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2174.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Aufgaben haben». Dies ist selbstverständlich auch die Mei- nung des Regierungsrates. Er hat keinen Grund daran zu zweifeln, dass alle elf Zuger Einwoh- nergemeinden diese Forderungen erfüllen. 2. Vergle die Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget ausgewiesen werden. Die gesetzliche Grundlage für e i- ne mögliche Einführung in den Einwohnergemeinden wird mit § 18a des zu revidierenden Ge-
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2192.2 - Antrag des Regierungsrates
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Vorsorge der gewählten und angestellten Arbeitnehmenden des Kantons sowie des Personals der auf- grund eines Anschlussvertrages angeschlossenen Arbeitgebenden durch. Sie ist nach Art. 48 BVG2) im Register über die Leistungen fest. 1) BGS 111.1 2) SR 831.40 BGS 1 [Geschäftsnummer] 2. Finanzierung § 3 Grundsatz 1 Die Finanzierung hat nach versicherungstechnischen Grundsätzen zu er- folgen. Bis zum Erreichen
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1532.1 - Motionstext
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ung des Regierungsrates, die Qua- litätsanforderungen festzulegen, nicht entsprochen. Aus diesem Grund sind die Motionäre der Ansicht, dass die wichtigsten inhaltlichen Qualitätsanforderungen im Gesetz
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1549.1 - Interpellationstext
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ursprünglich nicht geplant war bzw. für die Zuger Schule geplant war? - Wo sieht der Regierungsrat den Grund für das anscheinend mangelnde Interesse für eine HF-Ausbildung in Zug im Bereich ACB? - Ist der R
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1552.1 - Gedruckter Bericht
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Arnold Maya, lic. iur. Rechtsanwältin, Baar, und Tobler Sandro, Fürsprecher lic. iur., Zug, wurde auf Grund bestandener Prüfung der Fähigkeits- ausweis zur öffentlichen Beurkundung erteilt. XII. Anwaltsprü 500.– II. Zuschläge zum monatlichen Grundbetrag 1. Effektiver Mietzins für Wohnung oder Zimmer (ohne Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas, weil im Grundbetrag inbegriffen), unter Berück- sichtigung entsprechend ihrem Geldwert vom Existenzminimum in Abzug zu bringen: Freie Kost mit 50 % des Grundbetrages (vgl. Ziff. VI.); Dienstkleidung mit CHF 20.– bis CHF 30.– im Monat. 2. Angemessener Anteil an
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1561.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zudem sind alle Zentralschweizer Kantone finanziell am MCCS beteiligt. Sie finanzie- ren die Grundlagenforschung am Zentrum in Alpnach. Die Forschungsstätte des CSEM in Alpnach wurde im Oktober 2000 in Betrieb tzung mit dem Technologieforum Zug zusammen. Die langfristige Forschung, insbesondere die Grundlagenforschung und die ange- wandte Forschung, sind Aufgaben der öffentlichen Hand; die Finanzierung der Pro- wobei die zweite Jahrestranche nur fällig wird, wenn die Vorarbeiten zu einer Integration der Grundlagenforschung des MCCS in die Fachhochschule Zentralschweiz nicht bereits per Ende 2008 abgeschlossen werden
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1512.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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aufkommt oder überhaupt zu schwach ausgebildet ist. Das ist beispiels- 17 1512.1 - 12312 weise ein Grund für den Rückgang der Auerwildbestände in den Kerngebieten des Rossbergs und der Höhronen. Wälder mit wird. Motion: Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Kantonsratsbeschluss vorzulegen, der die Grundidee des Ende 2002 ausgelaufenen Kantonsratsbeschlusses betreffend Rahmenkredit zur Förderung von Holzenergie Die Anpassung der in § 12 Absatz 2 a.F. genannten Waldwirtschaftspläne an geänderte Planungs- grundlagen erfolgt neu im Rahmen von § 14 Absatz 2 und § 30 Absatz 4 und 5. § 12 bis (neu) Kantonaler Richtplan
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1525.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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l bedeutenden Wirtschaftsraum entwickelt. Die wirtschaftliche Bedeutung des Kantons ist auch ein Grund für die Attraktivität des Kantons als Arbeitsplatz für Einheimische und Zugewanderte. Der Arbeits- eingesetzten Mittel möglichst wirksam einzusetzen. Im Jahr 2008 sind von Seiten der Kantone erste Grundlagen zu erarbei- ten, welche die lokalen Verhältnisse berücksichtigen und die längerfristigen Entwi regelmässigen fachlichen Austausch zum Thema Integration führen, wird die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen in den Kantonen auf breiter Basis befürwortet. Wichtige Inhalte einer gesetzlichen Regelung wären
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1543.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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rechtlich jedoch nicht verselbständigte Teile des Staatsvermögens mit besonderer Zweckbindung. Aus diesem Grund sind sie in der Rechnung separat darzustellen. Das Verfügungsrecht obliegt dem Regierungsrat. Die wird oder nicht. In der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 7. Oktober 2005 wurde der Grundsatzentscheid gefällt, dass die Kantone für interkantonale Polizeieinsätze im Rahmen der EURO 08 auf eine Ein Stawiko-Mitglied stellte die Frage, wer und gestützt auf welche Rechtsgrundlage diesem Grundsatzentscheid für den Kanton Zug zugestimmt habe. Den vom Sicherheitsdirektor nachträglich zur Sitzung zur
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3159.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ng», welches die wichtigsten Planungsgrundsätze für künstliche Beleuchtungen sowie gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten beinhaltet. Zurzeit gibt es beim Amt für Umwelt keine Hinweise von Gemeinden