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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
, den Inhalt der Gesuche sowie das Verfahren der Gesuchsprüfung. § 2 Rechtliche Grundlagen 1 Die rechtlichen Grundlagen bilden: a) die Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge
821.13 - Verordnung über das Krebsregister
denummer g) Beruf h) Zivilstand i) Vitalstatus 2. Medizinische Daten: a) Datum der Diagnose b) Grundlage der Diagnose c) Anlass der Konsultation, die zur Diagnose führte d) Lokalisation, Histologie, Dignität
154.28 - Verordnung über die Benutzung von elektronischen Geräten und elektronischen Kommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis
Kanton Zug 154.28 Verordnung über die Benutzung von elektronischen Geräten und elektronischen Kommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis * Vom 17. Dezember 2002 (Stand 19. Dezember 2020) Der Regierung
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
IT-Vorhaben und -Projekte, deren Ge- samtkosten mindestens 50 000 Franken betragen, und dient als Grundlage für die Budgetierung. 5 153.53 2 Vor der Aufnahme ins IT-Projektportfolio werden die einzelnen IT-Vorha-
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
Kanton Zug 141.1 Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) Vom 28. August 2014 (Stand 25. Dezember 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 38–44 der Kantonsv
332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
Regierungen der Kantone Ba- sel-Stadt und Zug gemäss Art. 5 des Vertrags genehmigt, beschliesst: 1. Grundlagen Art. 1 Gegenstand und Zweck 1 Die Hausordnung bezweckt, die Eingliederung in die Gemeinschaft, getragen. 2 Die Krankenversicherungsprämien sind Teil der persönlichen Auslagen und werden im Grundsatz vom Gefangenen getragen. 3 Die Gefangenen sind durch die JVA Bostadel gegen Unfälle versichert. disziplinarisch sanktioniert. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten. 2 Die Grundlage des Disziplinarverfahrens bildet der Rapport von Mitarbei- tenden der JVA Bostadel. Dem Gefangenen
861.42 - Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich
gen Nichteintretens- oder negativen Asylentscheid, welche Nothilfe beanspruchen (§§ 9–11). § 2 Grundsatz 1 Soweit diese Verordnung nichts Abweichendes regelt, sind für die Ausge- staltung und Bemessung
413.116 - Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung
Kanton Zug 413.116 Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung Vom 27. März 2018 (Stand 1. Januar 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 6 des Einführun
942.43-1-1.de.pdf
von den Kantonen im Verhältnis der Einwohnerzahlen getragen. Die Einwohnerzahlen werden auf der Grundlage der aktuellsten Angaben des Bundesamts für Statistik zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ermittelt
632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
ihre Beteiligung an einem Ge- schäftsbetrieb, ihre Betriebsstätte oder ihren Grundbesitz aufgibt oder grundpfandgesicherte Guthaben zurückbezahlt erhält; d) bei Konkurseröffnung über die steuerpflichtige ten sind nur im Ausmass der Mehrkosten gegenüber dem normalen Lebensunterhalt abzieh- bar. Als Grundlage für die Kürzung dienen die Richtwerte für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen der AHV/IV. * §

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