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2527.1b - Beilage 2 (Bericht)
pä- dagogischen Hochschulen bzw. Departementen) HSLU - Lelstungsauftrag 2016 - 2019: Bericht Der Grundauftrag der Fachhochschulen, die Struktur der Studiengänge sowie die an Fachhochschulen zulässigen Fa dazu bei, die Region gut zu vernetzen. Gegründet wurde die Hochschule Luzern im Jahr 1997 auf der Grundlage einer Ver- waltungsverelnbarung durch die Regierungen der Zentralschweizer Kantone. Im Jahr 2000 tig erachtet, zur Überarbeitung an den Fachhochschulrat zurückweisen. Wenn er ihn als geeignete Grundlage für die politische Diskussion in den Kantonen beurteilt, gibt er ihn zur Vorberatung durch die
2527.1a - Beilage 1 (Leistungsauftrag)
aus Wirtschaft, Gesellschaft, Ver- waltung und Kultur ist der Eigenfinanzierungsgrad (inkl. Grundfinanzierung durch den Bund) auf 58 % (Kostenebene 4) zu halten. 3.7. Dienstleistungen für Dritte Mit ihren ............................ 13 LA HSLU 16-19: Verabschiedet vom Konkordatsrat am 27.2.2015 l. Grundlagen Gestützt auf Art. 7 der Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung (ZFHV) vom 15. September 2011
2543.2 - Antrag des Obergerichts
(ID 1158) Synopse Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte Geltendes Recht [M09] Antrag des Obergerichts vom 19. August 2015; Vorlage Nr
2541.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
beantragt Nichterheblicherklärung der Motion. Der Kanton Zug anerkennt die Be- deutung des NFA als grundlegende Reform der föderalistischen Staatsordnung unseres Landes. Eine Mindestausstattung von 85 Prozent 2012, N 953). Der Regierungsrat beurteilt das vorliegende Begehren wie folgt: 3.2. Die rechtlichen Grundlagen für die Festlegung des Ressourcenausgleichs finden sich in der Bundesverfassung und im FiLaG: - sodann einer Vorprüfung. Danach wird einer Initiative Folge ge- geben, wenn der Regelungsbedarf im Grundsatz bejaht und das weitere Vorgehen auf dem Wege der parlamentarischen Initiative als zweckmässig beurteilt
2547.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
Luzern an. Konkrete Pläne bestünden naturgemäss noch nicht, da der Kantonsrat zuerst die rechtliche Grundlage schaffen müsse. Erst dann könne im Rahmen des Budgets über die Kosten von verschiedenen Angeboten g von Tagesambulatorien vom Kantonsrat abgelehnt werden, fehle ge- mäss Stawiko die rechtliche Grundlage für die Finanzierung solcher Angebote , womit diese nicht bereitgestellt werden könnten; eine W
2553.8 - Ergebnis der 2. Lesung im Kantonsrat
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 984) [M16] Ergebnis der 2. Lesung im Kantonsrat vom 25. August 2016; inkl. Neunummerierung und Bereinigung durch die Redaktionskommission; Volksabstimmung am 21. Mai 2
2554.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
Spätestens bei der Festsetzung des Kiesabbaugebiets Hatwil im kantonalen Richtplan muss eine Grundsatzdiskussion zu dieser Frage geführt werden und es müssen die erforderlichen Abklärungen durch die Baudirektion
2632.2 - Antwort des Regierungsrats
1. Welche Absichten hat der Regierungsrat grundsätzlich? a) Ist er bestrebt, den Wert dieses Grundeigentums möglichst bald zu realisieren, d. h. das Areal zu verkaufen und den gelösten Wert in die Staatskasse
2636.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2636.2 Laufnummer 15412 Postulat von Peter Letter, Laura Dittli, Iris Hess-Brauer, Gabriela Ingold, Patrick Iten und Thomas Werner betreffend die Anwendung der Kriterien gemäss regierungsr
2646.1 - Interpellationstext
der einzelnen einge- setzten Algorithmen berührt? 4. Welches ist gegebenenfalls die gesetzliche Grundlage für die einzelnen eingesetzten A l- gorithmen? 5. Welche der eingesetzten Algorithmen, Eingabedaten

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