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2008: Regierungsrat
Vorgehen hätte gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. Die Behörden dürfen einen in einer bestimmten Angelegenheit einmal eingenommenen Standpunkt nicht ohne sachlichen Grund wechseln. Entgegen besonderen Fällen das neue Terrain an keinem Punkt in erheblichem Masse (§ 5 V PBG). Innerhalb des Grundrisses von bestehenden Bauten gibt es kein gewachsenes Terrain. So kann z.B. der Kellerboden nicht als Vorinstanz erfolgt. Der Regierungsrat stellte fest, dass sich vorliegend die  Heilung der Grundrechtsverletzung durch die nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs im Rechtsmittelverfahren rechtfertigen
2010: Verwaltungsgericht
Festsetzung der Kanalisationsbeiträge sei unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Aus diesem Grund habe der Gemeinderat Unterägeri die gegen das Schreiben vom 28. April 2008 gerichtete Eingabe des gerügt werden. Eine Baubeschränkung in Form einer zu Gunsten einer Gemeinde im Grundbuch angemerkten Grunddienstbarkeit ist jedoch nur dann als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren, wenn sie aufgrund gerügt werden. Eine Baubeschränkung in Form einer zu Gunsten einer Gemeinde im Grundbuch angemerkten Grunddienstbarkeit ist jedoch nur dann als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren, wenn sie aufgrund
Garantierückstellungen
t und die Höhe von Rückstellungen für Garantieverpflichtungen sind auf Grund nachgewiesener aktueller Schadenfälle und auf Grund von Erfahrungszahlen aus früheren Geschäftsjahren zu beurteilen. Allfällige
Wertberichtigungen
bestimmte Guthaben oder Kategorien von Guthaben nach dem Grad der Verlustwahrscheinlichkeit oder auf Grund eines unmittelbar drohenden Währungszerfalls höhere Wertberichtigungen nötig sind.WIR-Guthaben werden zulässig. Ein allfälliger Wertberichtigungsbedarf ist anhand der konkreten Umstände, namentlich auf Grund von objektiven Bewertungsunterlagen und ernsthaften Inkassobemühungen im Einzelfall zu belegen. ist insge­samt in der Bilanz oder im Anhang gesondert auszuweisen (OR Art. 960 b Abs. 2). Der Grundsatz der steti­gen Bewertung ist massgebend. Sofern in jeder Steuerperiode jeweils auf den Börsenkurs
Kauf oder Verkauf einer Kapitalanlageliegenschaft während der Steuerperiode
von Fr. 30'000.– hervor. Die Passivzinsen betragen Fr. 25'000.–. Der Unternehmensgewinn wird auf Grund der erzielten Umsätze ausgeschieden, wobei dem Sitzkanton ein Präzipuum von 20 % eingeräumt wird. Erfolgsrechnung belastet wurden, betragen Fr. 25'000.–. Der Betriebsgewinn von Fr. 30'000.– wird auf Grund der erzielten Umsätze ausgeschieden, wobei dem Sitzkanton ein Präzipuum von 10 % eingeräumt wird.
Ausscheidung für Betriebsstätten
Hilfsfaktoren, wie Erwerbsfaktoren (Kapital und Arbeit), Umsatz etc. oder nach der direkten Methode auf Grund der Buchhaltungen der einzelnen Betriebsstätten ermittelt werden. Der Bedeutung des Hauptsitzes und die Kapitalausscheidung wird auf die Lage der Aktiven abgestellt. Sofern die Gewinnaufteilung auf Grund der Buchhaltungen der einzelnen Betriebsstätten (direkte Methode) ermittelt wird, werden auch die
Ausweis und Kontrollschildnummern (Kennzeichen)
entsprechend der Höhe zu bemessen. Die Schriftzeichen und Ziffern müssen hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund und gut lesbar sein.Alle Themen A-Z Formulare / Merkblätter / Links
Art. 802 Abs. 4 OR, Art. 823 OR
Zuordnung der sechs Stammanteile sei noch offen. Eine Grundkapitalgesellschaft könne keine herrenlosen Aktien oder Stammanteile haben. Aus diesem Grund bleibe die Gesuchstellerin als ausgeschiedene Gesel 1). Mithin fehlte es der Gesuchstellerin an der Aktivlegitimation und das Gesuch wäre aus diesem Grund abzuweisen gewesen. (…) 5. Nach dem Gesagten hat die Vorinstanz das auf Art. 802 Abs. 4 OR gestützte
Art. 697i und Art. 697j i.V.m. Art. 697m OR; Art. 706b OR
(rechtzeitiger) GAFI-Meldung Zugang zu den strittigen Generalversammlungen zu verschaffen. Aus diesem Grund habe die Beklagte auf keinen Fall auf die Publikationen im SHAB verzichten dürfen. Im Ergebnis sei GAFI-Bestimmungen verfolgte Zweck der Meldepflicht, Transparenz zu schaffen, bereits erfüllt. Aus diesem Grund hat sich im vorliegenden Fall eine formelle Meldung durch die Klägerin zur Führung des gesetzlich Kontrollrechte von Aktionären über das gesetzliche Mass hinaus beschränken (Ziff. 2) oder die Grundstruktur der Aktiengesellschaft missachten, etwa die Bestimmungen des Kapitalschutzes verletzen (Ziff.
Elternrechte – die Königsaufgabe
weiss sie allerdings schon lange...) – unfehlbar ist. Weshalb erzähle ich Ihnen diese Geschichte? Grund dafür ist, dass sich dahinter eine unter Juristinnen und Juristen sowie Pädagoginnen und Pädagogen gegen die Schule vorgehen würden, in 99 Prozent der Fälle, das Wohl ihrer Kinder im Sinne hätten. Grund für Konflikte seien immer enttäuschte Erwartungen. Oft auch, weil es Lehrpersonen verpassen würden

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