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2339.1 - Antwort des Regierungsrats
Anfrage gestellten Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt: 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat der Regierungsrat beschlossen, sich an der Finanzierung dieser Online-Zeitung zu beteiligen
1000.09a - Beilage
Anhang: Wirkungen und Nutzen der Wohnbauförderung im Kanton Zürich Kurzfassung (Oktober 2001) Seite 18 [...] 4. Schlussfolgerungen Mehr als zwei Drittel der Antwortenden auf unsere Befragung gemeinnüt
1008.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
werden. Die nachfolgende Aufstellung zeigt diese Zusammenhänge anhand der wichtigsten Kennzahlen. Grundlage sind die Budgetzahlen für das Jahr 2003: 4 1007.2 / 1008.2 - 10991 Zahlen in Mio. Franken Rabatt-
1008.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1007.3 / 1008.3 (Laufnummer 11024) MOTION DER SVP-FRAKTION BETREFFEND STEUERRABATT (VORLAGE NR. 1007.1 - 10848) MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND GEWÄHRUNG EINES STEUERRABATTES
1035.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
verwendet wurde. Wie die Motionärin zu Recht geltend macht, haben sich die Verhältnisse inzwischen grundlegend geändert. Die katholische Kirche musste aufgrund der prekären Situa- tion nach neuen Formen se
1043.2 - Antwort des Regierungsrates
Bildungs- angebote systematisch gefördert und ausgebaut und zwar in den Bereichen der beruflichen Grundbildung (Berufslehren), der höheren Berufsbildung und der berufs- orientierten Weiterbildung. Allerdings den produzierenden Bereich und für das Gewerbe im Kanton Zug realisiert oder geplant: Bereich Grundbildung Realisiert: � Bildungsnetz für Jugendliche mit schulischen Teilleistungsschwächen; � Neue, eher
2260.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2011 i.S. X gegen Alpiq Netze AG und Bundesamt für Energie). Zurzeit sind in den bundesrechtlichen Grundlagen Verkabelungen von Höchstpannungsleitun- gen nicht speziell geregelt. Dass sie zu prüfen sind, hängt swissgrid sei aufgefordert, im Hinblick auf ein allfälliges Gesuch des Kantons Zug für ein Pilotprojekt Grundlagen zu liefern. Die Baudirektion hatte im Vorfeld der Interpellationsbeantwortung zusammen mit Vertretungen einer unterirdisch geführten Übertragungsleitung verfolgen. Dazu schafft er eine organisatorische Grundlage und vor allem die finanziellen Voraussetzungen. Gleichzei- tig bezieht er die Einwohnergemeinden
2260.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
gesetzliche Grundlage für die Mehrwertabschöpfung der (entlasteten) Grundeigentümer vorhanden ist. Es ist nun aber nicht vorgesehen, für das Verschieben von Übertragungsleitungen eine gesetzliche Grundlage für Massnahmen verzichtet werden. Festzuhalten ist jedoch am 1 Mio. Kredit, mit dem die planerischen Grundlagen für die längerfristige Erdverkabelung ge- schaffen werden. 2. Leistungsnetz und nichtionisierende Enthaltungen für die Streichung der Bestim- mung. § 2 Abs. 1 Mit dieser Bestimmung wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Regierungs- rat (externe) Fachgruppen bilden kann. Die Vertreter der
2258.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2258.4/2260.4 Laufnummer 14519 Kantonsratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit für die Erdverlegung der Verteilleitung zwischen Altgass und Herti, Einwohnergemeinden Baar und Zug Kant
2290.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
neuen Erkennt- nisse oder Argumente liefern. 4. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen § 1 Grundsatz Neu werden alle Zuger Gemeinden verpflichtet, eine Beherbergungsabgabe einzuführen. Sie können den

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