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1020.2 - Antwort des Regierungsrates
Gemeinden hinweisen. Sowohl die Neue Finanzordnung als auch die Aufgabenent- flechtung werden Grundpfeiler des kantonalen Finanzhaushaltes wesentlich tangie- ren. Dem Regierungsrat ist es daher ein grosses
1074.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
die dem APD zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten heute nicht mehr. Für die Psychiatrie gilt im Grundsatz das gleiche Prinzip wie für die somatische Medizin: Hospitalisationen soviel wie nötig, aber so
1073.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1073.3 Laufnummer 13913 Motion von Rosemarie Fähndrich Burger betreffend Radweg von Bibersee nach Oberwil, Gemeinde Cham (Vorlage Nr. 1073.1 - 11034) Bericht und Antrag des Regierungsrates
1074.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Eingliederung des APD-E in die kantonale Verwaltung und dem Aufbau eines kantonseigenen APD-KJ wurde im Grundsatz zugestimmt. Die Personalstellen- Entwicklung und die damit verbundenen Aufwände gaben jedoch zu
1076.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Einwohnergemeinde Baar und seit 1993 die Einwohnergemeinde Steinhausen der Stiftung an. Gesetzliche Grundlagen für die Stiftung sind folgende Erlasse: � Kantonsratsbeschluss vom 21. November 1974 betreffend ändern, in denen die Finanzierung durch die beteiligten Körperschaften geregelt ist. § 5 Abs. 3 ist Grundlage für den Betriebsbeitrag des Kantons. Mit der Neuordnung wird auf die bisher detaillierte Formulierung beschluss von 1976 das Museum eingerichtet ist. Materielle Änderungen enthalten die Abs. 2 und 3, die Grundlage für den Leistungsauftrag sind, welche die beiden Hauptträger der Stiftung erteilen. Es wird auch
1090.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1090.5 (Laufnummer 11168) GESETZ ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR BESONDERE INANSPRUCHNAHMEN VON ÖFFENTLICHEN GEWÄSSERN (GEWÄSSERGEBÜHRENTARIF) (VORLAGE NR. 1090.2 - 11083) BERICHT UND ANT
1098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1098.1 (Laufnummer 11100) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS DER ZUGER KANTONALBANK BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 4. MÄRZ 2
1104.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
über die Kantons- und Gemeindesteuern vom 7. Dezember 1946 (BGS 632.111) als bisherige gesetzliche Grundlage des Steuerausgleichs unter den katholischen Kirchgemeinden aufgehoben. Ebenfalls aufgehoben wird
1104.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2004
Gesetz über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug vom 30. Oktober 2003 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und § 74 Abs. 2 der Kantonsverfassun
1104.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gesetz über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und § 74 Abs. 2 der Kantonsverfassung1) besc

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