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2558.1 - Antwort des Regierungsrats
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sich der Staat grundsätzlich nicht in sie einmi- schen soll. Der Regierungsrat erachtet diesen Grundsatz der politischen Neutralität als wichti- ges Prinzip jedes staatlichen Handelns und spricht sich
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2560.2 - Antwort des Regierungsrats
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Frage nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung: Die Pflegeheimliste basiert auf den statistischen Grundlagen zur Pflegeheimplanung, die das Obsan seit dem Jahr 2005 für den Kanton Zug und rund 13 weitere
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2565.2 - Bericht und Antrag der Kommission
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en Wohnungen dürfen demnach eine bestimmte Kostenobergrenze n icht über- schreiten. Auf dieser Grundlage basiere eine Erhebung aus den Steuerklärungen 2013, welche Seite 4/8 2565.2 - 15224 über den Mi
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2565.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ausgesprochen. Der Regierungsrat sieht sich in Anbetracht dieses grossen Konsenses in sei- ner Grundhaltung der bisherigen Ausrichtung der Wohnraumpolitik bestätigt. Die wesentlichen Anliegen der Geset
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2565.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Tab. 1, letzte Spalte. Zweckparagraph des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes (BGS 851.211) § 1 Grundsatz 1 Der Kanton fördert Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen. * 2 Er fördert * a) * den Bau
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2569.1a - Beilage Übersicht Massnahmen
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426'125 426'125 2.13 DI Tiefbau, Hochbau, Liegenschaften, Raumplanung Grundbuch Grundbuch: Verzicht auf Schnellhefter für Grundbuchbelege und Verzicht auf IT-Erweiterung im WorkstationScan P1 BU - 10'000 10'000 10'000 2.14 DI Tiefbau, Hochbau, Liegenschaften, Raumplanung Grundbuch Vermessung: Verzicht auf eigene Erstellung einer kantonsweiten Orthofoto (Einkauf vom Bund) P1 BU 0.03 -29'000 -29'000 2.18 DI Natur
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2684.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2684.1 Laufnummer 15313 Kleine Anfrage der Fraktion Alternative – die Grünen (ALG) betreffend die Inhaftierung und Ausschaffung einer afghanischen Familie Antwort des Regierungsrats vom 8.
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2682.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Streit zwischen den ressourcenschwachen und den ressourcenstarken Kantonen bei der Festlegung des Grundbeitrags 2020 zu vermeiden, hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine paritätisch zusammengesetzte
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2687.2 - Antrag des Regierungsrats
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[M09] Antrag des Regierungsrats vom 22. November 2016; Vorlage Nr. 2687.2 (Laufnummer 15318) 1 Das Grundgehalt einschliesslich Teuerungszulage sowie die Familien- und Kin- derzulage werden monatlich, das 13 November und die Treue- und Erfahrungszulage im Juni und Dezember je zur Hälfte ausbezahlt. 1 Das Grundgehalt einschliesslich Teuerungszulage sowie die Familien- und Kin- derzulage werden monatlich, das 13
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2687.7 - Ergebnis 1. Lesung
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erin oder den Landschreiber (Überschrift geändert) 3 Aufgehoben. § 41 Abs. 1 (geändert) 1 Das Grundgehalt einschliesslich Teuerungszulage sowie die Familien- und Kinderzulage werden monatlich, das 13.