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2558.1 - Antwort des Regierungsrats
sich der Staat grundsätzlich nicht in sie einmi- schen soll. Der Regierungsrat erachtet diesen Grundsatz der politischen Neutralität als wichti- ges Prinzip jedes staatlichen Handelns und spricht sich
2560.2 - Antwort des Regierungsrats
Frage nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung: Die Pflegeheimliste basiert auf den statistischen Grundlagen zur Pflegeheimplanung, die das Obsan seit dem Jahr 2005 für den Kanton Zug und rund 13 weitere
2565.2 - Bericht und Antrag der Kommission
en Wohnungen dürfen demnach eine bestimmte Kostenobergrenze n icht über- schreiten. Auf dieser Grundlage basiere eine Erhebung aus den Steuerklärungen 2013, welche Seite 4/8 2565.2 - 15224 über den Mi
2565.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ausgesprochen. Der Regierungsrat sieht sich in Anbetracht dieses grossen Konsenses in sei- ner Grundhaltung der bisherigen Ausrichtung der Wohnraumpolitik bestätigt. Die wesentlichen Anliegen der Geset
2565.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Tab. 1, letzte Spalte. Zweckparagraph des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes (BGS 851.211) § 1 Grundsatz 1 Der Kanton fördert Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen. * 2 Er fördert * a) * den Bau
2569.1a - Beilage Übersicht Massnahmen
426'125 426'125 2.13 DI Tiefbau, Hochbau, Liegenschaften, Raumplanung Grundbuch Grundbuch: Verzicht auf Schnellhefter für Grundbuchbelege und Verzicht auf IT-Erweiterung im WorkstationScan P1 BU - 10'000 10'000 10'000 2.14 DI Tiefbau, Hochbau, Liegenschaften, Raumplanung Grundbuch Vermessung: Verzicht auf eigene Erstellung einer kantonsweiten Orthofoto (Einkauf vom Bund) P1 BU 0.03 -29'000 -29'000 2.18 DI Natur
2684.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2684.1 Laufnummer 15313 Kleine Anfrage der Fraktion Alternative – die Grünen (ALG) betreffend die Inhaftierung und Ausschaffung einer afghanischen Familie Antwort des Regierungsrats vom 8.
2682.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Streit zwischen den ressourcenschwachen und den ressourcenstarken Kantonen bei der Festlegung des Grundbeitrags 2020 zu vermeiden, hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine paritätisch zusammengesetzte
2687.2 - Antrag des Regierungsrats
[M09] Antrag des Regierungsrats vom 22. November 2016; Vorlage Nr. 2687.2 (Laufnummer 15318) 1 Das Grundgehalt einschliesslich Teuerungszulage sowie die Familien- und Kin- derzulage werden monatlich, das 13 November und die Treue- und Erfahrungszulage im Juni und Dezember je zur Hälfte ausbezahlt. 1 Das Grundgehalt einschliesslich Teuerungszulage sowie die Familien- und Kin- derzulage werden monatlich, das 13
2687.7 - Ergebnis 1. Lesung
erin oder den Landschreiber (Überschrift geändert) 3 Aufgehoben. § 41 Abs. 1 (geändert) 1 Das Grundgehalt einschliesslich Teuerungszulage sowie die Familien- und Kinderzulage werden monatlich, das 13.

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