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981.2c - Beilage 3 - allenfalls überprüfbar
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Erhaltung der Hochstammobstbäume. Anpassung der Abgeltungsrichtlinien des Regierungsrates. Gesetzliche Grundlage § 3 GNL kann nicht eingehalten werden. Müsste ehrlicherweise gestrichen oder angepasst werden (Bst
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981.2a - Beilage 1 - realisiert
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Kategorie 4.1 -realisiert- Auflistung der Vorschläge zu Sparmöglichkeiten Umfrage vom Mai/Juni 2002 aufgrund CVP-Motion (Vorlage Nr. 981.1 - 10762) Kapitel in RR- Bericht Direktion Konten- Gruppe Beze
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981.2b - Beilage 2 - in Bearbeitung
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Aufträge 4.2 FD 5040 Abschreibungen ja Vorschlag der CVP-Fraktion: Flexibilisierung der gesetzlichen Grundlage im Hinblick auf NFA 4.2 Alle Diverse Zweckgebundene Beiträge überprüfen (Erfolgskontrollen; Zur
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2378.4 - Bericht und Antrag der Stawiko
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(eine Klassenlehrperson pro Klasse). Die Anpassung der Normpauschale geht ebenfalls von diesem Grundsatz aus. Wenn eine Gemeinde mehrere Sonderzulagen pro Klasse ausb e- zahlt, dann werden diese weiteren Aufstellung nicht enthalten seien, ist falsch. Die Kosten der Entlastung der Lehrpersonen haben im Grundsatz je zur Hälfte der Kanton und die Gemeinden zu tragen. Da die Kostenbeteiligung des Kantons über
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2380.1 - Motionstext
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und damit die Standortqualität des Kantons Zug zu bewahren. Dazu sind erstens die gesetzlichen Grundlagen derart anzupassen, dass die eingereichten U n- terlagen der Zuger Steuerpflichtigen die Zuger
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2390.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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n Ihnen zur Motion Bericht und Antrag und gliedern diesen wie folgt: 1. In Kürze 2. Rechtliche Grundlagen 3. Nutzen der Förderung des einheimischen Holzes 3.1. Klimaschutz 3.2. Gesunder Wald 4. Waldpolitik was zu rentabler Holzern- te und geringeren Defizitzahlungen durch den Staat führt. 2. Rechtliche Grundlagen Die quantitative und qualitative Walderhaltung ist eine Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den
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2404.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2404.2 Laufnummer 14911 Motion der SP-Fraktion betreffend Neuregelung der finanziellen Belastung bei Entscheiden der Kindes- und Er- wachsenenschutzbehörde Bericht und Antrag des Regierung
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2424.3b - Synopse (Steuergesetz)
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einreichen: d) die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz über die Verhältnisse, die für die Be- steuerung des direkten Grundbesitzes und des- sen Erträge massgebend sind. d) (geändert) die kollektiven Kapitalanlagen mit di- rektem Grundbesitz über die Verhältnisse, die für die Besteuerung des direkten Grundbesitzes und dessen Erträge massgebend sind; e) (neu) die Arbeitgebenden, die ihren Handel mit Grundstücken na- türlicher Personen, wenn im Kanton lediglich eine Steuerpflicht aus Grundeigentum besteht; b) Aufgehoben. § 243quinquies (neu) Besteuerung nach dem Aufwand 1 Für natürliche Personen
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2468.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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g sgesetz und Fachhochschulgesetz) abgelöst. Zudem bildet das HFKG für den Bund die rechtliche Grundlage für den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im schweizerischen Hochschulbereich vom 9. April 2013 (Zusammenar- beitsvereinbarung). - Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Verfassungsauftrages auf der Ebene der Kantone ist das vorliegende Hochsc Kantone mit dem Bund zusammenarbeiten, und es bildet für die Kantone ihrerseits die rechtliche Grundlage für den Abschluss der Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Bund. - Schliesslich können mittels der
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2472.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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die Polizei so- dann ist unter anderem in der Regel der erfolgreiche Abschluss der polizeilichen Grundausbi l- dung erforderlich (§ 5 Abs. 3 Polizei-Organisationsgesetz). Auch für den Beruf der Kaminfeger Menschen, die in fina n- zielle Notlagen geraten sind. Oberstes Ziel der Sozialhilfe bilden die Grundprinzipien «Hilfe zur Selbsthilfe» sowie «Leistung und Gegenleistung». Die professionelle Beratung und über- tragen. Die Bürgergemeinden verlangten, dass eine solche Fragestellung im Rahmen einer Grundsatzdiskussion über ihre Rolle zu führen sei und befürchteten eine Abschaffung der Bü r- gergemeinden auf