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2582.2 - Antwort des Regierungsrats
kommt, dass in der Schweiz derzeit die bundesrechtlichen Grundlagen zur Einführung eines solchen Systems fehlen. Entsprechende gesetzliche Grundlagen müsste der Bund mit einer Änderung von Art. 68 ff. Si langen Warte- zeiten, respektive die Rot-Grün-Phasen fussgängerfreundlicher zu programmieren? Im Grundsatz begrüsst der Regierungsrat das Anliegen des Interpellanten, die Situation für den nicht motorisierten
2584.2 - Antwort des Regierungsrats
Kantone ihre Aufträge für Leis- tungen in der Schweiz nur an Unternehmen, welche die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frau und Mann gewährleisten. Die Vergabegrundsätze sind in Art. 11 der aufgrund des Geschlechts bei der Entlöhnung weder direkt noch indirekt benachteiligt werden. Dieser Grundsatz ist in Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 vom 15. März 2001 (IVöB; BGS 721.52) festgehalten. Zu den einzelnen Fragen 1. Inwiefern wird der Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Mann und Frau» in der kantonalen Verwaltung umgesetzt? Die
2588.2 - Antwort des Regierungsrats
im Gesundheitsbereich an. Ebenso werden erwachsenengerechte Bildungsangebote in der beruflichen Grundbildung und Weite r- bildung angeboten, welche zu einem eidgenössischen Abschluss führen. Erwähnt sei
2591.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass Polizistinnen und P o- lizisten nach der einjährigen Grundausbildung in ihren ersten Praxisjahren erheblich an Wissen und Erfahrungen gewinnen, dies vorab in den einem massiven Pen- senabbau. Vor diesem Hintergrund gilt es, den vom Regierungsrat angewendeten Grundsatz der «Opfersymmetrie» nicht zu gefährden. 2.2. Beurteilung betreffend die Zuger Polizei Es ist sachlich
2595.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2595.2 Laufnummer 15210 Postulat der SP-Fraktion betreffend Reputationsschaden verhindern: genügend Mittel für unsere Hochschule (Vorlage Nr. 2595.1 – 15112) Bericht und Antrag des Regieru
2597.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
it intensiv mit der Methodik und den Eckwerten auseinandersetzt, die diesem wichtigen Projekt zu Grunde gelegt werden sollen. Eine zentrale Frage ist, in wie weit ein «Top-Down» oder ein «Bottom-Up»-Ansatz
2590.1 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2590.1 Laufnummer 15101 Oberaufsichtsbeschwerde gegen die Justizprüfungskommission Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 9. März 2016 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr gee
2598.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
gemeindlichen Schulen dahingehend gefestigt, d ass aus Sicht des Regierungsrats die wesentlichen Grundlagen für die Sicherstellung und Weiterent- wicklung der Schul- und Unterrichtsqualität und somit auch
2599.5a - Beilage: Revisionsbericht 19-2021
Rechtmässigkeit der Kredit-Schlussabrechnung festzustellen und eine entsprechende Empfehlung als Grundlage für deren Genehmigung abzuge- ben. 5. PRÜFUNGSGRUNDLAGEN Folgende Unterlagen wurden uns durch das
2602.3a - Beilage Synopse
Entscheide, sofern dieses Ge- setz samt Verordnung keine andere zuständige Behörde bezeichnet. § 5 Grundsatz 1 Die Hoheit über den Untergrund, einschliesslich der Bodenschätze, und sämtli- che damit verbundene

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