Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10580 Inhalte gefunden
3069.2 - Antwort des Regierungsrats
die keine gesetzliche Grundlage bestand, hat der Regie- rungsrat eine geschaffen bzw. einen diesbezüglichen Antrag an den Kantonsrat gestellt. 3. Falls keine gesetzliche Grundlage besteht, gemäss Finan Finanzhaushaltgesetz ist ja für jede Ausgabe eine gesetzliche Grundlage nötig, ist der Regierungsrat bereit, eine solche ge- setzliche Grundlage innert Kürze beim Kantonsrat einzuholen? Idealerweise wäre dies
3080.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
Mieterabzugs jedoch dauerhaft gelten sol- len. COVID-19 sei ein singuläres Ereignis, das nicht als Grund für eine strukturelle und dauer- hafte Änderung der geltenden Bestimmungen vorgeschoben werden dürfe Verfügung gestellt werden sollen. Jedoch sind wir nicht einverstan- den, dafür ohne verlässliche Grundlage 10 Millionen Franken zu genehmigen. Wir sind der Mei- nung, dass zuerst der Rechenschaftsbericht
3081.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
allgemeinverbindlichen Kantonsratsbeschluss noch um einen Beschluss für neue Ausga- ben. Aus diesem Grund untersteht er nicht dem Referendum gemäss § 34 Abs. 1 der Kantons- verfassung (BGS 111.1). 3. COV
3094.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
Mieterabzugs jedoch dauerhaft gelten sol- len. COVID-19 sei ein singuläres Ereignis, das nicht als Grund für eine strukturelle und dauer- hafte Änderung der geltenden Bestimmungen vorgeschoben werden dürfe Verfügung gestellt werden sollen. Jedoch sind wir nicht einverstan- den, dafür ohne verlässliche Grundlage 10 Millionen Franken zu genehmigen. Wir sind der Mei- nung, dass zuerst der Rechenschaftsbericht
3103.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
Mieterabzugs jedoch dauerhaft gelten sol- len. COVID-19 sei ein singuläres Ereignis, das nicht als Grund für eine strukturelle und dauer- hafte Änderung der geltenden Bestimmungen vorgeschoben werden dürfe Verfügung gestellt werden sollen. Jedoch sind wir nicht einverstan- den, dafür ohne verlässliche Grundlage 10 Millionen Franken zu genehmigen. Wir sind der Mei- nung, dass zuerst der Rechenschaftsbericht
2982.2 - Antwort des Regierungsrats
Bundes hauptsächlichen Windpotenzialgebiete (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Ausschnitt aus der Grundlagenkarte des Bundes betreffend Windpotenzialgebiete (u. a. gestützt auf Windatlas 2016/2019), ergänzt und wird dort durch die AEW Energie AG als Energieversorgerin vorangetrieben. Die planerischen Grundlagen für diesen Windpark wurden vom Kanton Aargau in der Richtplananpassung vom 23. August 2017 erstellt Kanton Zug zu erstellen? Im Kanton Zug wurden im Rahmen der Überarbeitung des Richtplankapitels die Grundlagen für die erneuerbare Energie bereits im Jahr 2011 untersucht. Zusätzlich führte die WWZ AG in den
2982.1 - Interpellationstext
Schwyz, Hochbauamt des Kantons Schwyz, Energiefachstelle (2019) Seite 2/2 2982.1 - 16091 Aus diesem Grund stellen sich folgende Fragen: 1. Wie beurteilt der Regierungsrat das Projekt «Windpark Lindenberg»
3004.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Bericht und Antrag überwiesen. 1. Grundsätzliches Das Anliegen der Motionärin ist es, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, welche die Gemein- den zur Führung bedarfsgerechter ausserschulischer Kinderbetreuung
3008.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
darf der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen – die Angabe eines Grundes ist nur auf Wunsch der Arbeitnehmerin erforderlich und d er Grund ist auch kein Gültigkeitserfordernis. 7 Über einer Mutter im Mu der Motion 2 3. Verfahren der Standesinitiative 3 4. Beurteilung der Motion 3 4.1. Rechtliche Grundlagen 3 4.2. Haltung des Regierungsrats zum Anliegen der Motionäre 4 4.3. Haltung des Regierungsrats Abs. 1 Bst. r der Kantons- verfassung [KV, BGS 111.1]). 4. Beurteilung der Motion 4.1. Rechtliche Grundlagen Nach dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG, SR 822.11) dürfen
3025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
at, sondern durch das AIO nach Rücksprache mit der Daten- schutzstelle festgelegt. Aus demselben Grund werden auch die Anforderungen an die Formate der zu liefernden Daten (eCH-Standards) und die Komm gemäss Ziff. 1e der Grundsatzvereinbarung durch die Arbeitsgruppe IKG (ARG IKG) erarbeitet und von der IKG verabschiedet. Die ARG IKG besteht gemäss Ziffer 6.1 der Grundsatzvereinbarung aus der für Seite werden, braucht es auch für die Einwohnerregister eine Grundlage in einem formellen Gesetz. Eine offene Form ulierung würde gegen diesen Grundsatz verstossen. Der Regierungsrat lehnt eine solche Änderung

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch