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1093.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1093.3 (Laufnummer 11173) EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM SCHWEIZERISCHEN OBLIGATIONENRECHT BERICHT UND ANTRAG DER JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSION VOM 30. APRIL 2003 Sehr geehrter Herr Präsident
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1108.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Stärkung der Glaubwürdigkeit des Parlaments notwendig. Mit 9 zu 5 Stimmen war die Kommission im Grundsatz für eine gesetzliche Regelung. Welche Regelung, das war dann die zweite Frage. Die vom Regierungsrat
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1117.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Sicherheits- experten, des Denkmalpflegers, des Hochbauamtes und des Planungsteams fol- genden Grundsatzentscheid getroffen und diesen den Mitgliedern des Kantonsrates und den Medien am 11. März 2003 mitgeteilt: (Beilage 4) Preisbasis: Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2003 Kostengenauigkeit: ± 20% Die Grundlage für die Kostenschätzung bildet das Vorprojekt (Beilage 1). Die Kostenermittlung erfolgte nach den
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1117.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Antwortschreiben des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Erfurt 3. Grundriss Hochparterre (Kommissionsvariante) 4. Grundriss Obergeschoss (Kommissionsvariante) 5. Fluchttreppe (mögliche Form und Grösse)
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1138.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1138.2 (Laufnummer 11387) INTERPELLATION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND BEITRÄGE MIT ZWECKBINDUNG (VORLAGE NR. 1138.1 - 11210) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 20. JANUAR 2004 Sehr
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1149.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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eine steuerlichen Besserstellung der Wohneigentümer gegenüber den Mietern bewirkt und damit den Grundsatz der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leis- tungsfähigkeit und die Rechtsgleichheit ins DBG übernommen hat, sind auch ins StHG aufgenommen worden. Gemäss ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage in Art. 72 Bst. f StHG müssen die Kantone ihre Gesetzgebung bezüglich Wohneigentums- besteuerung
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1151.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1151.1 (Laufnummer 11240) MOTION VON LILIAN HURSCHLER-BAUMGARTNER BETREFFEND FINANZIELLER ENTLASTUNG VON MITGLIEDERN DES KANTONSRATES MIT KINDERN IM VORSCHULALTER z.B. MITTELS E
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1166.1 - Motionstext
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abhängig). Kein Paar sollte sich aus finanziellen Gründen gegen Kinder entscheiden müssen. Dieser Grundsatz ist vor allem für Paare mit unterdurchschnittlichem Einkommen von Bedeutung, welche mit dem Hinzukommen
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1189.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1189.2 (Laufnummer 11449) INTERPELLATION VON MARKUS JANS BETREFFEND STAND DER SOZIALEN INTEGRATION VON AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDERN IM KANTON ZUG (VORLAGE NR. 1189.1 - 11331) A
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1188.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1188.2 (Laufnummer 11377) MOTION DER SP-FRAKTION BETREFFEND REGELMÄSSIGE VERÖFFENTLICHUNG EINER ERWEITERTEN ARBEITSMARKTSTATISTIK BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 22.