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1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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entsprechender Verhaltensregeln bei der ICT-Einführung, Schulung der Medienkompetenz in einem Grundmodul Informatik (u.a. Chancen und Risiken von Web 2.0, Socialsoftware, Objektivität des Internet usw Umsetzung von Verboten im Bereich der Online-Medien stellt das Territoriali- tätsprinzip ein grundlegendes Hindernis dar. Allfällige Verbote oder Straftatbestände müssten deshalb gestützt auf Art. 123 des Internets in ganz unterschiedlichen Gefässen thematisiert und geübt. Im ersten Jahr werden Grundkompetenzen im Fach Informatik vermittelt; darüber hinaus werden in der 1. und 3 Klasse im Fach Medienkunde
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1741.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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entsprechender Verhaltensregeln bei der ICT-Einführung, Schulung der Medienkompetenz in einem Grundmodul Informatik (u.a. Chancen und Risiken von Web 2.0, Socialsoftware, Objektivität des Internet usw Umsetzung von Verboten im Bereich der Online-Medien stellt das Territoriali- tätsprinzip ein grundlegendes Hindernis dar. Allfällige Verbote oder Straftatbestände müssten deshalb gestützt auf Art. 123 des Internets in ganz unterschiedlichen Gefässen thematisiert und geübt. Im ersten Jahr werden Grundkompetenzen im Fach Informatik vermittelt; darüber hinaus werden in der 1. und 3 Klasse im Fach Medienkunde
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1731.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bereit sei, die von der Motion geforderten Rahmenbedin- gungen für die Entwicklung des Areals im Grundsatz umzusetzen. So sei geplant, Mietwohnun- gen für das mittlere Einkommen zu schaffen, für die notwendige t und in einem städtebaulichen Studienverfahren weiterentwickelt. Ab Herbst 2012 wurde auf der Grundlage dieses optimierten Masterplans ein Bebauungsplan erarbeitet und in der Folge dem Stadtrat Zug e
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1809.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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einem Drittel der Aufwendungen, nachdem mit dem neuen Gesetz über den öffentlichen Verkehr das Grundangebot des Standseilbahnbetriebs als öffent- licher Verkehr im Sinn des Gesetzes eingestuft wurde. b oder eingerechnet. Da die vom Kanton finanzierte Erschliessung des Zugerbergs nur ein minimales Grundangebot umfasst, kann § 7 GöV nicht angewandt werden, um sich an der Infrastruktur der ZBB zu beteiligen ben der Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee Die SGZ muss 2010 ihr Motorschiff (MS Rigi) grundlegend sanieren. Die Arbeiten werden von Februar bis Mai 2010 erfolgen. Die Sanierung kostet ca. 1.9 Mio
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1829.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1829.1 Laufnummer 13108 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung Kantonsstrasse C, Chamerstrasse, Abschnitt Schlattbrücke - Bergstrasse, Geme
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1886.14a - Anhang
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Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung und Jugend- strafprozessordnung im Kanton Zug Anhang - Synoptische Darstellung der zusätzlichen Anträge des Obergerichts zum GOG
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1887.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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grossmehrheitlich der An- sicht, dass die in § 34bis (neu) festgelegten Koordinationsarbeiten zu den grundlegenden Auf- gaben des Direktionssekretariates gehören und mit den vorhandenen Ressourcen sicherge- stellt
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1672.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1672.10 Laufnummer 13284 Änderung des Schulgesetzes (Konzept Sonderpädagogik) und Änderung des Lehrpersonalgesetzes Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 4. Januar 2010 Se
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1757.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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bestimmten öf- fentlichen Aufgabe obliegt und die in der Regel hierarchisch aufgebaut ist. Der grundlegende Unterschied zwischen öffentlich-rechtlicher Körperschaft (z.B. Bund, Kantone, Gemeinden, Korporationen der Zentralverwaltung ausgegliederte) Verwal- tungseinheit ist, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage beruht, fehlen ihr die bei der Aktienge- sellschaft vorgeschriebenen Organe. Die öffentlich-rechtliche zwingende Konsequenz? Die bisherige Aktiengesellschaft wäre aufzulösen und es wäre eine gesetzliche Grundlage im öffentlichen Recht zu schaffen. Wie erwähnt ist dabei die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers
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1799.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1799.2 Laufnummer 13146 Interpellation der CVP-Fraktion betreffend kostenloser öffentlicher Verkehr (Vorlage Nr. 1799.1 - 13042) Antwort des Regierungsrats vom 23. Juni 2009 Sehr geehrter