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1085.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
Das Spitalgesetz vom 29. Oktober 1998 (BGS 826.11) bietet die Grundlage im Bereich der stationären Langzeitpflege. Gemäss dieser Grundlage bestimmt der Kantonsrat, wie vorstehend schon ausgeführt, die Personen finanziell tragbar sind. Schliesslich hat der Regierungsrat gemäss vorgenannter gesetzlicher Grundlage das Leistungsprogramm der Pflegeheime festzulegen, die ein regionales Leistungsprogramm anzubieten diesbezüg- liche Autonomie übermässig strapazieren. Zieht man aber die vorgenannte gesetzli- che Grundlage bei, und hält man sich an den Bericht der Arbeitsgruppe im Zusam- menhang mit dem Bedarfsnachweis
1106.2 - Antwort des Regierungsrates
die Mitwirkung von Mitgliedern des Regierungsrates in Abstimmungskämpfen ernst. Als wesentlicher Grundsatz jeder freiheitlichen Demokratie gilt, dass sich die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen hin vollzieht (vgl. Stephan Widmer, Wahl- und Abstimmungsfreiheit, Zürich 1989, S. 178). Dieser Grundsatz gilt natürlich nicht absolut, denn eine strikte Trennung zwischen der staatlichen und der ausse Exekutive zur rechtzeitigen und umfassenden Information verpflichtet (vgl. Art.180 Abs. 2 BV). Dieser Grundsatz kann auch auf kantonaler Ebene Geltung beanspruchen und wirkt damit auch bei der Informations- politik
1140.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget erprobt werden. Ein Leistungsauftrag umfasst u.a. den Grundauftrag eines Pilotamtes, die Leis- tungsgruppen und Leistungen und gibt einen Überblick über die im Rahmen einigen zeitlich befristeten Gesetzesänderungen (Experimentierklausel) wer- den dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen. � Die Projektumsetzung wird auf das Budget 2005 wirksam. � Das Personal der Pilotämter werden. Das vorliegende Beispiel zeigt auch klar auf, dass ein Leistungsauftrag auf rechtlichen Grundlagen basieren muss. In diesem Globalbudget sind übrigens auch die Personalkosten enthalten. Die Kommission
1140.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
und drei der Vorlage Nr. 1140.3 – 11411 in kurzer und über- sichtlicher Form dargestellt sind. Im Grundsatz geht es darum, eine einfache, trans- parente und pragmatische Zuger Lösung anzustreben und dafür
1142.3 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
soll der Verkehr abgezogen und auf dem direkten Weg zur Autobahn geleitet werden. Aus diesem Grundgedanken entstammen der Name und die Priorisierung der einzelnen Abschnitte des Konzeptes. Die Kammer A
1120.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1120.1 (Laufnummer 11156) MOTION VON BEAT VILLIGER BETREFFEND ZIELSETZUNGEN, ORGANISATION UND ABLAUF DER AUFGABENTEILUNG ZWISCHEN KANTON UND GEMEINDEN MIT ANTRAG AUF VORLAGE EIN
1134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
eine steuerlichen Besserstellung der Wohneigentümer gegenüber den Mietern bewirkt und damit den Grundsatz der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leis- tungsfähigkeit und die Rechtsgleichheit ins DBG übernommen hat, sind auch ins StHG aufgenommen worden. Gemäss ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage in Art. 72 Bst. f StHG müssen die Kantone ihre Gesetzgebung bezüglich Wohneigentums- besteuerung
1147.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
igen Grundrechte zu halten hat, namentlich das Gleichheitsgebot (Art. 8 Abs. 1 BV), das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV), das Willkürverbot 1147.2 - 11282 5 (Art. 9 BV) und den Grundsatz der Gewährung ein ent- sprechendes Beschwerderecht zur Folge hat, in dessen Rahmen die verfassungs- mässigen Grundrechte anwendbar sind. Diese Rechte wurden vom Volk im Rahmen der (nachgeführten) Bundesverfassung 1999
1155.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1155.1 (Laufnummer 11248) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR EINE PROVISORISCHE PARKPLATZANLAGE AUF DEM EHEMALIGEN GASWERKAREAL IN ZUG BERICHT UND ANTRAG DES REGIE
1180.2 - Antwort des Regierungsrates
bereits das Unter- suchungsrichteramt routinemässig über Liegenschaften des Delinquenten eine Grundbuchsperre verfügt hatte, sind die Rechtsvertreter des Kantons und des Delin- quenten eine Teilvereinbarung

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