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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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, den Inhalt der Gesuche sowie das Verfahren der Gesuchsprüfung. § 2 Rechtliche Grundlagen 1 Die rechtlichen Grundlagen bilden: a) die Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge
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821.13 - Verordnung über das Krebsregister
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denummer g) Beruf h) Zivilstand i) Vitalstatus 2. Medizinische Daten: a) Datum der Diagnose b) Grundlage der Diagnose c) Anlass der Konsultation, die zur Diagnose führte d) Lokalisation, Histologie, Dignität
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154.28 - Verordnung über die Benutzung von elektronischen Geräten und elektronischen Kommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis
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Kanton Zug 154.28 Verordnung über die Benutzung von elektronischen Geräten und elektronischen Kommunikationsmitteln im Arbeitsverhältnis * Vom 17. Dezember 2002 (Stand 19. Dezember 2020) Der Regierung
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153.53 - Informatikverordnung (ITV)
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IT-Vorhaben und -Projekte, deren Ge- samtkosten mindestens 50 000 Franken betragen, und dient als Grundlage für die Budgetierung. 5 153.53 2 Vor der Aufnahme ins IT-Projektportfolio werden die einzelnen IT-Vorha-
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Kanton Zug 141.1 Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) Vom 28. August 2014 (Stand 25. Dezember 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 38–44 der Kantonsv
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332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
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Regierungen der Kantone Ba- sel-Stadt und Zug gemäss Art. 5 des Vertrags genehmigt, beschliesst: 1. Grundlagen Art. 1 Gegenstand und Zweck 1 Die Hausordnung bezweckt, die Eingliederung in die Gemeinschaft, getragen. 2 Die Krankenversicherungsprämien sind Teil der persönlichen Auslagen und werden im Grundsatz vom Gefangenen getragen. 3 Die Gefangenen sind durch die JVA Bostadel gegen Unfälle versichert. disziplinarisch sanktioniert. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten. 2 Die Grundlage des Disziplinarverfahrens bildet der Rapport von Mitarbei- tenden der JVA Bostadel. Dem Gefangenen
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861.42 - Verordnung betreffend Sozialhilfe für Personen aus dem Asylbereich
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gen Nichteintretens- oder negativen Asylentscheid, welche Nothilfe beanspruchen (§§ 9–11). § 2 Grundsatz 1 Soweit diese Verordnung nichts Abweichendes regelt, sind für die Ausge- staltung und Bemessung
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413.116 - Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung
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Kanton Zug 413.116 Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung Vom 27. März 2018 (Stand 1. Januar 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 6 des Einführun
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942.43-1-1.de.pdf
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von den Kantonen im Verhältnis der Einwohnerzahlen getragen. Die Einwohnerzahlen werden auf der Grundlage der aktuellsten Angaben des Bundesamts für Statistik zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ermittelt
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632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
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ihre Beteiligung an einem Ge- schäftsbetrieb, ihre Betriebsstätte oder ihren Grundbesitz aufgibt oder grundpfandgesicherte Guthaben zurückbezahlt erhält; d) bei Konkurseröffnung über die steuerpflichtige ten sind nur im Ausmass der Mehrkosten gegenüber dem normalen Lebensunterhalt abzieh- bar. Als Grundlage für die Kürzung dienen die Richtwerte für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen der AHV/IV. * §