-
2214.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
wenn Teile seiner baulichen Geschichte in die Neuplanung integriert werden. S 5.2 Bauten im Unter- grund ohne An- rechnung der Flächen prüfen Im Zusammenhang mit Verdichtung wurde auch die Idee geäussert gen auf, wie sie ihre Siedlungen nach innen entwickeln. Weiter stellen sie si- cher, dass die Grundnutzung im Einzugsgebiet von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs g e- nügend hohe Dichten zulässt. ähnlichen wirtschaftlichen Entwicklung, wie sie in den letzten Jahren stattfand. Die aktualisierten Grundlagen (aktuelle unbebaute Bauzonenreserven, bereits genehmigte Projekte) führten zu einer Anpassung der
-
2213.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
-
schliesslich von einer bundesbeitragsberechtigten Summe von rund 2.8 Mio. Fran- ken aus. Aus diesem Grund ergab sich beim Littibach ein niedrigerer Subventionssatz. Seite 3/3 2213.3 - 14351 Vor diesem Hintergrund
-
2098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
effektive Alterspolitik ist Voraussetzung dafür, dass Kanton und Gemeinden die Mittel ge- zielt und auf Grund strategischer Prioritäten einsetzen können. Der Kanton will mit einer um- fassenden Alterspolitik Pensionierten fallen die relativen Unterschiede zur Schweizer Al- terspyramide kaum ins Gewicht: Grunddaten Bundesamt für Statistik und Direktion des Innern des Kantons Zug (per 31. Dezember 2010). Alle unter Berücksichtigung der Autonomie der Gemeinden angegangen werden: • Erarbeitung von fachlichen Grundlagen und Aufbereitung von Daten zur Alterspolitik im Kanton Zug. 2098.1 - 13942 Seite 5/14 • Erarbeitung
-
2106.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
wird damit auch vermieden, dass das Gesamtgefüge von Beitragszahlern und Leistungsansprechern grundlegend ver- ändert wird. Allfällige vermutete Benachteiligungen sind rechnerisch nicht erwiesen. Ein aktiver zu setzen. Der Kanton Zug hat bis zum In-Kraft-Treten der Gesetzesrevision seine ge- setzlichen Grundlagen für die Familienzulagen den neuen bundesrechtlichen Vorschriften an- zupassen, was in erster Linie auch für Kinder von Selbstständigerwerbenden eine Familienzulage ausgerichtet wird. Damit wird der Grundsatz «ein Kind – eine Zulage» umgesetzt. Der Kanton Zug regelt nun die Um- setzung dieser Vorgabe in
-
2105.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Kommission die heutige Organisationsstruktur; diese habe sich bestens be- währt und es gebe keinen Grund für eine Änderung. Da die Ausbildungsgänge vielfältig sind und zahlreiche Übergänge bestehen, ist
-
2117.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch Landbeanspruchung betrof- fen sind. Der Erwerb von Grund und Rechten umfasst dabei Grundstücksflächen, Dienstbarkei- ten an Grundstücken oder vorübergehende Festsetzung des Erholungsschwer- punktes im Zuger Richtplan wird die übergeordnete richtplanerische Grundlage für die Weiter- entwicklung des Lienisberges gelegt. 4. Öffentliche Mitwirkung zum Erholungsschwerpunkt sistunnels und des Ceneri-Ausbaus, zur Netzwirkung und zum Fahr- plankonzept der SBB. Antwort: Grundlage der Planungen ist das Konzept ZEB mit dem Planungsstand 2005, welcher inzwischen überprüft und bestätigt
-
2116.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
beschränkt sich auf die für ihren Zweck notwendigen Daten: Personalien der betroffenen Person sowie Grund und Art der getroffenen Massnahme. − Die Daten dürfen nur für die Durchsetzung negativer Entscheide dass die im Konkordat definierten Voraussetzungen vorliegen und die je- weilige theoretische Grundausbildung erfolgreich absolviert wurde. Für den Erhalt einer Betriebsbewilligung ist eine Betriebshaft dienstleistungs-Unternehmen VSSU) können folgende Aufgaben übertragen werden: − Theoretische Grundausbildung einschliesslich Abnahme der Prüfung. − Zusammentragen der erforderlichen Unterlagen für ein
-
2116.2 - Antrag des Regierungsrates
-
gemäss Art. 20 ausgesprochen wurde. Die Liste enthält die Personalien der betroffenen Person sowie den Grund und die Art der getroffenen Massnahme. Die Konkordatskommission ermöglicht den Bewilligungsbehörden Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung ist; b) sie handlungsfähig ist; c) sie die theoretische Grundausbildung für private Sicherheitsangestellte erfolgreich absolviert hat; d) keine im Strafregisterauszug sbewilligung ist; b) die Voraussetzungen von Abs. 1 Bst. b – e erfüllt; c) die theoretische Grundausbildung zum Führen eines Sicherheitsunterneh- mens erfolgreich absolviert hat. 3 Einem Sicherheitsunternehmen
-
2142.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
rnen Rechtsprechung sollen auch für das hängige Beschwerdeverfahren erhalten bleiben. Aus diesem Grund erfolgt die Interpel- lationsantwort erst nach dem Entscheid über die Beschwerde im Regierungsrat
-
2160.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
-
Staatsanwaltschaft darauf hin, dass eine Projektgruppe Vermögenseinziehung eingesetzt wurde, welche die Grundlagen zu einer konsequenten und erfolgsversprechenden Vermögenseinziehung erarbeitet. Für deren allfällige