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2285.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2285.1 Laufnummer 14420 Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit für die Bodensanierung von Nachfolgeschäden des Nationalstrassenbaus Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 20. Aug
2321.2 - Antwort des Regierungsrates
Franken reduzieren werden. 2. Interpellation der Alternativen Grünen Fraktion: 2.1 Aufgrund welcher Grundlagen (Kosten-Nutzen-Analyse, Notwendigkeitsanalyse, etc.) und wann hat die Gesamtregierung das in den
2371.2 - Antwort des Regierungsrats
viele Hürden zu nehmen haben. No t- wendiges wird dabei von Wünschbarem zu trennen sein; dieser Grundsatz wird im Rahmen des Entlastungsprogramms verstärkt zum Tragen kommen. 2.4 Wie gedenkt der Regierungsrat abnimmt. Dies ist aber Spekulation und der Regierungsrat verzichtet darauf, solche Annahmen ohne Grundlage zu treffen. Zum Bereich Asylwesen, der von der neuen Verfassungsbestimmung betroffen ist, lässt
2369.2 - Antwort des Regierungsrats
viele Hürden zu nehmen haben. No t- wendiges wird dabei von Wünschbarem zu trennen sein; dieser Grundsatz wird im Rahmen des Entlastungsprogramms verstärkt zum Tragen kommen. 2.4 Wie gedenkt der Regierungsrat abnimmt. Dies ist aber Spekulation und der Regierungsrat verzichtet darauf, solche Annahmen ohne Grundlage zu treffen. Zum Bereich Asylwesen, der von der neuen Verfassungsbestimmung betroffen ist, lässt
1038.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
Tourismusgesetz vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Zweck und Geltungsbereich Der Kanton fördert zur Aufwertung des Lebens-
1038.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2003
Tourismusgesetz vom 27. März 2003 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Zweck und Geltungsbereich Der Kanton fördert zur Aufwertung des Leb
1038.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Tourismusgesetz vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Zweck und Geltungsbereich Der Kanton fördert zur Aufwertung des Lebens-
1038.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
mus in unserem Kanton zu fördern. Eintreten war jedoch unbestritten. Das neue Gesetz will keine grundlegende Neuorganisation des Tourismuswesens, das sich bewährt hat und sich vor allem in den Bereichen
1053.1 - Antwort des Regierungsrates
Verwaltungsaufgaben unbedingt erforderlich sind, wenn anzunehmen ist, der Gesetzgeber habe mit dem Grunderlass auch die sich daraus ergebenden Aufwendungen gebil- ligt.» 2 1053.1 - 10979 Nach § 47 Abs. 1 der Oktober 1999 überhaupt vollziehen zu können. Das Einholen von externen Expertisen ist durch den Grunderlass in § 47 Abs. 1 der Kantonsverfassung gedeckt. Die entsprechenden Kosten stellen daher gebundene gebundene Ausgaben handle, für die es aufgrund einer erheblich erklärten Motion keine neue gesetzliche Grundlage brau- che. B. Antwort Der Begriff der gebundenen Ausgaben ist in § 8 Abs. 2 Bst. b des Gesetzes
1061.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
das Begehren, zwischen Lüthärtigen und Edlibach ein Trottoir zu erstellen. In der Folge wurden Grundlagen und anschliessend in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Menzingen ein Projekt erarbeitet. Weil die

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