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2339.1 - Antwort des Regierungsrats
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Anfrage gestellten Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt: 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat der Regierungsrat beschlossen, sich an der Finanzierung dieser Online-Zeitung zu beteiligen
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1000.09a - Beilage
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Anhang: Wirkungen und Nutzen der Wohnbauförderung im Kanton Zürich Kurzfassung (Oktober 2001) Seite 18 [...] 4. Schlussfolgerungen Mehr als zwei Drittel der Antwortenden auf unsere Befragung gemeinnüt
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1008.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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werden. Die nachfolgende Aufstellung zeigt diese Zusammenhänge anhand der wichtigsten Kennzahlen. Grundlage sind die Budgetzahlen für das Jahr 2003: 4 1007.2 / 1008.2 - 10991 Zahlen in Mio. Franken Rabatt-
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1008.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1007.3 / 1008.3 (Laufnummer 11024) MOTION DER SVP-FRAKTION BETREFFEND STEUERRABATT (VORLAGE NR. 1007.1 - 10848) MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND GEWÄHRUNG EINES STEUERRABATTES
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1035.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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verwendet wurde. Wie die Motionärin zu Recht geltend macht, haben sich die Verhältnisse inzwischen grundlegend geändert. Die katholische Kirche musste aufgrund der prekären Situa- tion nach neuen Formen se
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1043.2 - Antwort des Regierungsrates
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Bildungs- angebote systematisch gefördert und ausgebaut und zwar in den Bereichen der beruflichen Grundbildung (Berufslehren), der höheren Berufsbildung und der berufs- orientierten Weiterbildung. Allerdings den produzierenden Bereich und für das Gewerbe im Kanton Zug realisiert oder geplant: Bereich Grundbildung Realisiert: � Bildungsnetz für Jugendliche mit schulischen Teilleistungsschwächen; � Neue, eher
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2260.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2011 i.S. X gegen Alpiq Netze AG und Bundesamt für Energie). Zurzeit sind in den bundesrechtlichen Grundlagen Verkabelungen von Höchstpannungsleitun- gen nicht speziell geregelt. Dass sie zu prüfen sind, hängt swissgrid sei aufgefordert, im Hinblick auf ein allfälliges Gesuch des Kantons Zug für ein Pilotprojekt Grundlagen zu liefern. Die Baudirektion hatte im Vorfeld der Interpellationsbeantwortung zusammen mit Vertretungen einer unterirdisch geführten Übertragungsleitung verfolgen. Dazu schafft er eine organisatorische Grundlage und vor allem die finanziellen Voraussetzungen. Gleichzei- tig bezieht er die Einwohnergemeinden
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2260.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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gesetzliche Grundlage für die Mehrwertabschöpfung der (entlasteten) Grundeigentümer vorhanden ist. Es ist nun aber nicht vorgesehen, für das Verschieben von Übertragungsleitungen eine gesetzliche Grundlage für Massnahmen verzichtet werden. Festzuhalten ist jedoch am 1 Mio. Kredit, mit dem die planerischen Grundlagen für die längerfristige Erdverkabelung ge- schaffen werden. 2. Leistungsnetz und nichtionisierende Enthaltungen für die Streichung der Bestim- mung. § 2 Abs. 1 Mit dieser Bestimmung wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Regierungs- rat (externe) Fachgruppen bilden kann. Die Vertreter der
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2258.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2258.4/2260.4 Laufnummer 14519 Kantonsratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit für die Erdverlegung der Verteilleitung zwischen Altgass und Herti, Einwohnergemeinden Baar und Zug Kant
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2290.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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neuen Erkennt- nisse oder Argumente liefern. 4. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen § 1 Grundsatz Neu werden alle Zuger Gemeinden verpflichtet, eine Beherbergungsabgabe einzuführen. Sie können den