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1666.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1666.4 Laufnummer 12835 Änderung des Gesetzes über den Entschädigungsfonds für Tierverluste Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 2. Oktober 2008 Sehr geehrter Herr Präsid
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1575.2 - Antwort des Regierungsrates
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aus heutiger Sicht nicht zu bestreitenden Mängeln – doch auch als weitgehend offenes, flexibles Grundgesetz erwiesen hat. Wichtige Vorhaben von Verfassungs- rang sind ihr im Laufe der Zeit immer wieder in Jahrzehnte erstreckenden politischen Ausei- nandersetzung um die Ausgestaltung des kantonalen Grundgesetzes führt zur heute wohl un- bestrittenen Feststellung, dass das Schlussergebnis zur Basis einer gut deshalb nur wenige Teilrevisionen nötig geworden seien, weil die Kantonsverfassung von 1894 vom Grundprinzip der „offenen Verfassung“ ausging. „Dieses [Grundprinzip] besagt im Wesentlichen, dass in der
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1594.1 - Zwischenbericht des Regierungsrates
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g Vermessungsarbeiten: vorgezogene Umsetzung prüfen - Reduktion Aufwendungen für Erwerb von Grundlagendaten (z.B. Daten der Landestopographie, Swissfoto, Bundesamt für Statistik) - Verzicht und Reduktion Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, Budgetan- passungen oder Berichte als Basis weiterer Grundsatzentscheide des Regierungsra- tes erarbeitet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die vom Regierungsrat aus 2007 einzureichenden Berichte wird der Regierungsrat voraus- sichtlich noch in diesem Jahr Grundsatzentscheide treffen und das weitere Vorge- hen festlegen. Massnahme Umsetzungsschritte Zuständigkeit Prüfung
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1603.12 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Kantonalen Zeughauses in Zug a) Umbau Zeughaus für das Obergericht (EG, OG, DG), Fr. 11 200 000.00 und Grundumbau Sockelgeschoss (UG), mit Nebenräumen b) Reserve (20 % von Bst. a) Fr. 2 250 000.00 c) Umzugskosten
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1611.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gegen volle Entschädi- gung erfolgen, d.h. gegen Entschädigung des vollen Verkehrswertes, wenn Grundeigentum entzogen wird, und gegen den Ausgleich weiterer, dem Enteigneten verursachter Nachteile, die sich Sinne von Art. 19 Bst. c EntG, den so genannten Inkonvenienzen, aufgrund neuer kantonalen Rechts- grundlagen grosszügig. Dabei handelt es sich regelmässig um Vermögensnachteile, die Betrie- ben aller Art tümern finanzieren. Für die Finanzierung von Erholungseinrichtungen ist damit eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Verpflichtungskredit ermöglicht es, über eine längere Zeit und bis zu seiner Erschöpfung
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1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bestandteil des Grundauftrags der SBB sind (z.B. Haltestellen, Anlagen für den Regionalver- kehr), angemessen zu beteiligen. Nur für die Investitionen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundauftrag erhalten Fahrplanverfahrens im Detail geregelt. 4 Finanzielle Auswirkungen 4.1 Investitionen 4.1.1 Gesetzliche Grundlagen Nach der Gesetzgebung des Bundes (Art. 3 Abs. 4 SBB-Gesetz; SR 742.31) haben sich Dritte (wie z
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1658.2 - Antrag des Regierungsrates
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Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41
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1660.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1660.2 Laufnummer 12838 Interpellation von Eric Frischknecht betreffend Schutz von Wildtieren, insbesondere mit- tels Wildruhegebiete (Vorlage Nr. 1660.1 - 12695) Antwort des Regierungsrat
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1658.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Dezember 2008
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Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 25. September 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug,
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1658.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom …………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf