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1798.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und nützlich sein: Seit 2006 seien dort alle Beteiligten durch eine Verein- barung gebunden. Die Grundfragen seien in dieser Vereinbarung festgehalten und klar und pragmatisch geregelt. Sobald der Alarm ausgelöst
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1820.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1820.3 Laufnummer 13112 Kantonsratsbeschluss betreffend Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung 2008 Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission vom 4.
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1722.2 - Antwort des Regierungsrates
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inoffiziellen Untersuchungen oder Befragungen bekannt. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, auf welche Grundlage der LVZ seine Aussage stützt. Auch sind bei der Direktion für Bildung und Kultur weder von Seiten
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1714.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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auf der Verordnungsstufe. Andere Deutschschweizer Kantone haben keine expliziten gesetzli- chen Grundlagen zu den geforderten Sprachkenntnissen (z.B. Aargau, Basel-Landschaft, Lu- zern, Thurgau). 2. Regelung
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1762.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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bestimmten öf- fentlichen Aufgabe obliegt und die in der Regel hierarchisch aufgebaut ist. Der grundlegende Unterschied zwischen öffentlich-rechtlicher Körperschaft (z.B. Bund, Kantone, Gemeinden, Korporationen der Zentralverwaltung ausgegliederte) Verwal- tungseinheit ist, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage beruht, fehlen ihr die bei der Aktienge- sellschaft vorgeschriebenen Organe. Die öffentlich-rechtliche zwingende Konsequenz? Die bisherige Aktiengesellschaft wäre aufzulösen und es wäre eine gesetzliche Grundlage im öffentlichen Recht zu schaffen. Wie erwähnt ist dabei die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers
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1764.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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bestimmten öf- fentlichen Aufgabe obliegt und die in der Regel hierarchisch aufgebaut ist. Der grundlegende Unterschied zwischen öffentlich-rechtlicher Körperschaft (z.B. Bund, Kantone, Gemeinden, Korporationen der Zentralverwaltung ausgegliederte) Verwal- tungseinheit ist, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage beruht, fehlen ihr die bei der Aktienge- sellschaft vorgeschriebenen Organe. Die öffentlich-rechtliche zwingende Konsequenz? Die bisherige Aktiengesellschaft wäre aufzulösen und es wäre eine gesetzliche Grundlage im öffentlichen Recht zu schaffen. Wie erwähnt ist dabei die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers
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1785.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1785.2 Laufnummer 13031 Postulat von Fredy Abächerli, Monika Barmet, Franz Hürlimann und Karl Nussbaumer betreffend Intervention bei den Bundesbehörden zur sofortigen Aufhebung des Impf- z
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1820.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Franken erwähnt. - Auf Seite 19 wird darauf Bezug genommen. Als Grundlage für die Zinsberechnung werden jedoch die 3.5 Mio. Franken zu Grunde gelegt anstatt die 27 Mio. Franken. Richtig müsste es hier heissen: Arbeitsplätze in unserem Kanton kontinuiertlich ansteige. Im Übrigen handle es sich hier um einen Grundsatzentscheid und die Festlegung einer Ge- samtlimite. Dem Kantonsrat müssten die konkreten Projekte jeweils
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1821.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1821.2 Laufnummer 13455 Motion von Moritz Schmid betreffend Finanzierung der separaten Rechnung für den Strassenbau (Vorlage Nr. 1821.1 - 13092) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom
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1872.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1872.1 Laufnummer 13234 Budget 2010 und Budget 2010 der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission vom 5. November 2009 Sehr geehr