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2210.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2210.4 Laufnummer 14337 Kantonsratsbeschluss betreffend Projektierungskredit für die Instandsetzung und Erweiterung des Ausbi l- dungszentrums Schönau auf dem GS 2257, Lorzenstrasse 4, Cha
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2281.2 - Antwort des Obergerichts
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Aussagen gemacht werden. Auf die meisten nachstehend zu beantwortenden Fragen kann daher nur dem Grundsatze nach bzw. in genereller Form Stellung genommen werden. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass vorab einige Grundsätze festzuhalten: In der Schweiz als demokratischem Rechtsstaat gilt das Grundprinzip der Gewaltentren- nung. Dies bedeutet, dass sich keine Gewalt in die Tätigkeit der anderen Gewalt die Öffentlichkeit orientieren 4 . Auch bei der vorliegenden Interpellationsantwort kann aus diesem Grunde auf den Fall materiell nicht eingegangen werden. Solange ein Urteil nicht rechtskräftig ist, können
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2279.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2279.2 Laufnummer 14443 Interpellation von Andreas Hausheer, Manuel Brandenberg und Daniel Thomas Burch betreffend möglicher Auswirkungen einer Annahme der Volksinitiative «1:12 – Für ge-
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2349.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Stimmen), die Motion erheblich zu erklären, und beauftragte den Regierungsrat, die gesetzlichen Grundlagen zur Aufhebung der Feuerwehrpflicht und der Ersatzabgabe zu revidieren. 2349.1 - 14557 Seite 3/14 durch persönlichen Einsatz oder durch eine entsprechende finanzielle Leistung zu erfüllen. Die Grundlagen für den aktiven Feuerwehrdienst blieben seit den 60er-Jahren des vorigen Jahrhunderts praktisch leisten zu können, wies der Regierungsrat ab. Im Vordergrund stand erneut die fehlende Rechts- grundlage im Feuerschutzgesetz. Aufwändige Administration Der Bezug der Ersatzabgabe über die Haushaltlösung
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2357.2 - Antwort des Regierungsrates
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Die Tätigkeit der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Verwaltung hat ihre rechtli- che Grundlage in § 3 Abs. 6 des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwaltung vom 29. Oktober 1998 (Org
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2359.2 - Antwort des Regierungsrates
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Die Tätigkeit der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Verwaltung hat ihre rechtli- che Grundlage in § 3 Abs. 6 des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwaltung vom 29. Oktober 1998 (Org
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2376.1 - Interpellationstext
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Gemäss Art. 35 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutra- gen, wer staatliche Aufgaben wahrnimmt
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2370.1 - Motionstext
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Gründer sich für die Gründung und die Herkunft des Gründungskapitals rechtfertigt. Vertrauen als Grundlage e i- ner frei gewählten Geschäftsbeziehung in der von der vertraglichen Privatautonomie ge- prägten
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1007.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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werden. Die nachfolgende Aufstellung zeigt diese Zusammenhänge anhand der wichtigsten Kennzahlen. Grundlage sind die Budgetzahlen für das Jahr 2003: 4 1007.2 / 1008.2 - 10991 Zahlen in Mio. Franken Rabatt-
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1007.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1007.3 / 1008.3 (Laufnummer 11024) MOTION DER SVP-FRAKTION BETREFFEND STEUERRABATT (VORLAGE NR. 1007.1 - 10848) MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND GEWÄHRUNG EINES STEUERRABATTES