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2231.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Motionen zielen auf eine Durchsetzung der Verteilung der Asylsuchenden auf die G e- meinden auf der Grundlage des bestehenden Verteilschlüssels ab. Während die Motion Haus- heer/Meienberg eine weitergehende
2228.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
n über Rotkreuz in A n- spruch genommen wird, damit die Bahnstrecke am östlichen Zugerseeufer grundlegend saniert Seite 4/5 2228.4 - 14343 werden kann und sich gleichzeitig für möglichst viele Reisende
2258.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
gesetzliche Grundlage für die Mehrwertabschöpfung der (entlasteten) Grundeigentümer vorhanden ist. Es ist nun aber nicht vorgesehen, für das Verschieben von Übertragungsleitungen eine gesetzliche Grundlage für Massnahmen verzichtet werden. Festzuhalten ist jedoch am 1 Mio. Kredit, mit dem die planerischen Grundlagen für die längerfristige Erdverkabelung ge- schaffen werden. 2. Leistungsnetz und nichtionisierende Enthaltungen für die Streichung der Bestim- mung. § 2 Abs. 1 Mit dieser Bestimmung wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Regierungs- rat (externe) Fachgruppen bilden kann. Die Vertreter der
2258.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2258.1 Laufnummer 14358 Kantonsratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit für die Erdverlegung der Verteilleitung zwischen Altgass und Herti, Einwohnergemeinden Baar und Zug Bericht und
2293.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Antrags bis 31. Januar 2016. 2. Gewaltenteilung 2.1. Allgemeines Der Grundsatz der Gewaltenteilung stellt «ein organisatorisches Grundprinzip der schweizer i- schen Demokratie» dar (ULRICH HÄFELIN / WALTER betrachtet die oberste gesetzgebende und aufsehende Gewalt im Kanton. 3.1. Gesetzgebende Gewalt Die grundlegende Rechtsetzung (Verfassungs- und Gesetzgebung) ist Sache des Parlaments (vgl. HANGARTNER, a.a.O angewendet werden und die Ver- fahrensgarantien der Bundesverfassung respektiert werden. Aus diesem Grunde sehen weder das geltende Recht noch die herrschende Rechtsprechung und Lehre allgemein und ohne jede
2288.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2288.2 Laufnummer 14596 Interpellation von Urs Raschle betreffend Umsetzung eines Motorikparks im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2288.1 - 14439) Antwort des Regierungsrats vom 18. Februar 2014 Se
2292.2 - Antwort des Regierungsrates
kantonalen Richtplan eingetragen und damit vom Bund im Grundsatz akzeptiert. Allerdings haben sich die Verhältnisse seit diesem Richtplanei n- trag grundlegend geändert, indem die Autobahnen in der Zwischenzeit Die Verlängerung der General-Guisan-Strasse mit dem Halbanschluss Steinhausen würde nur dann dem Grundsatz der kantonalen Verkehrsplanung, wonach der motorisierte Individualve r- kehr angebotsorientiert
2291.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2291.1 Laufnummer 14444 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung der Kantonsstrasse N, Neuheimerstrasse, Abschnitt Kreisel Lättich bis Baarbu
2287.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2287.4 Laufnummer 14524 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme vom mehrjährigen Leistungsauftrag 2013–2015 für die Fach- hochschule Zentralschweiz (Hochschule Luzern) Bericht und An
2287.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Trägerkantone der Fachhochschule Zentralschweiz einen mehrjährigen Leistungsauftrag. Inhaltliche Grundlage dieses Leistungsauftrags bil det jeweils, der Entwicklungs- und Finanzplan, welcher periodisch dem

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