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613.17 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
§ 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), Art. 12 des Bundes- gesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für die Verordnungen des Bun- desrats zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) vom
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
ausdrücklich eine Stufe oder eine Schulart ausgenommen ist. * 1) GS 412.11 GS 24, 55 1 412.111 3a Die Grundstufe umfasst die Kindergarten- und das erste Jahr der Primar- stufe. Die Basisstufe umfasst die Kin führt im obligatorischen Kindergarten mit den Erziehungsberechtigten ein Übertrittsgespräch. 2 Als Grundlage für dieses Gespräch dienen die Beobachtungs- und Beurtei- lungsunterlagen. 2 412.111 § 5 Schulaustritt
612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
, den Inhalt der Gesuche sowie das Verfahren der Gesuchsprüfung. § 2 Rechtliche Grundlagen 1 Die rechtlichen Grundlagen bilden: a) die Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge
414.22 - Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen
tagma (Satzglied, Phraseologie, Idiomatismus) und Syntax (Satzgefü- ge, Satzgliedstellung); b) die Grundformen des zwischenmenschlichen Kommunizierens; und c) verfügen sie über einen Überblick über die Geschichte Hilfe von Modellen biologische Sachverhalte erläu- tern; d) können sie verschiedene biologische Grundgedanken mit einfachen Versuchen darstellen und erläutern; und e) schätzen sie Ergebnisse ab und analysieren Wirbeltiere mit ihren Merkmalen; d) kennen sie verschiedene Beobachtungsmethoden; und e) haben sie Grundkenntnisse der Verhaltensbiologie und der Tierhal- tung. 3 Im Bereich Fähigkeiten und Fertigkeiten a) machen
632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
ihre Beteiligung an einem Ge- schäftsbetrieb, ihre Betriebsstätte oder ihren Grundbesitz aufgibt oder grundpfandgesicherte Guthaben zurückbezahlt erhält; d) bei Konkurseröffnung über die steuerpflichtige ten sind nur im Ausmass der Mehrkosten gegenüber dem normalen Lebensunterhalt abzieh- bar. Als Grundlage für die Kürzung dienen die Richtwerte für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen der AHV/IV. * §
161.7 - Verordnung über die Kosten in der Zivil- und Strafrechtspflege (Kostenverordnung Obergericht, KoV OG)
Pauschalen zur Deckung des Verfahrensaufwandes und für den Entscheid. § 3 Bemessung der Gebühr 1 Grundlage für die Festsetzung der Gebühr bilden a) der Streitwert bzw. das tatsächliche Streitinteresse im
1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
entsprechender Verhaltensregeln bei der ICT-Einführung, Schulung der Medienkompetenz in einem Grundmodul Informatik (u.a. Chancen und Risiken von Web 2.0, Socialsoftware, Objektivität des Internet usw Umsetzung von Verboten im Bereich der Online-Medien stellt das Territoriali- tätsprinzip ein grundlegendes Hindernis dar. Allfällige Verbote oder Straftatbestände müssten deshalb gestützt auf Art. 123 des Internets in ganz unterschiedlichen Gefässen thematisiert und geübt. Im ersten Jahr werden Grundkompetenzen im Fach Informatik vermittelt; darüber hinaus werden in der 1. und 3 Klasse im Fach Medienkunde
612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
, den Inhalt der Gesuche sowie das Verfahren der Gesuchsprüfung. § 2 Rechtliche Grundlagen 1 Die rechtlichen Grundlagen bilden: a) die Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge
413.116 - Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung
Kanton Zug 413.116 Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung Vom 27. März 2018 (Stand 15. April 2022) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 6 des Einführun
1711.1 - Motionstext
Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche die notwendigen verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen schafft, um in der zugeri- schen Staatsverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip einzuführen. Insbesondere

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