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Verdecktes Eigenkapital beim Vorliegen eines Verlustvortrages
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Die Umqualifizierung von Fremdkapital in verdecktes Eigenkapital ist rein steuerrechtlich bedingt und hat das Ziel, die auf dem Fremdkapital bezahlten Zinsen nicht als abzugsfähigen Aufwand, sondern a
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Art. 26 BV – Verletzung der Eigentumsgarantie durch Erlass einer Rückbauverfügung ohne vorgängige Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens
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Plänen wesentlich abgewichen, so ist die rechtswidrige Baute oder Anlage nicht schon aus diesem Grund abzubrechen oder zu ändern. Vielmehr ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die ausgeführten Arbeiten Sämtliche Bauten und Anlagen haben somit offenkundig eine Nutzungsänderung erfahren. Bereits aus diesem Grund besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Durchführung eines nachträglichen Baubewill bedeutet eine Eigentumsbeschränkung und ist folglich nur zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist (Art. 36 BV). Bevor die Baubew
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Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
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Plänen wesentlich abgewichen, so ist die rechtswidrige Baute oder Anlage nicht schon aus diesem Grund abzubrechen oder zu ändern. Vielmehr ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die ausgeführten Arbeiten Sämtliche Bauten und Anlagen haben somit offenkundig eine Nutzungsänderung erfahren. Bereits aus diesem Grund besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Durchführung eines nachträglichen Baubewill aufgrund einer projektierten Garageneinfahrt verzichtet, was wiederum dem heute vorzufindenden Grundriss entsprechen würde.
Damit entfällt das Erfordernis einer erneuten Profilierung des Bauvorhabens
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Bau- und Planungsrecht
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Plänen wesentlich abgewichen, so ist die rechtswidrige Baute oder Anlage nicht schon aus diesem Grund abzubrechen oder zu ändern. Vielmehr ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die ausgeführten Arbeiten Sämtliche Bauten und Anlagen haben somit offenkundig eine Nutzungsänderung erfahren. Bereits aus diesem Grund besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Durchführung eines nachträglichen Baubewill aufgrund einer projektierten Garageneinfahrt verzichtet, was wiederum dem heute vorzufindenden Grundriss entsprechen würde.
Damit entfällt das Erfordernis einer erneuten Profilierung des Bauvorhabens
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§ 12 Abs. 1 ÖffG, Art. 10g Abs. 1 und 4 USG, § 5 Abs. 2 EG USG, Art. 4 Aarhus-Konvention
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Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h im Projektperimeter nötig, zweck- und verhältnismässig ist. Aus diesem Grund wird eine Geschwindigkeitsreduktion im Projekt nicht weiterverfolgt.
Um auf die Fragen im Einzelnen bzw. administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG bereits getroffen sei, bestehe kein Grund mehr für den Aufschub des Zugangs bis zur Publikation des Sanierungsprojekts. Der von § 12 Abs. 1 en Einschränkungsgründe einem Zugang entgegenstehen. Das Öffentlichkeitsgesetz kehrt damit den Grundsatz der Geheimhaltung der Verwaltungstätigkeit («Geheimhaltung mit Öffentlichkeitsvorbehalt») zu Gunsten
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Öffentlichkeitsprinzip
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Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h im Projektperimeter nötig, zweck- und verhältnismässig ist. Aus diesem Grund wird eine Geschwindigkeitsreduktion im Projekt nicht weiterverfolgt.
Um auf die Fragen im Einzelnen bzw. administrative Entscheid im Sinne von § 12 Abs. 1 ÖffG bereits getroffen sei, bestehe kein Grund mehr für den Aufschub des Zugangs bis zur Publikation des Sanierungsprojekts. Der von § 12 Abs. 1 en Einschränkungsgründe einem Zugang entgegenstehen. Das Öffentlichkeitsgesetz kehrt damit den Grundsatz der Geheimhaltung der Verwaltungstätigkeit («Geheimhaltung mit Öffentlichkeitsvorbehalt») zu Gunsten
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Gesundheitswesen
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der anderen aufhalten, bei der Anwendung des Abkommens nach den Anhängen I, II und III nicht auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden. Gemäss Art. 4 FZA ist das Recht auf Aufenthalt und eme, gerechtfertigt sei. Das Bundesverwaltungsgericht stützte sich dabei namentlich auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichts BGE 130 I 26, in welchem erkannt wurde, die Zulassungssteuerung verletze weder gegangenen Kollegen erfolge. Die Gesundheitsdirektion Zug sei daher sowohl zur Sicherstellung der Grundversorgung als auch im Sinne eines kantonsübergreifend kohärenten Gesetzesvollzugs gehalten, die Beschw
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Zulassung als KVG-Leistungserbringerin
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der anderen aufhalten, bei der Anwendung des Abkommens nach den Anhängen I, II und III nicht auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden. Gemäss Art. 4 FZA ist das Recht auf Aufenthalt und eme, gerechtfertigt sei. Das Bundesverwaltungsgericht stützte sich dabei namentlich auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichts BGE 130 I 26, in welchem erkannt wurde, die Zulassungssteuerung verletze weder gegangenen Kollegen erfolge. Die Gesundheitsdirektion Zug sei daher sowohl zur Sicherstellung der Grundversorgung als auch im Sinne eines kantonsübergreifend kohärenten Gesetzesvollzugs gehalten, die Beschw
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Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
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Aussicht auf Wiedereingliederung ins Berufsleben, wird als Grund anerkannt. Dagegen werden Arbeitslosigkeit oder reduzierte Arbeitstätigkeit nicht als Grund anerkannt. Die Erwerbsunfähigkeit oder beschränkte
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Radikalisierung begegnen – 7 Fragen an Marco Meier
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Polizei zum Thema Radikalisierung.Radikal kommt von radicaliter: mit Stumpf und Stiel, von Grund aus. Etwas von Grund aus ändern zu wollen und dabei auch vor Gewalt nicht zurückzuschrecken, zieht insbesondere