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Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG)
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Entscheid. 1) SR 272 2) SR 312 3) BGS 161.1 4) BGS 163.1 GS 31, 349 1 161.7 § 3 Bemessung der Gebühr 1 Grundlage für die Festsetzung der Gebühr bilden a) der Streitwert bzw. das tatsächliche Streitinteresse im
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154.221 - Verordnung über besondere Entschädigungen (Entschädigungsverordnung)
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Kanton Zug 154.221 Verordnung über besondere Entschädigungen (Entschädigungsverordnung) Vom 10. August 2010 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 56 und 73 des Gese
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Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz
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Direktion erstellt für Naturschutzgebiete Nutzungs-, Pflege- oder Bewirtschaftungspläne. Sie bilden die Grundlage für Verträge mit Grundeigentümern und Bewirtschaftern oder für Verfügungen. 1) SR 451.1 2) SR 922
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Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
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gut c) 4 = genügend d) 3 = ungenügend e) 2 = schwach f) 1 = sehr schwach 2.2. Zwischenbericht § 5 Grundsatz 1 Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mittels Zwischenbericht ist nicht promotionswirksam
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Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln (Heilmittelverordnung, HMV)
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Kanton Zug 823.2 Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln (Heilmittelverordnung, HMV) Vom 30. Juni 2009 (Stand 1. Mai 2011) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 83 des Bundesgesetze
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Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege (V GSW)
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sen verläuft, gilt die Konzessionspflicht. Für Leitungsquerungen und andere Inanspruchnahmen des Grunds von öffentlichen Strassen und Wegen durch Dritte genügt die Bewilligung der zuständigen Behörde.
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
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Die Waldgrenzen werden vom Amt für Wald und Wild im Gelände festge legt. Der Grundbuchgeometer oder die Grundbuchgeometerin sorgt für die vermessungstechnische Aufnahme und veranlasst die Eintragung in Bauten und Anla gen zum Schutz vor Naturereignissen es erfordern, kann die Direktion des Innern Grundeigentum und Dienstbarkeiten enteignen. Das Verfahren rich tet sich nach dem Planungs und Baugesetz1) die dazu bestimmt sind, mehr als einem Grundstück zu dienen, sind die Rechte und Pflichten in das Grundbuch ein zutragen. 3 Soweit der Kanton Walderschliessungsanlagen auf eigene Kosten erstellt, beschafft
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Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz)
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der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3). 5 932.1 4. Wildschutz § 17 Grundsatz 1 Der Kanton sorgt im Rahmen des ökologischen Ausgleichs dafür, dass die Artenvielfalt und die
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Verordnung zum Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassenverordnung)
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versicherten Personen mit. 6 154.311 3 Für die Ermittlung des anrechenbaren Jahreslohns sind die Grundlagen ge- mäss § 6 Abs. 1 und 2 Pensionskassengesetz unter Beachtung der folgenden Grundsätze massgebend: anwartschaftliche Ehegattenrente zu erhöhen. Die Altersrente wird dadurch aufgrund der technischen Grundlagen der Kasse lebensläng- lich gekürzt. Die erhöhte Ehegattenrente darf nicht höher sein als die ge- ein hinreichender Vorsorgeschutz gewährleistet ist. 2.1.2. Beginn und Ende der Versicherung § 8 Grundsatz 1 Die Versicherung beginnt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses, jedoch frühestens am 1. Januar
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Verordnung zum Steuergesetz
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ihre Beteiligung an einem Ge- schäftsbetrieb, ihre Betriebsstätte oder ihren Grundbesitz aufgibt oder grundpfandgesicherte Guthaben zurückbezahlt erhält; d) bei Konkurseröffnung über die steuerpflichtige ten sind nur im Ausmass der Mehrkosten gegenüber dem normalen Lebensunterhalt abzieh- bar. Als Grundlage für die Kürzung dienen die Richtwerte für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen der AHV/IV. * §