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2842.2 - Antwort des Regierungsrats
verständlicher erscheinen lässt. Die damali- gen Überlegungen von Regierungs- und Kantonsrat sind im Grundsatz auch heute noch gültig. Wie die Antwort auf die Frage 1 zeigt, führen in aller Regel sehr spezielle
2842.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2842.1 Laufnummer 15699 Interpellation von Beat Unternährer und Cornelia Stocker betreffend Vermögenssteuer im Kanton Zug vom 22. Februar 2018 Kantonsrätin Cornelia Stocker, Zug, und Kanto
2847.2 - Antwort des Regierungsrats
Weiteren werden die rechtlichen Grundlagen betreffend Lohngleichheit im Rahmen des regelmässig stattfindenden Personalrechtskolloquiums besprochen. Die Grundprinzipien des Diversity Managements wurden vergeben ihre Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Unte r- nehmen, welche die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frau und Mann gewährleisten. Die Vergabegrundsätze sind in Art. 11 der GmbH» im Einsatz. Dem Lohnvergleich wurden rund 110 ausführlich umschriebene Funktionsprofile zu- grunde gelegt und mehr als 210 000 gemeldete Einzellöhne stellen die Vergleichsbasis dar. Der Kanton Zug
2848.2 - Antwort des Regierungsrats
de gesetzliche Grundlage gemäss den abgaberechtlichen Grundsätzen besteht.» Frage 3a: Sind diese gesetzlichen Grundlagen im Kanton Zug ausreichend vorhanden? Die rechtlichen Grundlagen im Kanton Zug zu seiner verfass ungs- rechtlichen Pflicht zur Gewährung eines ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunte r- Seite 2/4 2848.2 - 15806 richts während der obligatorischen Schulzeit nachkommt, wenn er einen könne, welches an die Sekundarstufe I anschliesse und damit den Besuch des unentgeltlichen Grundschulunterrichts an der Volksschule während der ge- samten Dauer der obligatorischen Schulpflicht ermögliche
2850.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
gehen zulasten der Spezialfinanzierung Strassenbau. 2. Lärmsanierungen Die Kommission hat eine Grundsatzdiskussion bezüglich Lärmsanierungen geführt, wozu die Stawiko im Folgenden Stellung nimmt. 2.1. Antrag
2851.1 - Interpellationstext
dass deren Gegenstand und die Be- messung sowie der Kreis der Abgabepflichtigen einer gesetzlichen Grundlage in formel- lem Sinn bedürfen. Zu deren Regelungen sind Begriffe notwendig, die im PBG bis jetzt aus systematischen Gründen – und namentlich auch zur Schaffung einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage für die Abgabeerhebung – ein eigenständiges Mehrwertausgleichsgesetz geschaffen werden müsste?
2855.3 - Bericht und Antrag der Kommission für öffentlichen Verkehr
welchem bisher rund 13 Mio. Franken benötigt wurden. Das ursprünglich geplante Projekt erfuhr eine grundlegende Projektänderung, indem als Folge der kantonalen Entlastungsprogramme auf die Errichtung eines
2855.6 - Ergebnis 1. Lesung
Grundstück Nr. 4709 im Umfang von 5924 m², Grundbuch Zug, für 15 089 700 Franken zu veräussern. 3 Der Regierungsrat wird ermächtigt, 6276 m² ab Grundstück Nr. 286, Grundbuch Zug, vom Verwaltungsvermögen ins F Regierungsrat wird ermächtigt, von der Stadt Zug das Grundstück Nr. 216 im Umfang von 7869 m², Grundbuch Zug, für 21 955 500 Franken zu erwerben und zum gleichen Preis an die Zugerland Verkehrsbetriebe
2855.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 14. Mai 2019
Grundstück Nr. 4709 im Umfang von 5924 m², Grundbuch Zug, für 15 089 700 Franken zu veräussern. 3 Der Regierungsrat wird ermächtigt, 6276 m² ab Grundstück Nr. 286, Grundbuch Zug, vom Verwaltungsvermögen ins F Regierungsrat wird ermächtigt, von der Stadt Zug das Grundstück Nr. 216 im Umfang von 7869 m², Grundbuch Zug, für 21 955 500 Franken zu erwerben und zum gleichen Preis an die Zugerland Verkehrsbetriebe
2855.2 - Antrag des Regierungsrats
Nr. 4709 im Umfang von 5 924 m2, Grundbuch Zug, für 15 089 700 Franken zu veräussern. 3 Der Regierungsrat wird ermächtigt, 6 276 m2 ab Grundstück Nr. 286, Grundbuch Zug, vom Verwaltungsvermögen ins F Regierungsrat wird ermächtigt, von der Stadt Zug das Grundstück Nr. 216 im Umfang von 7 869 m2, Grundbuch Zug, für 21 955 500 Franken zu erwerben und zum gleichen Preis an die Zugerland Verkehrsbetriebe

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