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1622.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ermittelten Kosten zu ersetzen ist. Der entsprechende Kantonsratsbeschluss schafft die gesetzliche Grundlage für die Ausgabe und ist referendumsfähig, weil die neue Ausgabe mehr als Fr. 500'000.-- ausmacht
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1620.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2008
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Anonymisierung (neu) d) dürfen nur unter Beachtung des Prinzips derVerhältnismässigkeit und des Grundsatzes von Treu und Glauben bearbeitet werden; e) Bst. d) alte Fassung wird zu Bst. e). § 7 Abs. 1 1 Die
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1641.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gesetzlicher Basis zu verlangen. Weiter würde diese Forderung zu einer einseitigen Gewichtung eines Grundangebotes im Sportunterricht füh- ren. Die Zielsetzung der Motion, dass jedes Zuger Kind schwimmen kann (Vorlage Nr. 1641.1 - 12629) eingereicht. Danach wird der Regierungsrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung eines flächendeckenden obligatorischen Schwimmunterrichts auf der Primarstufe würde einen Bruch in der grundsätzlichen Zuständigkeitsregelung bedeuten. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen ist es nicht möglich, den Regierungsrat direkt zu beauf- tragen, Massnahmen zu treffen, d.h. den
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1697.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Stimmenden im Vordergrund stand; diese wollten gesamtschweizerisch einheitliche Zulagenhöhen. 2. Grundsatzfragen für die kantonale Regelung 2.1 Höhe der Zulagen Die Familienzulagen nach Bundesgesetz umfassen rigkeit, Höchstsatz) als unnötige Lenkungs- vorschriften aus. Der Regierungsrat erachtet eine grundlegende Änderung seines Vernehmlassungsentwurfs als nicht sinnvoll. Der Kanton Zug ist als prosperierende aus dem Kanton Zug begrüssen fast aussliesslich die Stossrichtung der Totalrevision und damit den Grundsatz von höheren Familienzulagen im Vergleich zur übrigen Schweiz. Vereinzelt wurden sogar noch höhere
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1744.1a - Beilage
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Beilage Kleine Anfrage SVP Tabelle Besucherzahlen überregionaler Kulturinstitutionen Spalte A Spalte B Spalte C Spalte D Spalte E Spalte F Spalte G Spalte H Institution Saison Eintritte gesamt (inkl.
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1769.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1769.5 Laufnummer 13056 Kantonsratsbeschlüsse betreffend Beitritt des Kantons Zug zum Verein Metropolitanraum Zürich und zur Stiftung Greater Zurich Area Bericht und Antrag der Staatswirts
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1625.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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werden anstelle der Höhenstufen neu die Klimastufen verwendet) und sie auch auf viel genaue- ren Grundlagendaten beruhen (amtliche Vermessung, Bodenkarte) können die bestehenden und die neu ausgeschiedenen 28. Januar 2004 verlangt die Überprüfung der Ausscheidung der FFF nach neusten bodenkundlichen Grundlagen und unter Einbezug der heutigen Voraussetzungen für eine rationelle Landbewirtschaftung (Beschluss
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1645.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Revi- sion und möchte den heutigen Zustand beibehalten. Das Grundbuch und Vermessungsamt und das Handelsregisteramt nahmen zur Grundsatzfrage der Liberalisierung keine Stellung. 1645.3 - 13072 Seite 3/4 Motion Tännler/Durrer vom 7. August 2001 betreffend Beurkundungs- kompetenz für Notare und das Grundbuchamt (Vorlage Nr. 939.1 - 10656) sei als erledigt ab- zuschreiben. Zug, 18. Februar 2009 Mit vorzüglicher Ver- nehmlassungsverfahren zu sehr kontroversen Reaktionen. Der Regierungsrat sah sich aus die- sem Grunde veranlasst, die Vorlage nochmals überarbeiten zu lassen. Der am 26. Februar 2008 zu Handen des K
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1718.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sei auch eine kritische Auseinandersetzung mit den Fragen sinnvoll, inwieweit die dem Richtplan zu Grunde gelegten Ziele widerspruchsfrei sind und welche Konsequenzen sich aus allfälligen Widersprüchen ergeben Wirkung der Richtpläne resp. eine Beurteilungsmethodik zur Nachhaltigkeit enthalten sein. Aus diesem Grunde verzichtet der Regierungsrat in der jetzigen Phase auf die Erarbeitung einer eigenen Methodik und Bundesamtes für Raumentwicklung über den Stand der Richtplanung und über wesentliche Änderungen in den Grundlagen (mindestens alle vier Jahre) erfolgte für die Jahre 2005 und 2006/2007 in Form eines Schreibens
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1786.1 - Antwort des Regierungsrates
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Gegenüber ausländischen Staaten erfolgen keine Meldungen. Dies hat einerseits mit fehlenden rechtlichen Grundlagen und unklaren behördlichen Zuständigkeiten im Ausland zu tun, ande- rerseits sind Abklärungen von