sind verschiedene , sondern ihnen den Zutritt zum Studium zu ver- wehren. Die Neuformulierung berücksichtigt die Grundlagen des Datenschutzes und ermöglicht ein vom Einzelfall abhängiges, angepasstes Vorgehen. Beschluss:
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2152.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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angegebe- nen 1.3. Mio. Franken Mehrkosten gegenüber heute auf einer Hochrechnung beruhen, die auf- grund einer repräsentativen Stichprobe angestellt worden ist. Es handelt sich nach Auskunft des Bildung Franken abgeschlossen. Der Regierungsrat weist auf Seite 36 seines Berichtes darauf hin, dass die zu Grunde gelegten Fr. 270.-/m 2 marktüblich und fair seien. Er weist auch darauf hin, dass im Mietzins sämtliche weiterhin die Ausbildung von Lehrpersonen im Kanton Zug anzubieten. Dafür muss jetzt die gesetzliche Grundlage geschaf- fen werden. Die Details sind im Bericht des Regierungsrates Nr. 2152.1 - 14083 ausführlich