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Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) – Verbandsordnung
Kanton Zug 732.2 Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) – Verbandsordnung Vom 20. Dezember 1994 (Stand 22. Oktober 2004) 1. Allgemeines § 1 Bezeichnung 1
Tourismusgesetz
Kanton Zug 944.1 Tourismusgesetz Vom 27. März 2003 (Stand 1. Januar 2012) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Zweck und Geltungsbereich 1
821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
die dazugehörenden Einrichtun­ gen wie insbesondere Duschen, Toiletten und Betriebsräume. § 55 Grundsatz 1 Bäder sind so anzulegen und zu betreiben, dass die Gesundheit der Benut­ zerinnen und Benutzer
Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung
Kanton Zug 842.6 Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung Vom 15. Dezember 1994 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf den Bunde
Reglement der tripartiten Kommission Arbeitsmarkt
Kanton Zug 832.1 Reglement der tripartiten Kommission Arbeitsmarkt Vom 29. April 2004 (Stand 1. Juni 2004) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 85d des Bundesgesetzes über
Richtlinien für die Bemessung von Beiträgen an forstliche Massnahmen
Kanton Zug 931.15 Richtlinien für die Bemessung von Beiträgen an forstliche Massnahmen Vom 6. Dezember 1999 (Stand 1. Mai 2010) Die Direktion des Innern des Kantons Zug, in Vollziehung von § 26 Abs. 2
Weitergeltung bisherigen Rechts: Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug
Kanton Zug 414.153.1 Weitergeltung bisherigen Rechts: Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug Vom 14. Dezember 2006 (Stand 1. Januar 2009) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und d
Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug
Kanton Zug 414.151 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug Vom 20. Juni 2011 (Stand 1. August 2011) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt auf
Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat)
walden, Nidwalden und Zug die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz als Kompetenzzentrum für die Grundausbildung der Lehrerinnen und Leh- rer, für Weiterbildungen und Zusatzausbildungen, angewandte Forschung
Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsreglement MAR)
es sind zwei Versuche zulässig. § 17 Grundkurs in Englisch 1 Für Schülerinnen und Schüler, die Englisch nicht als Maturitätsfach gewählt haben, muss ein Grundkurs in Englisch angeboten werden. 3. Besondere Bildnerisches Gestalten und / oder Musik. 2bis Es steht den Kantonen frei, Philosophie als weiteres Grundlagenfach an- zubieten. * 3 Das Schwerpunktfach ist aus den folgenden Fächern oder Fächergruppen auszuwählen: Pädagogik/Psychologie; l) Bildnerisches Gestalten; m) Musik; n) Sport. 5 Eine Sprache, die als Grundlagenfach belegt wird, kann nicht gleichzeitig als Schwerpunktfach gewählt werden. Ebenso ist die gleichzeitige

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