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3113.2 - Antwort des Regierungsrats
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Anbietern zu Verfügung. Zudem würden für ein derartiges Tätigwerden des Kantons die gesetzlichen Grundlagen fehlen. 6. a) «Alternative Wohnformen» sind unter anderem: Betreutes Wohnen, Jokerzimmer, Clus welchen Massnahmen könnte der Anteil aktiv erhöht werden? Die gesetzlichen und richtplanerischen Grundlagen sind gegeben (vgl. auch Ausführungen unter Buchstabe C). Es liegt nun aufgrund der Zuständigkeiten Jahr 2010 nahm der Kantonsrat § 1 Abs. 2 Bst. c neu ins WFG auf. In § 8c Abs. 1 WFG ist dieser Grundsatz konkretisiert. Der Kanton hat somit auch bei diesem Thema eine subsidiäre Funktion. Er unterstützt
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3114.1 - Postulatstext
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das Fassen eines Zirkularbeschlusses fehlen. Auf Grundlage dieser Er- fahrung möchten wir die Beteiligten einladen, die Prozesse und rechtlichen Grundlagen für Kanton und Gemeinden zu überprüfen, um den
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2973.2 - Antwort des Regierungsrats
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ist natürlich eine rechtskräftige Baubewilligung. 3. Grundlegendes a) Hätte die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bereits vor der Abstimmung als grund - legende Entscheidungshilfe vorgenommen werden sollen
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2973.1 - Interpellationstext
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Beschwerdeverfahren? b) Wann rechnet der Regierungsrat damit, mit dem Bau beginnen zu können? 3. Grundlegendes a) Hätte die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bereits vor der Abstimmung als grund- legende
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2966.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kostenseite konnte dank Effizienzsteigerungen insgesamt stabil gehalten werden. Falls aus anderem Grund einmal der Mindestkostendeckungsgrad unterschritten werden sollte, sieht § 1 Abs. 5 GöV eine Über
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2969.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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, weil man auf die Fertigstellung ärztlicher Gutachten wartet oder auf- 2969.2 - 16099 Seite 3/5 grund von längeren Schriftenwechseln. Auch in dieser Berichtsperiode wurden keine Rechts- verzögerungs- srichter erhobenen Aufsichtsbeschwerde wurde keine Folge gegeben, da sie jeglicher ernsthaften Grundlage entbehrte. Bezüglich der sich aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung stellenden F rage nach der
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2962.2 - Antwort des Regierungsrats
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dergleichen rechtlich betrachtet Richtlinien entsprechen. Diese sind insofern zu berücksichtigen, als sie Grund sätze enthalten, welche die Ansicht von Sachverständigen über die Gesetzesauslegung wiedergeben und onzept für Kantonsstrassen stammt aus dem Jahr 2008. Es legt die allge- meinen und technischen Grundlagen für die Beleuchtung von Kantonsstrassen fest. Es ist ak- tuell, entspricht dem Stand der Technik
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2985.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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wurde ausgeführt, dass richtigerweise von einem Ri-siko für die Grundrechte und nicht von einem Risiko einer Verletzung der Grundrechte gespro-chen werden sollte. Es gehe um eine vertiefte Risikoanalyse g oder der zu bearbeitenden Personendaten zu ei-nem hohen Risiko für die einer Verletzung der Grundrechte der betroffenen Personen führen, zur Stellungnahme vor. § 7c Abs. 1 Das Organ meldet der Daten , es sei denn, diese führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die einer Verletzung der Grundrechte der betroffenen Personen. § 7c Meldung von Datenschutzverletzungen Es wurde die Frage gestellt
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2985.2 - Antrag des Regierungsrats
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Information hat zu erfolgen, sobald der Zweck, wofür die Daten erhoben wurden, dies zulässt und kein Grund für eine Einschränkung der Informations- pflicht vorliegt. 3 Der betroffenen Person sind mindestens beschliesst: § 1 Zweck 1 Dieses Gesetz bezweckt, Grundrechte von Personen zu schützen, über die Or- gane Daten bearbeiten. 1 Dieses Gesetz bezweckt, Grundrechte von natürlichen Personen zu schützen, über die eine Bewertung der Risiken für die Grundrechte der betroffenen Personen; und c) eine Darstellung und Bewertung der geplanten Massnahmen, durch die der Schutz der Grundrechte der betroffenen Personen sichergestellt
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3018.2 - Antwort des Regierungsrats
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(BBG, SR 412.10) schliesst die berufliche Grundbildung an die obligatorische Schule an. Das BBG sieht keine Praktik a vor, um in die be- rufliche Grundbildung einsteigen zu können. Grundsätzlich sind sog