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1904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Da es im Kanton Zug kein Gleichstellungsgesetz gibt, ist es sinnvoll, anstelle eines neuen Gesetzes diese Seite 5/6 1904.3 - 13507 Grundlage in der Form eines
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1903.1 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1903.1 Laufnummer 13327 Kleine Anfrage von Vreni Wicky betreffend Hilfe an Haiti nach dem Erdbeben Antwort des Regierungsrates vom 2. Februar 2010 Am 14. Januar 2010 reichte Kantonsratsviz
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1904.4 - Antrag der Kommission
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1 Kanton Zug Vorlage Nr. 1904.4 Laufnummer 13508 Antrag der Kommission vom 16. Juni 2010 Kantonsratsbeschluss betreffend Fachstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann vom …………. Der Kantonsrat des
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1904.6 - Antrag der Kommissionsminderheit
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1 Kanton Zug Vorlage Nr. 1904.6 Laufnummer 13510 Antrag der Kommissionsminderheit vom 16. Juni 2010 Kantonsratsbeschluss betreffend Fachstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann vom ………. Der Kant
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1920.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bildungsstrategie auch als Führungsinstrument für die Bildungsplanung und Bildungsentwicklung sowie als Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den 1840.2/1841.2/1920.2 - 13637 Seite 3/10 Bildun
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1923.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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fordern die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung eines einheitlichen und umfassenden Absenzenmanagements (Vorlage 1924), die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für den Anspruch auf «Whistleblowing» 1 - 12750) Motion der erweiterten Justizprüfungskommission betreffend Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen zur Weitergabe von Informationen durch die Gene- ralsekretärin, den Generalsekretär (Vorlage 1923 «Whistleblowing» in der kantonalen Verwaltung (Vorlage 1925) und die Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen zur Weitergabe von Informationen durch die Generalsekretärin oder den Generalsekretär an die stell
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1921.1 - Antwort des Regierungsrates
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das Gesundheitswesen vom 30. Oktober 2008 (GesG, BGS 821.1) beschlossen und damit poli- tisch den Grundstein für den Regierungsratsbeschluss gelegt. 2. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass eine Förderung der Langzeitpflege sind die Ver- hältnisse jedoch sehr speziell, weshalb ein Abweichen von diesem Grundsatz angezeigt ist. Deshalb hat der Kantonsrat diese Abweichung mit § 29 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes
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1962.4 - Antrag der Raumplanungskommission
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Antrag der Raumplanungskommission vom 15. Dezember 2010 Planungs- und Baugesetz (PBG) Änderung vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst:
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1962.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2011
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Planungs- und Baugesetz (PBG) Änderung vom 30. Juni 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Planungs- und Baugesetz vom 26. November
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1962.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Planungs- und Baugesetz (PBG) Änderung vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Planungs- und Baugesetz vom 26. November 19982)