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1904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Da es im Kanton Zug kein Gleichstellungsgesetz gibt, ist es sinnvoll, anstelle eines neuen Gesetzes diese Seite 5/6 1904.3 - 13507 Grundlage in der Form eines
1903.1 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1903.1 Laufnummer 13327 Kleine Anfrage von Vreni Wicky betreffend Hilfe an Haiti nach dem Erdbeben Antwort des Regierungsrates vom 2. Februar 2010 Am 14. Januar 2010 reichte Kantonsratsviz
1904.4 - Antrag der Kommission
1 Kanton Zug Vorlage Nr. 1904.4 Laufnummer 13508 Antrag der Kommission vom 16. Juni 2010 Kantonsratsbeschluss betreffend Fachstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann vom …………. Der Kantonsrat des
1904.6 - Antrag der Kommissionsminderheit
1 Kanton Zug Vorlage Nr. 1904.6 Laufnummer 13510 Antrag der Kommissionsminderheit vom 16. Juni 2010 Kantonsratsbeschluss betreffend Fachstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann vom ………. Der Kant
1920.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bildungsstrategie auch als Führungsinstrument für die Bildungsplanung und Bildungsentwicklung sowie als Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den 1840.2/1841.2/1920.2 - 13637 Seite 3/10 Bildun
1923.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
fordern die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung eines einheitlichen und umfassenden Absenzenmanagements (Vorlage 1924), die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für den Anspruch auf «Whistleblowing» 1 - 12750) Motion der erweiterten Justizprüfungskommission betreffend Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen zur Weitergabe von Informationen durch die Gene- ralsekretärin, den Generalsekretär (Vorlage 1923 «Whistleblowing» in der kantonalen Verwaltung (Vorlage 1925) und die Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen zur Weitergabe von Informationen durch die Generalsekretärin oder den Generalsekretär an die stell
1921.1 - Antwort des Regierungsrates
das Gesundheitswesen vom 30. Oktober 2008 (GesG, BGS 821.1) beschlossen und damit poli- tisch den Grundstein für den Regierungsratsbeschluss gelegt. 2. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass eine Förderung der Langzeitpflege sind die Ver- hältnisse jedoch sehr speziell, weshalb ein Abweichen von diesem Grundsatz angezeigt ist. Deshalb hat der Kantonsrat diese Abweichung mit § 29 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes
1962.4 - Antrag der Raumplanungskommission
Antrag der Raumplanungskommission vom 15. Dezember 2010 Planungs- und Baugesetz (PBG) Änderung vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst:
1962.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2011
Planungs- und Baugesetz (PBG) Änderung vom 30. Juni 2011 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Planungs- und Baugesetz vom 26. November
1962.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Planungs- und Baugesetz (PBG) Änderung vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Planungs- und Baugesetz vom 26. November 19982)

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