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1367.2 - Antrag des Regierungsrates
gspflicht ist als öffentlich-rechtliche Eigentumsbe- schränkung für die Dauer ihrer Geltung im Grundbuch anzumerken1). § 17 Interne Verrechnungen 1 Interne Verrechnungen sind Gutschriften und Belastungen zum Verkehrswert. § 14 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 1 Das Verwaltungsvermögen wird nach dem Grundsatz einer finanz- und volkswirtschaftlich angemessenen Selbstfinanzierung der Investitionsausga- ben Rechnungsjahr dem freien Ei- genkapital zuzuweisen. 2 Auf Beschluss der Legislative kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. 3 Die Verbuchung der Ertragsüberschuss-Verwendung erfolgt innerhalb der Bilanz
1367.7 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
Anwendung verschiedener Verfügungsbegriffe im kantonalen Recht (Marco Weiss, a.a.O., S. 116). Aus diesem Grund hat die vorberatende Kommission in § 40 Abs. 1 FHG den Begriff der "Verfügung" verwendet. Die Verfügung Träger einer staatlichen Auf- gabe, bei deren Abwicklung er den gleichen rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Schranken unterworfen ist, wie ein Organ der Verwaltung. Konkordate und Verwaltungsvereinbarungen zu massivem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. Zudem ergebe sich die Verantwortung des Grundbuchverwalters direkt aus dem Gesetz. Mit der Doppel- unterschrift könne diese zugewiesene Verantwortung nicht
1413.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
Abonnementsgebühren fest und bezieht sie. § 20 Anlässe 1 Anlässe auf öffentlichem oder privatem Grund haben die Veranstalten- den der Polizei sobald bekannt, spätestens jedoch zwei Monate vor der Durchführung abgeschlos- senen Grundausbildung wird als Dienstjahr angerechnet. 3 In die Polizei kann aufgenommen werden, wer das Schweizer Bürger- recht besitzt, mündig ist und die polizeiliche Grundausbildung erfolgreich verzichtet werden. 4 Personen mit besonderen Fachkenntnissen können auch ohne polizeili- che Grundausbildung aufgenommen werden. 5 Über die Zulassung zur Polizeischule und über den ausnahmsweisen Verzicht
1413.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Kanton Zug mit den sehr hohen Erwartungen von Bevölkerung und Behörden an die Sicherheit sowie auf- grund des stark angestiegenen und des weiter zunehmenden Aufgabenvolumens sind sehr hoch. Die Polizeiführung der Grundkenntnisse und -fertigkeiten auch die An- ordnung von Zwangsmassnahmen und den Schusswaffengebrauch. Ausgeschlossen ist eine kriminalpolizeiliche Ausbildung, welche zur Grundausbildung für P
1413.06a - Anhang
2006) Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Kontrolle der Parkordnung auf öffentlichem Grund Zuger Polizei (in engem Kontakt mit den Gemeinden) zu Gute (quartalsweise Abrechnungen). 000.0(0) A nhang 2 Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Kontrolle des SVG (ohne Parkplatzbe- Verkehrs- erziehung Einsatz Si Ass möglich 3 A nhang 000.00(0) Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Signalisations-, Markierungs- und Re
1413.11a - Beilage
2006) Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Kontrolle der Parkordnung auf öffentlichem Grund Zuger Polizei (in engem Kontakt mit den Gemeinden) zu Gute (quartalsweise Abrechnungen). 000.0(0) A nhang 2 Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Kontrolle des SVG (ohne Parkplatzbe- Verkehrs- erziehung Einsatz Si Ass möglich 3 A nhang 000.00(0) Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Signalisations-, Markierungs- und Re
1429.2 - Antwort des Regierungsrates
selber auch stärker gefährdet sind, Opfer zu werden. Die Gefahr, Opfer von Gewalt auf öffentlichem Grund im Kanton Zug zu werden, ist weder bei Jugendlichen noch Erwachsenen gross. Der Sicherheitsstandard tzes für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik diskutiert. Damit soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um eine verbesserte ko- ordinierende Kinder- und Jugendpolitik zu ermöglichen
1438.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
am-Rotkreuz besteht eine starke Nachfrage nach Angebo- ten des öffentlichen Verkehrs. Aus diesem Grund hat der Kanton Zug in den vergan- genen Jahren die Regionalzugsleistungen verbessert. Die Verdichtung die nicht Bestandteil des Grundauftrags der SBB sind (z.B. Haltestellen), angemessen zu beteiligen. Nur für die Investitionen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundauftrag erhalten die SBB vom Bund baulichen Massnahmen entfallen. 5. Finanzielle Auswirkungen 5.1 Investitionen 5.1.1 Gesetzliche Grundlagen Nach der Gesetzgebung des Bundes (Art. 3 Absatz 4 SBB-Gesetz) haben sich Dritte wie Kantone an
1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
„Regelungsbedarf“: „Frei ist der Kanton darin, ob in nachfolgenden Bereichen Rechtsanpassungen auf Grund der eingetragenen Partnerschaften vorgenommen werden: - (...) - Sozialversicherungsrecht, insbesondere anderen Partners. Es muss in diesem Zusammenhang betont werden, dass das Partnerschaftsgesetz als Grundlage für eine Zweierbeziehung, nicht aber für eine Familie, dient. So haben lesbische und schwule Paare Arbeitslosenhilfe nach § 12 ff. des Gesetzes handelt es sich um eine kantonale Leistung, die ihre Grundlage im kantonalen Recht und nicht in einem der Sozialversicherungsgesetze des Bundes hat. Damit ist
1446.7 - Bericht und Antrag des Obergerichtes zur 2. Lesung
Fahndung“ geschaffen; der bisherige § 16bis wird zu § 16ter „c) Vorläufige Festnahme“. Aus diesem Grund wurde der Unter- titel mit „Festnahme“ ergänzt. Diese Ergänzung ist in der Vorlage zur Einführung

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