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Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) – Verbandsordnung
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Kanton Zug 732.2 Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) – Verbandsordnung Vom 20. Dezember 1994 (Stand 22. Oktober 2004) 1. Allgemeines § 1 Bezeichnung 1
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Tourismusgesetz
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Kanton Zug 944.1 Tourismusgesetz Vom 27. März 2003 (Stand 1. Januar 2012) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Zweck und Geltungsbereich 1
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821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
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die dazugehörenden Einrichtun gen wie insbesondere Duschen, Toiletten und Betriebsräume. § 55 Grundsatz 1 Bäder sind so anzulegen und zu betreiben, dass die Gesundheit der Benut zerinnen und Benutzer
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Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung
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Kanton Zug 842.6 Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung Vom 15. Dezember 1994 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf den Bunde
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Reglement der tripartiten Kommission Arbeitsmarkt
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Kanton Zug 832.1 Reglement der tripartiten Kommission Arbeitsmarkt Vom 29. April 2004 (Stand 1. Juni 2004) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 85d des Bundesgesetzes über
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Richtlinien für die Bemessung von Beiträgen an forstliche Massnahmen
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Kanton Zug 931.15 Richtlinien für die Bemessung von Beiträgen an forstliche Massnahmen Vom 6. Dezember 1999 (Stand 1. Mai 2010) Die Direktion des Innern des Kantons Zug, in Vollziehung von § 26 Abs. 2
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Weitergeltung bisherigen Rechts: Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug
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Kanton Zug 414.153.1 Weitergeltung bisherigen Rechts: Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug Vom 14. Dezember 2006 (Stand 1. Januar 2009) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und d
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Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug
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Kanton Zug 414.151 Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug Vom 20. Juni 2011 (Stand 1. August 2011) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug, gestützt auf
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Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat)
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walden, Nidwalden und Zug die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz als Kompetenzzentrum für die Grundausbildung der Lehrerinnen und Leh- rer, für Weiterbildungen und Zusatzausbildungen, angewandte Forschung
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Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsreglement MAR)
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es sind zwei Versuche zulässig. § 17 Grundkurs in Englisch 1 Für Schülerinnen und Schüler, die Englisch nicht als Maturitätsfach gewählt haben, muss ein Grundkurs in Englisch angeboten werden. 3. Besondere Bildnerisches Gestalten und / oder Musik. 2bis Es steht den Kantonen frei, Philosophie als weiteres Grundlagenfach an- zubieten. * 3 Das Schwerpunktfach ist aus den folgenden Fächern oder Fächergruppen auszuwählen: Pädagogik/Psychologie; l) Bildnerisches Gestalten; m) Musik; n) Sport. 5 Eine Sprache, die als Grundlagenfach belegt wird, kann nicht gleichzeitig als Schwerpunktfach gewählt werden. Ebenso ist die gleichzeitige