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1181.1 - Interpellationstext
mit eigenen Mitarbeitern, welche mehrheitlich im Kanton Zug wohnhaft sind, auszuführen.“ Aus diesem Grunde gelange ich mit folgenden Fragen an den Regierungsrat: 1. Hat die Baudirektion Einfluss auf die Auswahl
1185.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1185.2 (Laufnummer 11347) INTERPELLATION VON GUIDO KÄCH BETREFFEND BETRIEBS- UND INFRASTRUKTURKOSTEN FÜR DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHR (VORLAGE NR. 1185.1 - 11322) ANTWORT DES REGIER
612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
, den Inhalt der Gesuche sowie das Verfahren der Gesuchsprüfung. § 2 Rechtliche Grundlagen 1 Die rechtlichen Grundlagen bilden: a) die Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge
Reglement betreffend die Berücksichtigung von Mehr- und Minderlektionen der Lehrpersonen der kantonalen Schulen
entschädigen. § 2 Registrierung der Mehr- und Minderlektionen 1 Für jede Lehrperson der beruflichen Grundbildung auf der Sekundarstufe II sowie der Mittelschulen gemäss § 1 sind die Mehr- und Minderlektionen
Finanzhaushaltverordnung (FHV)
Kanton Zug 611.11 Finanzhaushaltverordnung (FHV) Vom 21. November 2017 (Stand 1. Januar 2018) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 1 Abs. 2a, 5 Abs. 3, 35 Abs. 2 Bst. f und Abs. 3, 40 Ab
Reglement über die Beiträge für den obligatorischen Fremdsprachenaufenthalt der kantonalen Mittelschulen (Beiträge Fremdsprachenaufenthalt)
Kanton Zug 416.311 Reglement über die Beiträge für den obligatorischen Fremdsprachenaufenthalt der kantonalen Mittelschulen (Beiträge Fremdsprachenaufenthalt) Vom 8. November 2017 (Stand 1. Januar 201
Reglement für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen
aufnehmenden Schule. Das zu­ ständige Schulleitungsmitglied der aufnehmenden Schule entscheidet auf der Grundlage des schriftlichen Gesuchs und allfälliger zusätzli­ cher Gespräche mit der Schülerin bzw. dem Schüler
Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung
Kanton Zug 413.116 Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung Vom 27. März 2018 (Stand 1. Januar 2018) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 6 des Einführun
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
Kanton Zug 141.1 Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) Vom 28. August 2014 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf die §§ 38–44 der Kantons
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
IT­Vorhaben und ­Projekte, deren Ge­ samtkosten mindestens 50 000 Franken betragen, und dient als Grundlage für die Budgetierung. 5 153.53 2 Vor der Aufnahme ins IT­Projektportfolio werden die einzelnen IT­Vorha­

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