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2087.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ten gerechtfertigt ist. 5. Nutzen einer allgemeinen neuen gesetzlichen Grundlage Wie erwähnt, besteht heute keine gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des Motionsanliegens. Eine solche muss neu geschaffen die Kosten nicht als seine Sache er- achtet. 3. Begriffliche Klärungen und bestehende gesetzliche Grundlagen a. EVZ Busangebot ist nicht öffentlicher Verkehr im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr September 2011 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Veranstalter, die bei der Durchführung ihrer Grossanlässe die An- und Hinreise
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2477.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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mit politischen Prozessen auseinander, lernen diese zu erkennen, verstehen Grundelemente der Demokratie und kennen grundlegende Funktionen öffent li- cher Institutionen.» 6 Von der ersten bis in die sechste Lötscher stellt das Begehren, es seien die nötigen gesetzlichen, organis a- torischen und finanziellen Grundlagen für ein kantonales Jugendparlament mit einen Vorstos s- recht gegenüber dem Kantonsrat sowie einem
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2487.2 - Antwort des Regierungsrats
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beantwortet der Regierungsrat wie folgt: A. Allgemeine Vorbemerkungen Der Bundesrat hat im März 2015 im Grundsatz beschlossen, im Laufe der nächsten drei Jahre bis zu 3000 weiteren Opfern des Syrienkonfliktes die Anzahl zu- sätzlich aufzunehmender Flüchtlinge festgelegt. Im März 2015 hat der Bundesrat alsdann im Grundsatz beschlossen, im Laufe der nächsten drei Jahre bis zu 3000 weiteren Opfern des Syr i- enkonfliktes
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2501.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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aft gibt, dass – wie be- 2501.3 - 15021 Seite 3/8 reits dargelegt – sehr wohl eine gesetzliche Grundlage für diese Massnahmen besteht. Danach müssen die Kantone Massnahmen gestützt auf Art. 11 und Art
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2501.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2501.4 Laufnummer 15031 Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit 2016 bis 2021 für die Umsetzung der ersten Phase des Massnahmenplans Ammoniak 2016 bis 2030 Bericht und Antrag der Staa
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2482.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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Regierungsrat schlägt eine Ergänzung des Schulgesetzes in § 46 Abs. 1a vor, womit eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, damit das neue Instrument des Sonderprivatauszugs von Anstellungsbehörden von verhältnismässig. Mit der vorgeschlagenen E r- gänzung des Schulgesetzes wird auch eine gesetzliche Grundlage für die offenbar schon in verschiedenen Gemeinden praktizierte Pflicht zur Vorweisung eines Str bisher allerdings gesche i- tert. Umso wichtiger sei es, auf kantonaler Ebene eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Zur besseren Verständlichkeit der Vorlage und zur Beantwortung diverser Fragen von
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2480.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2480.1 Laufnummer 14876 Kleine Anfrage der SP-Fraktion betreffend Finanzielle Auswirkungen der Initiative «Familien stärken!» Antwort des Regierungsrats vom 17. Februar 2015 Die SP-Fraktio
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2507.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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diesem Zeitraum entschieden werden wird. Weil die Regierung in Bezug auf die Büroraumplanung dem Grundsatz «Eigentum vor Miete» nachlebe, sollen die betreffenden Büroräume von der Verwaltung genutzt werden
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2508.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Anspruch auf ein gerechtes Verfahren gemäss Art. 29 Abs. 1 BV ergibt sich das Ve r- fahrensgebot des Grundsatzes der Waffengleichheit im Sinne der prozessualen Chancen- gleichheit. Es soll sichergestellt werden Zur Begründung führen die Motionäre im Wesentlichen aus, dass es dem verfassungsrechtl i- chen Grundsatz von Treu und Glauben und den verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien entspreche, dass die Partei sich alle Verfahrensbeteiligten mit gleicher Wir k- samkeit am Verfahren beteiligen können. Der Grundsatz der Waffengleichheit als prozedurales Gleichbehandlungs- und Fairnessgebot gehört somit zu den
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2528.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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sodann einer Vorprüfung. Danach wird einer Initiative Folge ge- geben, wenn der Regelungsbedarf im Grundsatz bejaht und das weitere Vorgehen auf dem Wege der parlamentarischen Initiative als zweckmässig beurteilt