Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10580 Inhalte gefunden
1368.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Schutz bis zu einer Abflussmenge von 750 m3/s zuzüg- lich eines Freibords von mindestens 50 cm. Auf Grund des Ereignisses vom August 4 1368.2 - 12133 2005 war der Hochwasserschutz auf dem Gemeindegebiet Hünenberg Kantonen Aargau, Luzern, Zürich, Zug und dem Bund (BAFU) wurde angeregt, für die Reuss einheitliche Grundlagen im Bereich Hydrologie, Hydraulik und Geschiebe zu erarbeiten. Eine kantonsübergreifende Stu- die nisse und die Hoch- wassersicherheit des bestehenden Dammes sind in Bearbeitung und bilden die Grundlage für das Sanierungsprojekt Rüsshalden bis Sinserbrücke. Geschiebeentnahmen stehen nicht im Vordergrund
1384.1 - Interpellationstext
belastet werden? 6. Stellt der Regierungsrat in seinen Direktionen eine zusätzliche Belastung auf- grund der Archivierungspraxis unter dem neuen Archivgesetz bei ihren Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern
1393.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
s wurden von der Stawiko nicht im Detail beraten, weil im Grundsatz der Vorschlag der Strassenbaukommission favorisiert wird. Aus diesem Grund fand die Detailberatung zur Vorlage Nr. 1393.6 - 11988 wie
1407.2 - Antwort des Regierungsrates
Damen und Herren Am 2. Februar 2006 reichte Kantonsrat Markus Jans eine Interpellation ein. Hinter- grund ist die Bedeutung der BLN-Gebiete (Bundesinventar der Landschaften von na- tionaler Bedeutung) sowie
1411.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1411.2 (Laufnummer 12038) INTERPELLATION VON MARTIN STUBER BETREFFEND PERSONALSITUATION UND VERANTWORTUNG DES KANTONS BEZÜGLICH KUNSTHAUS ZUG (VORLAGE NR. 1411.1 – 11954) ANTWOR
1412.01a - Beilage
2006) Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Kontrolle der Parkordnung auf öffentlichem Grund Zuger Polizei (in engem Kontakt mit den Gemeinden) Gute (quartalsweise Abrechnungen). Aufgabenteilung Seite 2 Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Kontrolle des SVG (ohne Parkplatzbe- erziehung Einsatz Si Ass möglich Aufgabenteilung Seite 3 Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Signalisations-, Markierungs- und Re
1463.1 - Antwort des Regierungsrates
Schulzeit auf die berufliche Grundaus- bildung vorbereiten. Als Vorbereitung auf die berufliche Grundausbildung gelten pra- xis- und arbeitsweltbezogene Angebote nach Abschluss der obligatorischen Schul- zeit -- b) für die Ausbildung der Lehrer Lehrerweiterbildung (Kanton und Gemeinden) Fr. 979'600.-- Grundausbildung (Kanton 100 %) - Seminare Fr. 5'038'000.-- - Pädagogische Hochschule Zentralschweiz Fr. 6'082'000 Ausbildungskosten für die Lehrpersonen ist zu beachten, dass im Jahre 2005 die Kosten für die Grundausbildung am höchsten sind, weil gemäss § 56 Abs. 3 SchulG der Kanton bis zur Schliessung der zugerischen
1464.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
ungsgrad vorge- schrieben werden soll. Die Kommission stellte sich auf den Standpunkt, dass auf- grund der wenigen Steuerungsmöglichkeiten des Kantonsrats in § 4 Abs. 1 eine stra- tegische Vorgabe betreffend für das neue Grundangebot im öffentlichen Verkehr (12 Kurspaare an Werk- tagen; Preisbasis 2006) ein Betrag von rund Fr. 200'000.-- durch den Kanton über- nommen werden, was keine grundlegenden Auswirkungen Änderungsanträge gestellt. Ein Kommissionsmitglied warf die Frage auf, ob in § 2 Abs. 1 nicht ein Grundangebot im öffentlichen Verkehr, welches das heutige Regional- und Ortsliniennetz umfasst, aufgenommen
1472.2 - Antwort des Regierungsrates
punktuell mit der Symptombekämpfung von Einzelerschei- nungen an, sondern bekämpft das Problem von Grund auf mit dem Blick für das Ganze. Vorliegend hiesse das, dass eine effektive Bekämpfung der Allergien auszuarbeiten? Antwort: Vorab ist zu erwähnen, dass der Kanton Zürich die (Sofort-) Massnahmen auf der Grundlage des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes beschlossen hat, bevor die revidierten Bestimmungen der
1477.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(im nördlichen Teil). Sie müsse korrigiert werden. Die Feststellung der Stadt Zug ist zutreffend. Grund für die Abweichung der Sied- lungsbegrenzungslinie war ein Zeichnungsfehler. 4 1477.2 - 12494 Die

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch