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414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
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der schrift lichen Prüfung und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 zu gewich ten: * a) * Grundlagenfach Mathematik b) * Schwerpunktfach Biologie und Chemie c) * Ergänzungsfach Anwendungen der Mathematik
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Weitergeltung bisherigen Rechts: Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und privaten Gymnasien
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Durchschnitt der Noten der schriftlichen und der mündlichen Prüfung. Für die Prüfungsnoten im Grundlagenfach Mathematik sowie im Schwer- punktfach Biologie/Chemie und im Ergänzungsfach Anwendungen der Ma- Durchschnitt der Noten der schriftlichen und der mündlichen Prüfung. Für die Prüfungsnoten im Grundlagenfach Mathematik und im Ergänzungsfach Anwendungen der Mathematik ist das Ergebnis der schriftlichen
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Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug
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Kanton Zug 414.153 Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug Vom 27. Juni 2011 (Stand 1. August 2011) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymna- siums Menzingen, g
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Promotionsordnung für die Fachmittelschule
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Kanton Zug 414.192 Promotionsordnung für die Fachmittelschule Vom 16. März 2005 (Stand 1. August 2010) Die Schulkommission der Fachmittelschule, gestützt auf § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die kantonale
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Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
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Falldaten a) dienen als Grundlage für Berichte und Lagebeurteilungen; b) halten Ermittlungsdaten in Arbeitskarteien fest; c) dokumentieren polizeiliches Handeln; d) dienen als Grundlage für die Erstellung von
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Gesetz über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug
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Kanton Zug 446.1 Gesetz über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug Vom 30. Oktober 2003 (Stand 1. Januar 2005) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst
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151.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR)
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Kanton Zug 151.1 Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR) Vom 26. September 2013 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 48 der Kantonsve
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Submissionsverordnung (SubV)
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auf einen Grundauftrag bezieht, der im offe nen, selektiven oder Einladungsverfahren vergeben wurde. Sie oder er hat in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen für das Grundobjekt darauf in Bezug auf den Nutzen der Leistung als auf die Konstruktion umschrieben; 6 721.53 b) auf der Grundlage von internationalen Normen und, wenn solche feh len, von den in der Schweiz verwendeten technischen Unterlagen dürfen ohne das Einverständnis der Anbieterin oder des Anbieters oder ohne gesetzliche Grundlage weder genutzt noch an Dritte weitergeleitet oder diesen bekannt gemacht werden. Vorbehalten bleibt
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Gesetz über den öffentlichen Verkehr
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Kanton Zug 751.31 Gesetz über den öffentlichen Verkehr Vom 22. Februar 2007 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), * beschliess
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753.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
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ndlage 1 Die Grundlagen für die Bemessung bilden die Schiffslänge in Dezimeter (dm) und die Antriebsleistung der Motoren in Kilowatt (kW). § 13d * Steuertarif 1 Die jährliche Grundsteuer beträgt pro vollen