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1571.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1571.2 (Laufnummer 12530) INTERPELLATION VON THOMAS LÖTSCHER BETREFFEND SOZIALHILFEBETRUG (VORLAGE NR. 1571.1 - 12463) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 30. OKTOBER 2007 Sehr geeh
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1572.1 - Motions- und Postulatstext
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so zu revidieren, dass die Besteuerung von natürlichen Per- sonen im Bund und in den Kantonen grundlegend vereinfacht werden kann. Ins- besondere sollen Gemeinden und Kantone bei der Einkommensbesteuerung
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1592.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Direktion des Innern 1500 Direktionssekretariat 193'000.00 - - - 550'000.00 550'000.00 - - 1510 Grundbuchamt 199'996.10 149'999.80 - - - - - - 1515 Grundbuch- und Vermessungsamt - - 150'000.00 150'000.00 welche sich an den Vorgaben der Finanzstrategie orientieren. Sollten sich die dem Finanzplan zu Grunde liegenden Annahmen bestätigen, dürfte ab dem Jahr 2011 ein Steuersenkungspotenzial bestehen. Der STAR und Änderung Gewässergesetz X 3. Änderung des Sozialhilfegesetzes (Schaffung gesetzlicher Grundlagen für den Asylbereich) X 4. Gesetz über soziale Einrichtungen (Neuregelung Heimfinanzierung, Heimaufsicht
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1591.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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zu verteilen. Zur Präzisierung sei an dieser Stelle noch festgehalten, dass sich die gesetzliche Grundlage zur Bildung von Kammern in der ebenfalls ab 1. Januar 2008 gültigen Fassung des Gerichtsorganis
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1592.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Diese Ergebnisse deuten auf einen strukturellen Überschuss hin. Wenn sich die den Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen bestätigen sollten, dürfte ab 2011 ein Steuersenkungspotenzial bestehen. Die Mehrheit
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1632.2 - Antwort des Regierungsrates
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konferenz Im Schosse der Zentralschweizer Umweltdirektorenkonferenz hat eine Arbeitsgruppe die Grundlagen erarbeitet, um Massnahmen zur Eindämmung unerwünschter und unnötiger Licht- immissionen zu treffen
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1657.2 - Antwort des Regierungsrates
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Energie an der Kantonsratssitzung vom 12. Juni 2008, Traktandum 6. In konsequenter Umsetzung des Grundsatzbeschlusses befindet sich zum Beispiel eine Ände- rung der Verordnung zum Energiegesetz vom 12. Juli 2005 und der Förderung alternativer, erneuerbarer Energien aus? Antwort: Wir verweisen auf unseren Grundsatzbeschluss vom 29. Januar 2008 betreffend „Energie im Kanton Zug; Leitbild, Leitsätze, Massnahmen“ und rat die Verkürzung der Bewilligungs- und Bauverfahren im Rahmen der bestehenden ge- setzlichen Grundlagen prüfen. Wenn die Axpo Holding AG eine Stromlücke ortet und ein neues Atomkraftwerk anstrebt, deckt
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1656.2 - Antwort des Regierungsrates
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und Männern auszumachen? Falls ja, wie erklärt sich der Regierungsrat diese? Die Analyse auf der Grundlage der Daten des unter Ziffer 1 beschriebenen Instrumentes «Per- suisse» zeigen im Einführungsjahr
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1656.1 - Interpellationstext
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BfS, 2008). Dieses Faktum ist angesichts des in der Bundesverfassung verankerten Gleichheits- grundsatzes sowie der nun schon seit 12 Jahren im Gleichstellungsgesetz bestehen- den Pflicht zur Lohngleichheit
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1673.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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mühlestrasse 10 in Cham. Es handelt sich auch hier um eine neue Ausgabe, für die eine ge- setzliche Grundlage zu schaffen ist. Allfällige Bundessubventionen gemäss Art. 90 des Asylge- setzes vom 26. Juni 1998