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1676.1 - Gedruckter Bericht
um rund 900 Wohnungen sank die Leerwohnungsziffer mit 0,18% auf den niedrigsten Stand seit 1988. Grund sind insbesondere die hohen Landpreise und deren Auswirkungen auf den mit öffentlicher Hand geförderten n und Kindergärten prüfte das Hochbauamt zuhanden des Erziehungsrates vier Bauabrechnungen. Auf- grund der eingereichten Bauabrechnungen im Gesamtbetrag von 29,6 Mio. Fr. wurden Subventionsbeträge von betrafen landwirtschaftliche Bauten und Anlagen. Da- von konnten rund 10% nicht gutgeheissen werden. Grund für die Ablehnung von landwirtschaftlichen Wohnbauten war das fehlende landwirtschaftliche Bedürfnis
2904.2 - Antrag des Regierungsrats
aus Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen, soweit die Gesamterträ- ge die Erträge aus direktem Grundbesitz übersteigen; f) Einkünfte aus immateriellen Gütern. 2 Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsü gesamten Aktiven oder Erträge (ohne Erträge ge- mäss Abs. 2) ausmachen. 2 Erträge aus zugerischem Grundeigentum solcher Gesellschaften und Genos- senschaften werden zum ordentlichen Tarif besteuert. Dabei können Arbeitgebenden mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton erhalten. § 17 Selbstständige Erwerbstätigkeit – Grundsatz 1 Steuerbar sind alle Einkünfte aus einem Handels-, Industrie-, Gewerbe-, Land- und Forstwirtsc
1544.1 - Gedruckter Bericht
zurückgezogen. Sechs Gesuche wurden aufgrund eines Wohnsitzwechsels in einen anderen Kanton, drei auf- grund eines Wechsels in eine andere Gemeinde und ein Gesuch wegen Ab- reise ins Ausland abgeschrieben. Zwölf terminierbarer Laichbetrieb) die Regel ist, konnte dies heuer nicht beobachtet werden. Als plausibler Grund für die Abweichung werden die ungewöhnlich hohen Seewassertemperaturen im Spätherbst und Frühwinter Pflicht- unterricht am GIBZ. Die Zahl der Lernenden stieg somit um 74 (32) oder 4,3% (+1,9%). Der Grund für diese Zunahme liegt bei den Lehrberufen Zahn- techniker und Fahrzeug-Elektriker-Elektroniker,
2569.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Paket als «Sammelpaket» vorgelegt. Grund dafür ist, dass der Fokus des Geschäfts auf der Entlastung des Staatshaushalts liegt. Der bundesrechtlich gewährleistete Grundsatz der Einheit der Materie gibt vor Gebühr ein Kontrollschild erhalten. Aus diesem Grund widerspricht die vorgeschlagene Neuerung we- der dem Rechtsgleichheitsgebot noch verletzt sie den Grundsatz der gleichmässigen Besteu e- rung. Wie in anderen des Steuerprivilegs der Zuger Kantonalbank oder Mehreinnahmen aus Steuern von Privatpersonen auf Grund der Kürzung des Pendlerabzugs und der Streichung des Eigenbetreuungsabzugs. Ausserdem sollen bisher
2559.1 - gedruckter Bericht
gemeinsamer Durch- führung der Grund , Kader und Spezialistenausbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz) vom 12. Februar 2004 (BGS 531.17) 1.4 Kommentar Grundlagen Keine Bemerkungen Insti Prognosen liefern konnte, die für die Finanzplanung des Kantons Zug von Nutzen waren. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat nach sorgfältiger Analyse und im Rahmen des Entlastungsprogramms 2015–2018 von Sprachaufenthalten 340’000 Franken Einsparungen durch Straffung verschiedener Angebote in der Grund und Weiterbildung b) Weitere wesentliche Abweichungen 100’000 Franken weniger Ertrag bedingt durch
2226.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
1. Juli 2006 in Kraft. 4.5 Im Kanton Zug informieren die Behörden seit langem auf Grund der geltenden Rechts- grundlagen regelmässig über alle wesentlichen Aktivitäten, weshalb die berechtigte Forderung en, die Beeinträc h- tigung der Privatsphäre, Mehraufwand für die Verwaltung, Kosten) können auf Grund der Erfah- rungen im Ausland, im Bund und in verschiedenen Kantonen als weitgehend entkräftet gelten besonderes Interesse nachgewiesen werden muss. Über den Zugang zu einem bestimmten Dokument wird auf Grund eines konkreten Gesuchs nach einer Interessenabwägung im Einzelfall entschieden. Der Zugang kann auch
1413.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Alarmierung geht 66 Stand 16. Januar 2006 67 Falschalarm: mutwillige Alarmierung ohne jeglichen Grund Fehlalarm: grundlos ausgelöster Alarm infolge eines technischen Defekts oder mangelhaftem oder unsach- gemässem ihnen die Kompetenz zu übertragen, aufgrund eigener Zuständigkeit die Parkordnung auf öffentlichem Grund zu kontrollieren und überdies die Verletzungen von Verkehrsregeln im ruhenden Ver- 1413.1 - 11957 polizeiliche Mittel, als sie den einzelnen Kantonen zur Verfügung stehen. Dies war denn auch mit ein Grund zur Schaffung des Konkordats über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Zentralschweiz, dem der Kanton
1886.01 - Bericht und Antrag des Obergerichts
angepasst sein. 2.2. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Kanton Zug In der Kantonsverfassung sind auf Grund der neuen Bundesgesetzgebung zwingend kleinere An- passungen notwendig (vgl. nachfolgend Ziffer 4) ls auf den 1. Januar 2008 musste die Funktion des Haftrichters geschaffen werden (§ 36 GOG). Auf Grund verschiedener, teilweise um- fangreicher Abklärungen wurde die Funktion des Haftrichters der Einz Mai 199630). Im Zuge der Vereinfachung der Struk- turen der Justizbehörden im Kanton Zug und auf Grund der geringen Fallzahlen wird diese beson- dere Schlichtungsfunktion der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht
512.1 - Polizeigesetz
Arbeiten oder die rechtmässi­ ge Benützung des öffentlichen Grundes behindern oder gefährden, und Fahrzeuge, die vorschriftswidrig auf öffentlichem Grund abgestellt sind, kann die Polizei wegschaffen oder wegschaffen Untersuchungsverfahrens in Frage stellt. 2 Sie hält den Grund für die Einschränkung der Informationspflicht gemäss Abs. 1 fest. 3 Sobald der Grund der Verweigerung, Einschränkung oder Aufschiebung wegfällt vorsieht. 2 Erfolgt die Personennachforschung mittels Ausschreibung, wird diese wi­ derrufen, sobald der Grund entfällt. 3 Für die erfolgreiche Mitwirkung Privater bei der Personennachforschung kann die Polizei
512.1 - Polizeigesetz (PolG)
Arbeiten oder die rechtmässi- ge Benützung des öffentlichen Grundes behindern oder gefährden, und Fahrzeuge, die vorschriftswidrig auf öffentlichem Grund abgestellt sind, kann die Polizei wegschaffen oder wegschaffen Untersuchungsverfahrens in Frage stellt. 2 Sie hält den Grund für die Einschränkung der Informationspflicht gemäss Abs. 1 fest. 21 512.1 3 Sobald der Grund der Verweigerung, Einschränkung oder Aufschiebung wegfällt vorsieht. 2 Erfolgt die Personennachforschung mittels Ausschreibung, wird diese wi- derrufen, sobald der Grund entfällt. 3 Für die erfolgreiche Mitwirkung Privater bei der Personennachforschung kann die Polizei

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