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2214.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wenn Teile seiner baulichen Geschichte in die Neuplanung integriert werden. S 5.2 Bauten im Unter- grund ohne An- rechnung der Flächen prüfen Im Zusammenhang mit Verdichtung wurde auch die Idee geäussert gen auf, wie sie ihre Siedlungen nach innen entwickeln. Weiter stellen sie si- cher, dass die Grundnutzung im Einzugsgebiet von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs g e- nügend hohe Dichten zulässt. ähnlichen wirtschaftlichen Entwicklung, wie sie in den letzten Jahren stattfand. Die aktualisierten Grundlagen (aktuelle unbebaute Bauzonenreserven, bereits genehmigte Projekte) führten zu einer Anpassung der
2213.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
schliesslich von einer bundesbeitragsberechtigten Summe von rund 2.8 Mio. Fran- ken aus. Aus diesem Grund ergab sich beim Littibach ein niedrigerer Subventionssatz. Seite 3/3 2213.3 - 14351 Vor diesem Hintergrund
2098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
effektive Alterspolitik ist Voraussetzung dafür, dass Kanton und Gemeinden die Mittel ge- zielt und auf Grund strategischer Prioritäten einsetzen können. Der Kanton will mit einer um- fassenden Alterspolitik Pensionierten fallen die relativen Unterschiede zur Schweizer Al- terspyramide kaum ins Gewicht: Grunddaten Bundesamt für Statistik und Direktion des Innern des Kantons Zug (per 31. Dezember 2010). Alle unter Berücksichtigung der Autonomie der Gemeinden angegangen werden: • Erarbeitung von fachlichen Grundlagen und Aufbereitung von Daten zur Alterspolitik im Kanton Zug. 2098.1 - 13942 Seite 5/14 • Erarbeitung
2106.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wird damit auch vermieden, dass das Gesamtgefüge von Beitragszahlern und Leistungsansprechern grundlegend ver- ändert wird. Allfällige vermutete Benachteiligungen sind rechnerisch nicht erwiesen. Ein aktiver zu setzen. Der Kanton Zug hat bis zum In-Kraft-Treten der Gesetzesrevision seine ge- setzlichen Grundlagen für die Familienzulagen den neuen bundesrechtlichen Vorschriften an- zupassen, was in erster Linie auch für Kinder von Selbstständigerwerbenden eine Familienzulage ausgerichtet wird. Damit wird der Grundsatz «ein Kind – eine Zulage» umgesetzt. Der Kanton Zug regelt nun die Um- setzung dieser Vorgabe in
2105.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kommission die heutige Organisationsstruktur; diese habe sich bestens be- währt und es gebe keinen Grund für eine Änderung. Da die Ausbildungsgänge vielfältig sind und zahlreiche Übergänge bestehen, ist
2117.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch Landbeanspruchung betrof- fen sind. Der Erwerb von Grund und Rechten umfasst dabei Grundstücksflächen, Dienstbarkei- ten an Grundstücken oder vorübergehende Festsetzung des Erholungsschwer- punktes im Zuger Richtplan wird die übergeordnete richtplanerische Grundlage für die Weiter- entwicklung des Lienisberges gelegt. 4. Öffentliche Mitwirkung zum Erholungsschwerpunkt sistunnels und des Ceneri-Ausbaus, zur Netzwirkung und zum Fahr- plankonzept der SBB. Antwort: Grundlage der Planungen ist das Konzept ZEB mit dem Planungsstand 2005, welcher inzwischen überprüft und bestätigt
2116.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
beschränkt sich auf die für ihren Zweck notwendigen Daten: Personalien der betroffenen Person sowie Grund und Art der getroffenen Massnahme. − Die Daten dürfen nur für die Durchsetzung negativer Entscheide dass die im Konkordat definierten Voraussetzungen vorliegen und die je- weilige theoretische Grundausbildung erfolgreich absolviert wurde. Für den Erhalt einer Betriebsbewilligung ist eine Betriebshaft dienstleistungs-Unternehmen VSSU) können folgende Aufgaben übertragen werden: − Theoretische Grundausbildung einschliesslich Abnahme der Prüfung. − Zusammentragen der erforderlichen Unterlagen für ein
2116.2 - Antrag des Regierungsrates
gemäss Art. 20 ausgesprochen wurde. Die Liste enthält die Personalien der betroffenen Person sowie den Grund und die Art der getroffenen Massnahme. Die Konkordatskommission ermöglicht den Bewilligungsbehörden Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung ist; b) sie handlungsfähig ist; c) sie die theoretische Grundausbildung für private Sicherheitsangestellte erfolgreich absolviert hat; d) keine im Strafregisterauszug sbewilligung ist; b) die Voraussetzungen von Abs. 1 Bst. b – e erfüllt; c) die theoretische Grundausbildung zum Führen eines Sicherheitsunterneh- mens erfolgreich absolviert hat. 3 Einem Sicherheitsunternehmen
2142.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rnen Rechtsprechung sollen auch für das hängige Beschwerdeverfahren erhalten bleiben. Aus diesem Grund erfolgt die Interpel- lationsantwort erst nach dem Entscheid über die Beschwerde im Regierungsrat
2160.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Staatsanwaltschaft darauf hin, dass eine Projektgruppe Vermögenseinziehung eingesetzt wurde, welche die Grundlagen zu einer konsequenten und erfolgsversprechenden Vermögenseinziehung erarbeitet. Für deren allfällige

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