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3020.1 - Postulatstext
bei Vorliegen hinreichender Gründe durchgeführt werden, sowie dass die Kontrollierten klar über den Grund der Kontrolle informiert werden. Ebenso könnte durch das Ausstellen von Quittungen vermieden werden
3045.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
(Kanton) und die Restfinanzie- rung der Pflegekosten (Gemeinden) aufmerksam und lehnen auch aus diesem Grund eine Seite 4/5 3045.2 - 16770 zusätzliche Finanzierung der Anlagenutzungskosten ab. Dies sei auch Aktiengesellschaften müssten aufgelöst oder enteignet werden. Eine entspre- chende rechtliche Grundlage schaffen zu können, erscheint nicht realistisch. 3045.2 - 16770 Seite 5/5 Die Alters- und Pflegeheime
3092.5 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskom.
einverstanden und verlangte, dass dem Kantonsrat ein separater Bericht vorgelegt werde. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat vorliegenden Zusatzbericht verfasst. Der oben erwähnte Rechenschaftsbericht
3109.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3109.2 Laufnummer 16379 Motion von Philip C. Brunner, Adrian Risi und Pirmin Andermatt betreffend sofortige Unterstützung von Startup-Unternehmen im Kanton Zug (Vorlage Nr. 3109.1 - 16338)
3115.2 - Antwort des Regierungsrats
umge- setzt werden können, wenn diese bereits zum Projektstart klar und präzise vo rliegen. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht nur für die Hindernisfreiheit, sondern auch für alle übrigen projekt- bezogenen g eines Baus als erfüllt an, wenn Personen im Rollstuhl den Hintereingang benutzen können? Die Grundlage für die Beantwortung dieser Frage bildet die Gesetzgebung. Im Planungs - und Baugesetz des Kantons müs- sen die Rahmenbedingungen sowie Anforderungen phasengerecht aktualisiert werden. Auf dieser Grundlage werden die jeweiligen Projektstände überprüft. Für Spezialfragen wird die Beratungsstelle für H
3153.2 - Antrag des Regierungsrats
der Gemeinden oder anderer Körperschaften; e) Verwaltungsakte im Einzelfall; f) Erlasse, die auf Grund besonderer Vorschriften auf anderem Wege zu veröf- fentlichen sind; g) Erlasse, die im höheren La [M09] Antrag des Regierungsrats vom 27. Oktober 2020; Vorlage Nr. 3153.2 (Laufnummer 16431) § 1 Grundsatz 1 Die Erlasse mit rechtsetzendem Inhalt sind in der chronologisch geordneten «Amtlichen Sammlung
152.3 - Gesetz über die Veröffentlichung der Erlasse und das Amtsblatt des Kantons Zug (Publikationsgesetz, PublG-ZG)
der Gemeinden oder anderer Körperschaften; e) Verwaltungsakte im Einzelfall; f) Erlasse, die auf Grund besonderer Vorschriften auf anderem Wege zu veröffentlichen sind; g) Erlasse, die im höheren Land Kantons Zug vom 31. Ja- nuar 18941), * beschliesst: 1. Gesetzessammlungen des Kantons Zug * § 1 Grundsatz 1 Die Erlasse mit rechtsetzendem Inhalt sind in der chronologisch geordne- ten «Amtlichen Sammlung § 14 28.10.2021 01.01.2023 eingefügt GS 2022/007 11 1. Gesetzessammlungen des Kantons Zug * § 1 Grundsatz § 2 Aufzunehmende Erlasse § 3 Nicht aufzunehmende Erlasse § 4 Ausnahmen § 4a * Veröffentlichung
732.26-A1 - Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Anhang) (Gebührenreglement des Zeba)
(IGD = Industrie / Gewerbe / Dienstleis- ter) * Kehricht (Franken / kg); Die Sackgebühr wird auf- grund des spezifischen Gewichts des Kehrichts bestimmt. * –.80 17-l-Sack à 1.30; 35-l- Sack à 2.50; 60-l-Sack
416.21 - Gesetz über Ausbildungsbeiträge
2 Eine Person in Ausbildung, die ihre Ausbildung durch eigenes Verschul- den oder ohne wichtigen Grund nicht beendet oder zu Unrecht Beiträge be- zogen hat, ist verpflichtet, diese innert angemessener
413.111 - Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung
n Grund- bildung ausgerichtet: a) betrieblich organisierte Grundbildung (Lehrbetrieb mit Lehrvertrag); b) schulisch organisierte Grundbildung (Schulen mit Praktikum). 8 Die ÜK-Pauschalen werden auch an

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