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2529.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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vermögende Personen fokussiert, sondern es um die schwer erreichbaren Zielgruppen geht und die Grundintension die Förderung der sozioökonomischen und rechtlichen Chancengleichheit ist. Des Weiteren wurde
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2553.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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überzeugende Grundlagen Ausnahmen vom System der Einheitsprämie geschaffen oder ein Systemwechsel vollzogen werden. Umgekehr t wäre es nicht richtig, die Erhebung von Risikoprämien als grundlegenden Systemwechsel Jahres seit dem Aus- schluss gewahrt, damit sie von der Möglichkeit Gebrauch machen können, den Grundpfan d- kredit zu kündigen (§ 41 Abs. 2). 5. Titel: Versicherungsverhältnis § 15 Beginn und Ende der ossenen Gebäudeversicheru n- gen, ohne dass dafür jedoch eine Prämie bezahlt werden muss. Der Grundgedanke besteht d a- rin, dass die kantonalen Gebäudeversicherungen sich gegenseitig, proportional zu
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2484.2 - Antwort des Regierungsrats
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Wohnbevölkerung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Es bestehen folgende Grundlagen auf Gesetzes- und Verordnungsebene: - Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16
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2492.2 - Antwort des Regierungsrats
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Gebührentarif im Grundbuchwesen vom 27. September 2007 Die Gebühren für die vom Grundbuch- und Vermessungsamt erbrachten Dienstleistungen sind im Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchg 22. Dezember 2007 richtete sich die Gebührenerhebung nach dem Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen vom 28. Februar 1980. Diesem Erlass lag das Modell der Erhebung von Gemengsteuern eine r- seits
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2489.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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auf, indem Fachkräfte unmittelbar vor Ort ausgebildet und rekrutiert werden können. Dies ist ein grundl e- gender Standortvorteil vor dem Hintergrund des aktuellen Mangels an sogenannten MINT- Fachkräften grünes Licht zu einem Departement Informatik mit Standort im Kanton Zug gegeben. Nach diesem Grundsatzentscheid werden nach einem weiteren Entscheid des Konkordatsrats vom 25. Oktober 2014 einerseits die
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2505.2a - Beilage (Vorlage 2223.2 - 14561)
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22 18.4 10 12.0 10 10.0 18 16.2 20122 18 17.8 22 18.0 10 11.0 10 8.5 18 15.9 2ohne Schulversuch Grundstufe Oberägeri Seite 14/17 2223.2 - 14561 Frage 7: Verhaltensauffällige oder strukturell verwahrloste Probleme zeigten sich aber bei leistungs- schwachen Jugendlichen, welche bei der beruflichen Grundbildung auf besondere Massnah- men und Rahmenbedingungen angewiesen seien. Hier stellen die Mitarbeitenden werden (§ 33 bis Abs. 1 SchulG). Diese besondere Förderung ist ge- mäss den massgebenden rechtlichen Grundlagen in erster Linie innerhalb der Regelklasse, d. h. integrativ, sowie klassen- und stufenübergreifend
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2505.2 - Antwort des Regierungsrats
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Arbeitsgruppe der Deutschschweizer Erziehungskonferenz nach. Denkbar ist eine Handreichung, die Grundsatzaussagen dazu macht, wie mit Lernenden umzugehen ist, die den Lehrplan langsamer durchlaufen bzw. gar über die entspr e- chenden Qualifikationen verfügen, jedoch als SHP unterrichten möchten. Auf der Grundlage von Hochrechnungen kann davon ausgegangen werden, dass im Kanton Zug je nach Schuljahr zwischen
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2505.1 - Interpellationstext
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hat in den letzten Jahren verschiedene Anpassungen und Weiterentwicklungen durchlebt. Aus diesem Grunde stellen die Interpellanten dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Welche qualitativen Veränderungen
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2517.1 - Postulatstext
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Vorlage Nr. 2517.1 Laufnummer 14947 Postulat der Fraktion Alternative - Die Grünen betreffend kein Abbau des ÖV-Angebots vom 27. Mai 2015 Die Fraktion Alternative - Die Grünen hat am 27. Mai 2015 folg
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2516.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2516.1 Laufnummer 14946 Motion von Thomas Lötscher betreffend Revision des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich (BGS 621.1) vom 27. Mai 2015 Kantonsrat Thomas Lötscher, Neuheim, hat