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2050.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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und der Regierungsrat entsprechend gerügt worden. Am 10. Juli 2007 hat der Regierungsrat einen Grundsatzbericht zur Büroraumplanung zur Kenntnis genommen, strategische Grundsätze beschlossen und den Auftrag n Investitionsvolumen von rund 450 Mio. Franken, aber auch aufgrund der damit verbundenen Grundsatzentscheide für die Entwicklung von Verwaltung und ZVB handelt es sich wohl um eines der bedeutendsten gewährleisten. Ein Tauschver- trag zwischen Stadt und Kanton vom Frühjahr 2011 bereinigte die grundbuchliche Situation. Die Einwohnergemeinde Zug wird rund die Hälfte des ehemaligen Gaswerkareals bekommen
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2050.3b - Beilage 1b
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Belegungskonzept Projekt C3_455 8 3.2 Szenario 1: «Status Quo reorganisiert» Das Szenario 1 folgt dem Grundsatz möglichst weniger Rochaden und Umzüge. Zusätz- lich zu den in Kapitel 3.1 genannten Ämter bleiben Projekt C3_455 10 3.4 Szenario 3: «Konzentration an einem Standort» Das Szenario 3 verfolgt den Grundsatz einer möglichst geringen Anzahl an Aussenstel- len und Mietobjekten sowie einer möglichst kompakten
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2049.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2049.2 Laufnummer 13871 Interpellation von Manuel Brandenberg, Philip C. Brunner, Thomas Wyss, Werner Villiger, André Wicki, Daniel Eichenberger, Beni Riedi, Manuel Aeschbacher, Thomas Wer
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1672.02 - Antrag des Regierungsrates
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s vom 29. Januar 2008 3 lII. Festlegung des sonderpädagogischen Grundangebots Art. 4 Grundangebot 1 Das sonderpädagogische Grundangebot umfasst a. Beratung und Unterstützung, heilpädagogische Früherziehung Menschen mit Behinderungen3) statuierten Verpflichtungen nachzukommen. Insbesondere a. legen sie das Grundangebot fest, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf Revision erfolgt durch die Vereinbarungskantone in einem analogen Verfahren. 4 Das sonderpädagogische Grundangebot ist Gegenstand des nationalen Bildungsmonitorings. 4 Art. 8 Lernziele Die Anforderungsniveaus
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1672.01a - Synopse
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Gegenüberstellung geltendes Recht / Teilrevision Synopse Schulgesetz vom 27. September 1990 Schulgesetz (Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt a
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1772.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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n bei häuslicher Gewalt durch Minderjährige 4.1 Anwendung der §§ 17 f. des Polizeigesetzes dem Grundsatze nach Das geltende Polizeigesetz spricht in den Bestimmungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt von
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1801.2 - Antwort des Regierungsrates
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Konsul 1766 / 24 Vorlage Nr. 1801.2 Laufnummer 13725 Interpellation von Barbara Gysel betreffend Steuerabzüge: Wer profitiert? (Vorlage Nr. 1801.1 – 13044) Antwort des Regierungsrates vom 29. März 201
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1802.2 - Antwort des Regierungsrates
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ersten Auftrag vom 16. Dezember 2004 - dem Verein energienetz-zug wiederum die Aufgabe überbunden, Grundlagen für die Schulung von Baufachleuten des Planungsgewerbes zu erarbeiten und diese Schulungen dur ökologischer, sicherheitsmässiger und sozialer Hinsicht zu erhalten. Er hat die vier Elemente als im Grundsatz gleichwertig be- schrieben. Von daher sind wirtschaftliche und ökologische Überlegungen nie geg Nein, der Kanton Zug hat von diesem Bundesangebot keinen Gebrauch gemacht, weil er die gesetzliche Grundlage dazu nicht hatte. Das kantonale Förderprogramm war insofern entbehrlich, als die Stiftung Klimarappen
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1706.1 - Motionstext
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ge, um private Besitzer/innen eben- falls zu diesem Schritt zu motivieren. Ausserdem steht der Grundsatz auch im Einklang mit der vom Regierungsrat proklamierten Haltung: "Der Kanton Zug schliesst sich
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1703.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 1703.1 Laufnummer 12805 Motion von Martin B. Lehmann, Thomas Lötscher, Thomas Rickenbacher, Karl Nussbaumer und Rupan Sivaganesan betreffend Befreiung der Angehörigen der Zuger Polizei und