-
3161.4 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
-
Auffassung des Bundesrats im Interesse einer raschen Umsetzung nicht geändert werden. Aus demselben Grund wird auch die erste Auszahlungstranche bis 400 Millionen Franken, wie im geltenden Covid-19-Gesetz Gestützt auf diese Grundlage hat der Bundesrat Anfang November 2020 eine Vernehmlassung zur Ausführungs- verordnung durchgeführt. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Grundsatz der Regelung von einer der Bundesanteil insgesamt rund zwei Drittel (exakt 68 Prozent) der Gesamtausgaben beträgt. Die Grundpfeiler von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes, namentlich die Entscheidungsfreiheit der Kantone, wie sie ihre
-
3164.1 - Postulatstext
-
e zu be- achten. Zudem sollten Witterungsschutz für Gastrobetriebe auf öffentlichem wie privatem Grund bewilligungsfrei erlaubt werden. Da der Winter sich bereits ankündigt, bitten wir um eine dringliche
-
3181.2 - Antwort des Regierungsrats
-
unterscheiden folglich nicht zwischen Personenwagen und Lastwagen. Auf der Autobahn werden aus diesem Grund Lastwagen, welche zum Beispiel 10 km/h schneller fahren als die für diese erlaubten 80 km/h, in der
-
3185.9 - Bericht und Antrag des Regierungsrats zum Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit Fördermassnahmen
-
2022 sind noch provisorisch. Der in Aussicht gestellte Ergänzungsbeitrag ist tiefer als erwartet. Grund dafür ist, dass verschiedene Kantone ihre Budgets massiv erhöht haben. Seite 4/9 3185.9 - 16910 Tabelle
-
3185.8 - Zusatzantrag des Regierungsrats
-
ls Ab- klärungen zu dulden. 2 Die zuständige Behörde lässt an Ort Kontrollen vornehmen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass gegen die Vor- schriften dieses Gesetzes und der Ver- ordnung verstossen wird
-
3185.9a - Beilage: Detailerläuterungen
-
Baudirektion Detailerläuterungen_§§_4c_5.Docx Revision des kantonalen Energiegesetzes Detailerläuterungen zu den Bestimmungen § 4c, Heizungsersatz, und § 5, Förder- massnahmen Für die Bestimmung § 4c
-
3187.1 - Motionstext
-
finanzielle Schwierigkeiten, etwa deshalb, weil sie nicht genügend Gelder aus der 2. Säule und auf- grund eigener Ersparnisse zur Verfügung haben, um ihren bisherigen Lebensstandard auch nur annähernd we
-
3189.2 - Antwort des Regierungsrats
-
hatte. Nun wurde per 1. Januar 2021 die Stelle eines/r Kantonsapothekers/in geschaffen. Was ist der Grund hierfür? Die Interpellantin schreibt in ihrem Vorstoss, dass der Kanton Zug bis zur Schaffung der Therapien; o Kenntnisse über die Aufgaben der verschiedenen Fachpersonen in der Grundver- sorgung; o Grundkenntnisse über Diagnose und Behandlung häufiger Gesundheitsstörungen und Krankheiten. Zudem schreibt das
-
3189.1 - Interpellationstext
-
Nun wurde per 1. Januar 2021 die Stell e eines/r Kantonsapothekers/in geschaffen. 12. Was ist der Grund hierfür? 13. a) Welche Aufgaben übernimmt der/die Kantonsapotheker/in zukünftig? b) Gehört dazu auch
-
3195.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
entwickelt, in der Vorgehensweise, Informationsfluss und Kompetenzen klar geregelt sind. Aus diesem Grund hatte die Stawiko mit ihrem Zusatzbericht Nr. 3136.3 - 16457 zum Budget 2021 beantragt, die bereits