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2285.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2285.1 Laufnummer 14420 Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit für die Bodensanierung von Nachfolgeschäden des Nationalstrassenbaus Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. Aug
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2321.2 - Antwort des Regierungsrates
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Franken reduzieren werden. 2. Interpellation der Alternativen Grünen Fraktion: 2.1 Aufgrund welcher Grundlagen (Kosten-Nutzen-Analyse, Notwendigkeitsanalyse, etc.) und wann hat die Gesamtregierung das in den
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2371.2 - Antwort des Regierungsrats
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viele Hürden zu nehmen haben. No t- wendiges wird dabei von Wünschbarem zu trennen sein; dieser Grundsatz wird im Rahmen des Entlastungsprogramms verstärkt zum Tragen kommen. 2.4 Wie gedenkt der Regierungsrat abnimmt. Dies ist aber Spekulation und der Regierungsrat verzichtet darauf, solche Annahmen ohne Grundlage zu treffen. Zum Bereich Asylwesen, der von der neuen Verfassungsbestimmung betroffen ist, lässt
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2369.2 - Antwort des Regierungsrats
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viele Hürden zu nehmen haben. No t- wendiges wird dabei von Wünschbarem zu trennen sein; dieser Grundsatz wird im Rahmen des Entlastungsprogramms verstärkt zum Tragen kommen. 2.4 Wie gedenkt der Regierungsrat abnimmt. Dies ist aber Spekulation und der Regierungsrat verzichtet darauf, solche Annahmen ohne Grundlage zu treffen. Zum Bereich Asylwesen, der von der neuen Verfassungsbestimmung betroffen ist, lässt
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1038.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Tourismusgesetz vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Zweck und Geltungsbereich Der Kanton fördert zur Aufwertung des Lebens-
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1038.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2003
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Tourismusgesetz vom 27. März 2003 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Zweck und Geltungsbereich Der Kanton fördert zur Aufwertung des Leb
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1038.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Tourismusgesetz vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Zweck und Geltungsbereich Der Kanton fördert zur Aufwertung des Lebens-
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1038.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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mus in unserem Kanton zu fördern. Eintreten war jedoch unbestritten. Das neue Gesetz will keine grundlegende Neuorganisation des Tourismuswesens, das sich bewährt hat und sich vor allem in den Bereichen
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1053.1 - Antwort des Regierungsrates
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Verwaltungsaufgaben unbedingt erforderlich sind, wenn anzunehmen ist, der Gesetzgeber habe mit dem Grunderlass auch die sich daraus ergebenden Aufwendungen gebil- ligt.» 2 1053.1 - 10979 Nach § 47 Abs. 1 der Oktober 1999 überhaupt vollziehen zu können. Das Einholen von externen Expertisen ist durch den Grunderlass in § 47 Abs. 1 der Kantonsverfassung gedeckt. Die entsprechenden Kosten stellen daher gebundene gebundene Ausgaben handle, für die es aufgrund einer erheblich erklärten Motion keine neue gesetzliche Grundlage brau- che. B. Antwort Der Begriff der gebundenen Ausgaben ist in § 8 Abs. 2 Bst. b des Gesetzes
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1061.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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das Begehren, zwischen Lüthärtigen und Edlibach ein Trottoir zu erstellen. In der Folge wurden Grundlagen und anschliessend in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Menzingen ein Projekt erarbeitet. Weil die