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3065.2 - Antwort des Regierungsrats
auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung in verschiedenen Bereichen beziehen. Im Vorder- grund steht dabei die Gleichstellung in der kantonalen Verwaltung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie en. Die rechtlichen Grundlagen werden, insbesondere betref- fend Lohngleichheit, im Rahmen des regelmässig stattfindenden Personalrechtskolloquiums besprochen. Die Grundprinzipien des Diversity Managements bzw. die Gemeinden bei diesen Bemühungen unterstüt- zen? Der Kanton hat derzeit keine rechtlichen Grundlagen zur Vergünstigung von Krippenplätzen. Dies liegt in der Kompetenz der Gemeinden. Allerdings beschloss
3090.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
Mieterabzugs jedoch dauerhaft gelten sol- len. COVID-19 sei ein singuläres Ereignis, das nicht als Grund für eine strukturelle und dauer- hafte Änderung der geltenden Bestimmungen vorgeschoben werden dürfe Verfügung gestellt werden sollen. Jedoch sind wir nicht einverstan- den, dafür ohne verlässliche Grundlage 10 Millionen Franken zu genehmigen. Wir sind der Mei- nung, dass zuerst der Rechenschaftsbericht
2976.2b - Beilage 2
offenbar ein Missverständnis vor. Auch das ARE ist der Auffas sung, dass § 52c Absatz 1 PBG keinen Grund darstellt, im Kanton Zug die Rechtsfolgen von Arti kel 38a Absatz 5 RPG nach dem Inkrafttreten des herauslaufen könnten Die Vorgaben von Artikel 5 RPG können nicht nur durch fehlende gesetzliche Grundlagen zum Mehr- wertausgleich oder durch unzulässige Ausnahmen verletzt werden, sondern auch durch Probleme 2019 angenommen werden sollte und in Kraft getreten ist. V. Objekt und Bemessung der Abgabe a) Grundsatz § 52a Absätze 1 und 2 der noch dem Referendum unterliegenden Änderung vom 8. November 2018 des Planungs-
2976.2c - Beilage 3
einem s p ä t e r e n Zeitpunkt erfolgen, wenn die Verordnung a u s einem a n d e r w e i t i g e n Grund revidiert w e r d e n m u s s . Ich hoffe, Ihnen mit d i e s e n Ausführungen zu d i e n e n . Mit
2990.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
frühzeitiger Kommunikation werden diese von den meisten Verkehrsteilnehmenden akzeptiert, wenn der Grund nachvollziehbar ist. Erfahrungsgemäss führt eine Streckensperrung nicht zu einer Ver- kehrsverlagerung und der Mitnahme durch eine Autofahrerin oder einen Autofahrer. Taxito baut auf eine positive Grundeinstellung von Bevölkerung und Behörden. 2990.2 - 16380 Seite 7/8 Entlastungswirkung: Gross. Fazit: We wie die Non- stop-Fahrten der Schnellbusse durch Allenwinden möglich sind, ohne dass diese dem Grundangebot der Linie 1 oder 34 auflaufen und trotzdem den Anschluss am Bahnhof Zug erreichen. Da während
3015.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
jedoch hat der Reg ierungsrat die Beträge vom Bund bei der direkten Bundessteuer übernommen. Ein Grund für die separate, höhere Re- gelung auf Bundesebene dürfte möglicherweise gewesen sein, dass die
3058.1a - Beilage Erläuterung zur IUV
Zeit nicht mit einer Deckung der Vollzugskosten über den Zinsertrag gerechnet werden. Aus diesem Grund legt der Artikel fest, dass die Kosten des Vollzugs der Vereinbarung durch die Vereinbarungskantone 4 innerhalb der Vereinbarungskantone. Artikel 14 formuliert das für die Studierenden geltende Grundprinzip der Freizügig keit: Der Hochschulträgerkanton bietet die beitragsberechtigten Studienangebote die institutionelle Akkreditierung auf der Grundlage des HFKG Gewähr für die Qualität der Angebote bietet. Die institutionelle Akkreditierung auf der Grundlage des HFKG als Voraussetzung für die Beitra
3057.1 - Antwort des Obergerichts
Vorlage Nr. 3057.1 Laufnummer 16248 Kleine Anfrage von Luzian Franzini und Andreas Lustenberger betreffend Ermittlungen in Sachen Crypto AG Antwort des Obergerichts vom 3. März 2020 Sehr geehrte Frau
3077.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 3077.1 Laufnummer 16272 Motion der SVP-Fraktion betreffend Standesinitiative zur dringlichen und rückwirkenden Änderung des Epidemi- engesetzes (EpG): Der Bund muss für die von ihm verfügt
3082.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
Markus Vanza als Stellvertreter im Auftragsverhältnis angestellt. Der Umfang seines Pensums ist auf- grund der fehlenden Erfahrungswerte noch nicht abschätzbar. Die Fallzahlen sind im Berichtsjahr im Vergleich

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