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1020.2 - Antwort des Regierungsrates
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Gemeinden hinweisen. Sowohl die Neue Finanzordnung als auch die Aufgabenent- flechtung werden Grundpfeiler des kantonalen Finanzhaushaltes wesentlich tangie- ren. Dem Regierungsrat ist es daher ein grosses
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1074.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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die dem APD zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten heute nicht mehr. Für die Psychiatrie gilt im Grundsatz das gleiche Prinzip wie für die somatische Medizin: Hospitalisationen soviel wie nötig, aber so
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1073.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1073.3 Laufnummer 13913 Motion von Rosemarie Fähndrich Burger betreffend Radweg von Bibersee nach Oberwil, Gemeinde Cham (Vorlage Nr. 1073.1 - 11034) Bericht und Antrag des Regierungsrates
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1074.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Eingliederung des APD-E in die kantonale Verwaltung und dem Aufbau eines kantonseigenen APD-KJ wurde im Grundsatz zugestimmt. Die Personalstellen- Entwicklung und die damit verbundenen Aufwände gaben jedoch zu
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1076.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Einwohnergemeinde Baar und seit 1993 die Einwohnergemeinde Steinhausen der Stiftung an. Gesetzliche Grundlagen für die Stiftung sind folgende Erlasse: � Kantonsratsbeschluss vom 21. November 1974 betreffend ändern, in denen die Finanzierung durch die beteiligten Körperschaften geregelt ist. § 5 Abs. 3 ist Grundlage für den Betriebsbeitrag des Kantons. Mit der Neuordnung wird auf die bisher detaillierte Formulierung beschluss von 1976 das Museum eingerichtet ist. Materielle Änderungen enthalten die Abs. 2 und 3, die Grundlage für den Leistungsauftrag sind, welche die beiden Hauptträger der Stiftung erteilen. Es wird auch
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1090.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1090.5 (Laufnummer 11168) GESETZ ÜBER DIE GEBÜHREN FÜR BESONDERE INANSPRUCHNAHMEN VON ÖFFENTLICHEN GEWÄSSERN (GEWÄSSERGEBÜHRENTARIF) (VORLAGE NR. 1090.2 - 11083) BERICHT UND ANT
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1098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1098.1 (Laufnummer 11100) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER ERHÖHUNG DES AKTIENKAPITALS DER ZUGER KANTONALBANK BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 4. MÄRZ 2
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1104.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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über die Kantons- und Gemeindesteuern vom 7. Dezember 1946 (BGS 632.111) als bisherige gesetzliche Grundlage des Steuerausgleichs unter den katholischen Kirchgemeinden aufgehoben. Ebenfalls aufgehoben wird
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1104.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2004
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Gesetz über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug vom 30. Oktober 2003 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und § 74 Abs. 2 der Kantonsverfassun
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1104.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gesetz über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und § 74 Abs. 2 der Kantonsverfassung1) besc