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1666.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1666.4 Laufnummer 12835 Änderung des Gesetzes über den Entschädigungsfonds für Tierverluste Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 2. Oktober 2008 Sehr geehrter Herr Präsid
1575.2 - Antwort des Regierungsrates
aus heutiger Sicht nicht zu bestreitenden Mängeln – doch auch als weitgehend offenes, flexibles Grundgesetz erwiesen hat. Wichtige Vorhaben von Verfassungs- rang sind ihr im Laufe der Zeit immer wieder in Jahrzehnte erstreckenden politischen Ausei- nandersetzung um die Ausgestaltung des kantonalen Grundgesetzes führt zur heute wohl un- bestrittenen Feststellung, dass das Schlussergebnis zur Basis einer gut deshalb nur wenige Teilrevisionen nötig geworden seien, weil die Kantonsverfassung von 1894 vom Grundprinzip der „offenen Verfassung“ ausging. „Dieses [Grundprinzip] besagt im Wesentlichen, dass in der
1594.1 - Zwischenbericht des Regierungsrates
g Vermessungsarbeiten: vorgezogene Umsetzung prüfen - Reduktion Aufwendungen für Erwerb von Grundlagendaten (z.B. Daten der Landestopographie, Swissfoto, Bundesamt für Statistik) - Verzicht und Reduktion Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, Budgetan- passungen oder Berichte als Basis weiterer Grundsatzentscheide des Regierungsra- tes erarbeitet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die vom Regierungsrat aus 2007 einzureichenden Berichte wird der Regierungsrat voraus- sichtlich noch in diesem Jahr Grundsatzentscheide treffen und das weitere Vorge- hen festlegen. Massnahme Umsetzungsschritte Zuständigkeit Prüfung
1603.12 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kantonalen Zeughauses in Zug a) Umbau Zeughaus für das Obergericht (EG, OG, DG), Fr. 11 200 000.00 und Grundumbau Sockelgeschoss (UG), mit Nebenräumen b) Reserve (20 % von Bst. a) Fr. 2 250 000.00 c) Umzugskosten
1611.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gegen volle Entschädi- gung erfolgen, d.h. gegen Entschädigung des vollen Verkehrswertes, wenn Grundeigentum entzogen wird, und gegen den Ausgleich weiterer, dem Enteigneten verursachter Nachteile, die sich Sinne von Art. 19 Bst. c EntG, den so genannten Inkonvenienzen, aufgrund neuer kantonalen Rechts- grundlagen grosszügig. Dabei handelt es sich regelmässig um Vermögensnachteile, die Betrie- ben aller Art tümern finanzieren. Für die Finanzierung von Erholungseinrichtungen ist damit eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Verpflichtungskredit ermöglicht es, über eine längere Zeit und bis zu seiner Erschöpfung
1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bestandteil des Grundauftrags der SBB sind (z.B. Haltestellen, Anlagen für den Regionalver- kehr), angemessen zu beteiligen. Nur für die Investitionen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundauftrag erhalten Fahrplanverfahrens im Detail geregelt. 4 Finanzielle Auswirkungen 4.1 Investitionen 4.1.1 Gesetzliche Grundlagen Nach der Gesetzgebung des Bundes (Art. 3 Abs. 4 SBB-Gesetz; SR 742.31) haben sich Dritte (wie z
1658.2 - Antrag des Regierungsrates
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41
1660.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1660.2 Laufnummer 12838 Interpellation von Eric Frischknecht betreffend Schutz von Wildtieren, insbesondere mit- tels Wildruhegebiete (Vorlage Nr. 1660.1 - 12695) Antwort des Regierungsrat
1658.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Dezember 2008
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 25. September 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug,
1658.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom …………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf

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