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2210.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2210.4 Laufnummer 14337 Kantonsratsbeschluss betreffend Projektierungskredit für die Instandsetzung und Erweiterung des Ausbi l- dungszentrums Schönau auf dem GS 2257, Lorzenstrasse 4, Cha
2281.2 - Antwort des Obergerichts
Aussagen gemacht werden. Auf die meisten nachstehend zu beantwortenden Fragen kann daher nur dem Grundsatze nach bzw. in genereller Form Stellung genommen werden.  Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass vorab einige Grundsätze festzuhalten:  In der Schweiz als demokratischem Rechtsstaat gilt das Grundprinzip der Gewaltentren- nung. Dies bedeutet, dass sich keine Gewalt in die Tätigkeit der anderen Gewalt die Öffentlichkeit orientieren 4 . Auch bei der vorliegenden Interpellationsantwort kann aus diesem Grunde auf den Fall materiell nicht eingegangen werden. Solange ein Urteil nicht rechtskräftig ist, können
2279.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2279.2 Laufnummer 14443 Interpellation von Andreas Hausheer, Manuel Brandenberg und Daniel Thomas Burch betreffend möglicher Auswirkungen einer Annahme der Volksinitiative «1:12 – Für ge-
2349.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Stimmen), die Motion erheblich zu erklären, und beauftragte den Regierungsrat, die gesetzlichen Grundlagen zur Aufhebung der Feuerwehrpflicht und der Ersatzabgabe zu revidieren. 2349.1 - 14557 Seite 3/14 durch persönlichen Einsatz oder durch eine entsprechende finanzielle Leistung zu erfüllen. Die Grundlagen für den aktiven Feuerwehrdienst blieben seit den 60er-Jahren des vorigen Jahrhunderts praktisch leisten zu können, wies der Regierungsrat ab. Im Vordergrund stand erneut die fehlende Rechts- grundlage im Feuerschutzgesetz.  Aufwändige Administration Der Bezug der Ersatzabgabe über die Haushaltlösung
2357.2 - Antwort des Regierungsrates
Die Tätigkeit der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Verwaltung hat ihre rechtli- che Grundlage in § 3 Abs. 6 des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwaltung vom 29. Oktober 1998 (Org
2359.2 - Antwort des Regierungsrates
Die Tätigkeit der Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Verwaltung hat ihre rechtli- che Grundlage in § 3 Abs. 6 des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwaltung vom 29. Oktober 1998 (Org
2376.1 - Interpellationstext
Gemäss Art. 35 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutra- gen, wer staatliche Aufgaben wahrnimmt
2370.1 - Motionstext
Gründer sich für die Gründung und die Herkunft des Gründungskapitals rechtfertigt. Vertrauen als Grundlage e i- ner frei gewählten Geschäftsbeziehung in der von der vertraglichen Privatautonomie ge- prägten
1007.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
werden. Die nachfolgende Aufstellung zeigt diese Zusammenhänge anhand der wichtigsten Kennzahlen. Grundlage sind die Budgetzahlen für das Jahr 2003: 4 1007.2 / 1008.2 - 10991 Zahlen in Mio. Franken Rabatt-
1007.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1007.3 / 1008.3 (Laufnummer 11024) MOTION DER SVP-FRAKTION BETREFFEND STEUERRABATT (VORLAGE NR. 1007.1 - 10848) MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND GEWÄHRUNG EINES STEUERRABATTES

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