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3299.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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e 5. Detailberatung 6. Schlussabstimmung 7. Kommissionsantrag 1. Ausgangslage Die gesetzlichen Grundlagen des Feuerschutzes im Kanton Zug datieren aus dem Jahr 1994 und wurden letztmals 2009 teilweise zanlagen zuständig sind (Brand- melde- und Löschanlagen, Blitzschutzanlagen). Eine gesetzliche Grundlage für die Auslage- rung fehlt jedoch und soll daher mit dem neuen § 9 Abs. 2a FSG geschaffen werden
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3299.3a - Beilage Synopse
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massgebend. 3 Der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung Zug legt die Höhe dieser Beiträge fest. § 58 Grundsatz § 58 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (neu), Abs. 3 (neu) Einsprachen und Beschwerden (Überschrift geändert) (neu) Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) 1 Massgebliche Grundlage für den vorbeugenden Brandschutz bilden die vom Interkantonalen Organ Technische Handelshemmnisse
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3235.2 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskom.
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79'050 in der Bilanz zurückgestellt sind. Auch in Zukunft wird sich der Rückstellungsbedarf auf- grund der oben aufgelisteten Einflussfaktoren jährlich ändern. Es ist somit je nach Entwicklung möglich
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3273.1 - Postulatstext
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lnehmenden der Grundkompetenzkursen männlich sind, sollte von Anbeginn an versucht werden, männliche Seite 2/2 3273.1 - 16673 Arbeitsnehmende von den Chancen dieser Grundkompetenzkurse zu überzeugen, Basis- kurs Grundkompetenzen soll kostenlos besucht werden können. Nach einem erfolgreichen Kursbesuch soll auch ein weiterer Gutscheinbezug möglich sein, damit diese Erwachsenen ihre Grundkompetenzen weiter beraten lassen können. Auch im Kanton Zug gibt es viele Erwachsene, die Förderbedarf im Bereich Grundkompetenzen aufweisen. Ihre Bestre- bungen, diese Lücken zu füllen und ihre Fähigkeiten in Lesen, Schreiben
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3271.1 - Motionstext
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für das Gemeinwesen auf. Die beiden erwähnten Vor- schläge geben dazu keine Auskunft. Aus diesem Grund kann sich die Stawiko derzeit weder dem Vorschlag der vorberatenden Kommission noch demjenigen der Kommissionsminderheit zu § 4c, über welche der Kantonsrat anschliessend in Kenntnis der notwendigen Grundlagen seriös ent- scheiden kann. 95/sl
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3255.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Fragen: - Wieso muss der Kantonsrat nochmals einen Beschluss fällen, wenn der Regierungsrat auf- grund von § 29 Abs. 1 FHG bereits einen rechtskräftigen Beschluss gefällt und die notwen- digen Organe nötigen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden konnten. Die ALG begrüssen die grundlegende Absicht des Regierungsrats, keine sachfremden Ausgaben mehr aus dem Lotteriefonds zu tätigen und begrüsst. Antrag zu § 29 Abs. 2: Die ALG lehnen die Streichung von § 29 Abs. 2 ab. Auch wenn das grundlegende Anliegen ei- ner handlungsfähigen Exekutive in Krisenzeiten geteilt wird, darf es aus Sicht der
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3238.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Cafeterien der kantonalen Institutio- nen, wird bereits heute in grossem Umfang umgesetzt. Aus diesem Grund beantragt der Regie- rungsrat, das Postulat sei teilerheblich zu erklären und als erledigt abzuschreiben am LBBZ werden für die Lernenden/Studierenden so tief wie möglich gehalten. Ler- nende in der Grundbildung bezahlen ca. 10 Franken und Studierende in der Weiterbildung ca. 20 Franken. Dabei ist ein Mittagessen Pasta-Menü an der KSZ ist immer wieder vegetarisch und zudem wird eine vegetarische Pizza angeboten. Grundlegende Veränderungen des Angebots darf die Betreiberin nur mit einmonati- ger Vorankündigung und mit
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3255.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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erwähnt wird, um die Kompetenzen zwischen Exe- kutive und Legislative klar zu regeln. Aus diesem Grund soll der Forderung der Stawiko – trotz einer Redundanz – Folge geleistet werden. 1 Ein Anhörungsrecht einem separaten Kapitel. 3255.3 - 16687 Seite 5/9 5. Detailberatung 5.1. § 29 Notkredit 5.1.1. Grundsatzdiskussion Die Frage bezüglich des vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anhörungsrechts der kantonalen Stawiko Anhörung und wird von der Exekutive zu berücksichtigen sein. ➔ Die Stawiko beschliesst in einem Grundsatzentscheid mit 8 Ja- zu 3 Nein-Stimmen ohne Ent- haltung, ein Anhörungsrecht der engeren Stawiko bzw.
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3254.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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am 6. Mai 2021 bzw. am 24. Juni 2021 an den Regierungsrat zum Bericht und Antrag überwiesen. Auf- grund der verwandten Themengebiete sehen wir eine gemeinsame Beantwortung der beiden Motionen vor. Unseren
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3302.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3302.2 Laufnummer 16778 Motion von Laura Dittli, Fabio Iten, Philip C. Brunner und Thomas Werner betreffend kostenlose Corona-Tests und Ausweitung der Testmöglichkeiten im Kanton (Vorlage