-
1711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen. Der Zugang kann einzig auf Grund überwiegender öffentlicher oder privater Interessen oder auf Grund einer entgegenstehenden Gesetzesvor- schrift ganz oder teilweise Regierungsrat mit Blick auf die Beantwortung der Motion ein recht aufwändiges Verfahren gewählt: Auf Grund eines von der Sicherheitsdirektion entwickelten Aussprachepapiers hat er sich in zwei Lesungen mit sversuch vor. Das Schlichtungsverfahren sollte möglichst wenig formalisiert sein. Kann – was auf Grund von Erfahrungen insbesondere im Ausland nur selten vorkommt – keine Einigung erzielt werden, hat die
-
2617.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
-
Klarheit gesorgt. In den letzten Jahren sind düstere Wolken am Zuger Finanzhimmel aufgezogen. Aus gutem Grund lancierte der Regierungsrat im Jahr 2014 das Entlastungsprogramm 2015–2018 und verabschiedete im März (bei Instanzen ohne Konsul) 7 neue Mandanten 3 Mandanten (4 Dienststellen). Hauptsäch- lich auf Grund von mandanten- und lieferantenseitigen Ressourcenengpässen Leistungsgruppe 2: Aktenübernahmen und Hilfskräften konnte mehr Archivmaterial als geplant langzeitarchivtauglich verpackt werden. Aus diesem Grund mussten im Berichtsjahr für 10’000 Franken mehr säurefreie Archivschachteln beschafft werden als
-
2737.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Wiese eine qualitativ hochstehende Überbauung zu realisieren. Aus diesem Grund bestand bisher in § 29 PBG die gesetzliche Grundlage für Arealbebauungen. Es hat sich jedoch immer mehr ge- zeigt, dass dieses weil Arealbebauungen vermehrt geändert werden müssen. Aus diesem Grund soll das Institut der Arealbebauung sowie die gesetzliche Grundlage dafür (§ 29 PBG) aufgehoben werden. Das bisherige Institut der ob die bundesrechtlichen oder die kantonalen Vorschriften in diesem Bereich vorgehen. Aus diesem Grund muss sie aufgehoben werden. 2737.1 - 15427 Seite 7/28 § 10b (neu) Hochhäuser Bisher gab es keine
-
1643.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Schutz von Menschen oder erheblichen Sachwerten vor Naturereignissen massiv ge- kürzt. Aus diesem Grund drängt sich eine Neuordnung der Finanzierungsvorschriften des GewG in dem Sinne auf, als nicht mehr Es könnten ausserdem gegenüber dem Kanton Entschädigungsforderungen gestellt werden. Aus diesem Grund rechtfertigt es sich, neu von öffentlichen und privaten Gewässern auszugehen. Die wasserbaulichen sich mit erheblichen Kosten an den was- serbaulichen Massnahmen von privaten Gewässern. Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, dass die Einleitung von Abwasser in die öffentlichen und privaten Gewässer
-
2123.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
auf die Er- fahrungen des Kantons Genf hingewiesen werden, der die Aufhebung des Bettelverbots auf- grund der spürbaren negativen Auswirkungen wieder rückgängig gemacht hat. Zudem besteht in der Schweiz keine Poli- zistinnen anderweitig eingesetzt werden sollten und dass die Effektivität des Gesetzes auf- grund mangelnder Priorität bei der Polizei leiden würde. Die Stadt Zug möchte den Gemeinden ermöglichen Anwendung ge- langen soll. Die Festsetzung eines Höchstbetrages für Ordnungsbussen ist aus diesem Grund sinnvoll. Das Bundesrecht legt im Vergleich dazu den Höchstbetrag einer Ordnungsbusse auf 300 Franken
-
Schluss mit Schule - ein guter Grund zum Feiern
-
191 Schülerinnen und Schüler erhielten ihre Maturaausweise an der Abschlussfeier im Theater Casino in Zug
-
2377.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
-
Gegen das Modell der Basis- und Grundstufe spreche zudem, dass die Altersdurchmi- schung zu viel Unruhe im Klassenzimmer erzeuge. Studien hätten gezeigt, dass die Grund - und Basisstufe gegenüber dem Stellungnahme einer Vertreterin der Grundstufe Oberägeri Zur Erläuterung des in Oberägeri praktizierten Modells der Grundstufe wurde Barbara Engwei- ler, Leiterin Grundstufe Oberägeri, in die Kommission eingeladen aber als Lehrerin einer solche n Klasse nicht bekannt, dass Kinder wegen dem Unterricht im Grundstufenmodell unter Konzent- rationsschwierigkeiten leiden würden. 2.3 Information externe Evaluation von
-
3292.02 - Beschlüsse Kantonsrat
-
kantonaler Priorisierung eingeleitet, An- zahl Flächen und Artmächtig- keit invasiver Neophyten auf- grund Bekämpfungsmassnah- men abnehmend Vorkommen Schadorganismen bekannt, Schutz- und Bekämp- fungsmassnahmen Gemeindliche Schulen, Lehr- personen, Schulleitungen, El- tern, Behörden Das Konzept Sek I plus ist auf- grund der Evaluationsergeb- nisse für die Regelphase an- gepasst Das angepasste Konzept Sek I plus wird Vollzug von Grundbuchanmeldungen − Bereinigung alter Rechte im Hinblick auf Einführung des eidgenössischen Grundbuchs − Mündliche und schriftliche (Grundbuchauszüge) Auskünfte aus dem Grundbuch − Vorprüfen
-
3292.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
kantonaler Priorisierung eingeleitet, An- zahl Flächen und Artmächtig- keit invasiver Neophyten auf- grund Bekämpfungsmassnah- men abnehmend Vorkommen Schadorganismen bekannt, Schutz- und Bekämp- fungsmassnahmen Gemeindliche Schulen, Lehr- personen, Schulleitungen, El- tern, Behörden Das Konzept Sek I plus ist auf- grund der Evaluationsergeb- nisse für die Regelphase an- gepasst Das angepasste Konzept Sek I plus wird Vollzug von Grundbuchanmeldungen Bereinigung alter Rechte im Hinblick auf Einführung des eidgenössischen Grundbuchs Mündliche und schriftliche (Grundbuchauszüge) Auskünfte aus dem Grundbuch Vorprüfen
-
2736.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
aufgeben, um Neues schaffen zu können. Dabei tun sich einzelne Personen bisweilen schwer. Aus diesem Grund müssen die bauwilligen Nachbarschaften – allenfalls mit Unterstüt- zung der zuständigen Behörde – rechtigten sowie allfällige Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer gemeint. Aus diesem Grund soll unter dem 7. Titel des PBG nicht nur die Landumlegung und Gren zbe- reinigung, sondern auch die zu verstehen, der Anlass zur Erhe- bung einer Grundstückgewinnsteuer geben kann. Auch aus diesem Grund macht es Sinn, die Fälligkeit der Mehrwertabgabe dem Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer