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2826.2 - Antwort des Regierungsrats
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gesetzlichen Grundlage wurde dieses Vorhaben jedoch vom BAG gestoppt. In der Folge wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse auf Bundesebene eingereicht, mit dem Ziel, eine gesetzliche Grundlage (Exper wurden abgelehnt, die Volksinitiative mit 63 % Nein-Stimmen. Eine gewisse Lockerung der gesetzlichen Grundlage fand im Jahr 2013 im Zuge der Revision des Betäubungsmittelge- setzes statt. Seitdem wird der Besitz
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2835.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2835.2 Laufnummer 15789 Interpellation von Willi Vollenweider betreffend in die Irre führende Raum-, Verkehrs- und Stadtplanung im Güterbahnhof- Areal der Stadt Zug: Sind die öffentlichen
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2837.1 - Interpellationstext
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eit gegen Diskriminierung? 5. Welchen Grundauftrag hat die «Anlaufstelle Diskriminierungsschutz Kanton Zug»? (Im Budget 2018 ist auf Seite 75 auch im Grundauftrag hierzu nichts zu finden.) 6. a) Welche jährlich für Sensibilisierungsmassnahmen zur Verfügung? (Im Budget 2018 ist auf Seite 75 auch im Grundauftrag hierzu nichts zu finden.) 115/mb 2/2 2837.1 - 15689 Wir bitten die Regierung folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche rechtlichen Grundlagen auf Ebene Bund, Kanton oder Gemeinden existie- ren, damit derartiger Rassismus oder auch Sexismus
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2762.11 - Antrag der Kommission (WAG)
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(ID 1324) Spezial-Synopse Teilrevision Wahl- und Abstimmungsgesetz Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrates vom 27. Juni 2017; Vorlage Nr. 2762.5 (Laufnummer 15486) [M10K1] Antrag der vorberat
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2769.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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chen Pflichtpensen auf der Mittelstufe II füh- ren und die Zielsetzung einer gleichwertigen Grundausbildung für alle auf Primarstufe in Frage stellen. Die Entscheidung der Schülerinnen und Schüler für gymnasium/Berufsschulen etc.) an die veränderte Ausgangslage anzupassen hätten. Als Ort der Grundausbildung und des ersten Se- lektionsschritts am Ende der 6. Klasse ist die Primarschulstufe bewusst noch
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2794.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung
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werden» zu streichen, wurde mit 9 zu 5 Stimmen und ohne Enthaltungen abgelehnt. G 2.3 Dass die Grundlagen den Fachplanungen von Bund, Kanton und Gemeinden zur Verfügung stehen, ist für die Kommission eine
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2794.2 - Antrag des Regierungsrats
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1628) [M09] Antrag des Regierungsrats vom 24. Oktober 2017; Vorlage Nr. 2794.2 (Laufnummer 15592) Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplans 1
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2828.2 - Antwort des Regierungsrats
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Verwaltung sehr arbeits- und zeitintensiv. Im Jahr 2015 hat der Regierungsrat die Leistungsaufträge grundlegend überprüfen lassen, um die einheitliche Systematik über die ganze Verwaltung zu verbessern. Auch sind. In der Finanzverwaltung war eine Fachperson zu 100 Prozent angestellt, um die notwendigen Grundlagen und Instrumente zu erarbeiten, Schulungen durchzuführen und bei der Implemen- tierung in den Ämtern Neueinführungen mehr; - In der Finanzverwaltung erfolgt ein Personalabbau; - In den Ämtern erfolgt im Grundsatz eine Reduktion des Administrationsaufwands (die Re- duktion ist breit verteilt und deshalb nicht
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2843.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Bundesrat bei einer Regelung auf nationaler Ebene unerwünschte Aus- wirkungen auf die föderalistische Grundordnung und die Politikfinanzierung. Der Bundesrat er- achtet es als einen Eingriff in die Kantonsautonomie Paragraphen im Wahl- und Abstimmungsgesetz vorsieht und damit ausdrücklich eine formelle gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, braucht diese Frage nicht abschlies- send geklärt zu werden. Auch die V
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2860.1 - Bericht der Ombudsstelle
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die Gemeinde. Den Protokollen der Eigen- tümergemeinschaft konnte sie nichts entnehmen. Laut Grundbucheintrag und laut den Plänen, die Frau Fischer vorlagen, handelte es sich um einen Werk- raum, nicht genötigt zu werden, da zur Sicherung der Rücker- stattungsverpflichtung die Errichtung eines Grundpfandrechts verlangt wird Person habe als Sozialhilfebezüger nur kleinen Teil einer Erbschaft erhalten ohne Kosten zwar im Sinn eines Darlehens vom sozialen Dienst übernommen, aber mit monatlichen Raten vom Grundbetrag der klei- nen Familie in Abzug gebracht wurden. Die seinerzeitige Abmachung sei im Rahmen einer