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3020.1 - Postulatstext
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bei Vorliegen hinreichender Gründe durchgeführt werden, sowie dass die Kontrollierten klar über den Grund der Kontrolle informiert werden. Ebenso könnte durch das Ausstellen von Quittungen vermieden werden
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3045.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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(Kanton) und die Restfinanzie- rung der Pflegekosten (Gemeinden) aufmerksam und lehnen auch aus diesem Grund eine Seite 4/5 3045.2 - 16770 zusätzliche Finanzierung der Anlagenutzungskosten ab. Dies sei auch Aktiengesellschaften müssten aufgelöst oder enteignet werden. Eine entspre- chende rechtliche Grundlage schaffen zu können, erscheint nicht realistisch. 3045.2 - 16770 Seite 5/5 Die Alters- und Pflegeheime
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3092.5 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskom.
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einverstanden und verlangte, dass dem Kantonsrat ein separater Bericht vorgelegt werde. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat vorliegenden Zusatzbericht verfasst. Der oben erwähnte Rechenschaftsbericht
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3109.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3109.2 Laufnummer 16379 Motion von Philip C. Brunner, Adrian Risi und Pirmin Andermatt betreffend sofortige Unterstützung von Startup-Unternehmen im Kanton Zug (Vorlage Nr. 3109.1 - 16338)
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3115.2 - Antwort des Regierungsrats
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umge- setzt werden können, wenn diese bereits zum Projektstart klar und präzise vo rliegen. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht nur für die Hindernisfreiheit, sondern auch für alle übrigen projekt- bezogenen g eines Baus als erfüllt an, wenn Personen im Rollstuhl den Hintereingang benutzen können? Die Grundlage für die Beantwortung dieser Frage bildet die Gesetzgebung. Im Planungs - und Baugesetz des Kantons müs- sen die Rahmenbedingungen sowie Anforderungen phasengerecht aktualisiert werden. Auf dieser Grundlage werden die jeweiligen Projektstände überprüft. Für Spezialfragen wird die Beratungsstelle für H
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3153.2 - Antrag des Regierungsrats
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der Gemeinden oder anderer Körperschaften; e) Verwaltungsakte im Einzelfall; f) Erlasse, die auf Grund besonderer Vorschriften auf anderem Wege zu veröf- fentlichen sind; g) Erlasse, die im höheren La [M09] Antrag des Regierungsrats vom 27. Oktober 2020; Vorlage Nr. 3153.2 (Laufnummer 16431) § 1 Grundsatz 1 Die Erlasse mit rechtsetzendem Inhalt sind in der chronologisch geordneten «Amtlichen Sammlung
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152.3 - Gesetz über die Veröffentlichung der Erlasse und das Amtsblatt des Kantons Zug (Publikationsgesetz, PublG-ZG)
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der Gemeinden oder anderer Körperschaften; e) Verwaltungsakte im Einzelfall; f) Erlasse, die auf Grund besonderer Vorschriften auf anderem Wege zu veröffentlichen sind; g) Erlasse, die im höheren Land Kantons Zug vom 31. Ja- nuar 18941), * beschliesst: 1. Gesetzessammlungen des Kantons Zug * § 1 Grundsatz 1 Die Erlasse mit rechtsetzendem Inhalt sind in der chronologisch geordne- ten «Amtlichen Sammlung § 14 28.10.2021 01.01.2023 eingefügt GS 2022/007 11 1. Gesetzessammlungen des Kantons Zug * § 1 Grundsatz § 2 Aufzunehmende Erlasse § 3 Nicht aufzunehmende Erlasse § 4 Ausnahmen § 4a * Veröffentlichung
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732.26-A1 - Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Anhang) (Gebührenreglement des Zeba)
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(IGD = Industrie / Gewerbe / Dienstleis- ter) * Kehricht (Franken / kg); Die Sackgebühr wird auf- grund des spezifischen Gewichts des Kehrichts bestimmt. * –.80 17-l-Sack à 1.30; 35-l- Sack à 2.50; 60-l-Sack
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416.21 - Gesetz über Ausbildungsbeiträge
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2 Eine Person in Ausbildung, die ihre Ausbildung durch eigenes Verschul- den oder ohne wichtigen Grund nicht beendet oder zu Unrecht Beiträge be- zogen hat, ist verpflichtet, diese innert angemessener
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413.111 - Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung
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n Grund- bildung ausgerichtet: a) betrieblich organisierte Grundbildung (Lehrbetrieb mit Lehrvertrag); b) schulisch organisierte Grundbildung (Schulen mit Praktikum). 8 Die ÜK-Pauschalen werden auch an