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2025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
§ 136 aufgehoben. Die Bestimmung ist in den vergangenen zwanzig Jahren nie angewendet worden. Ein Grund für die Beibehaltung ist nicht ersichtlich und eine Weitergeltung der Bestimmung bundesrechtlich Seite einer Grundbuchverwalterin bzw. ei- nem Grundbuchverwalter ausgeführt werden können. Sie werden von anderen, qualifizierten Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern getätigt. § 150 Grundbuchbereinigung Anders gesetzlichen Grundpfandrechte ab In-Kraft-Treten der revidierten Bestimmungen in allen Fällen die Eintragung im Grundbuch konstitutiv. Die Revision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts im ZGB wird
2002.1c - Beilage 3
Genos- senschaften werden zu 50% besteuert, wenn die Beteiligung mindestens fünf Prozent am Aktien-, Grund oder Stammka- pital beträgt oder einen Verkehrswert von mindestens 5 Mio. Franken aufweist. 2 (un Erlasse Antrag des Regierungsrates vom 3. Dezember 2010 § Titel Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif) vom 27. September 2007 (BGS 215.35) 10 Rechnungsstellung und Inkasso
948.03 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Den Plan für das Grundbuch umschreibt Art. 7 VAV. Danach ist der Plan für das Grundbuch ein aus dem Grunddatensatz erstellter graphischer Auszug, der als Bestandteil des Grundbuches die Liegenschaften . Die amtliche Vermessung soll als Abschnitt IX im Anschluss an das Grundbuchrecht im EG ZGB dargestellt werden. Alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen sollen unter den neuen Para- graphen 154 ff einer kantonalen Behörde. Diese hat den Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung er- stellten Auszüge aus dem Grunddatensatz zu genehmigen. Mit der Geneh- migung erhalten diese
2170.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sowie um organisatorische Regelungen. Die beiden Vorlagen sind unabhängig voneinander. Aus diesem Grund behandelt der Regierungsrat die Majorzinitiative in einer separaten Vorlage. 2. Ausgangslage Am 27 vier möglichst gleich grossen Wahlkreise könnten sich etwa wie folgt zusammensetzen (Berechnung auf Grund der Mandatszuteilung für die Wahlen 2010): - Wahlkreis Zug mit 19 Kantonsratsmandaten; - Wahlkreis und die Ve r- teilung der Mandate erfolgt in mehreren Stufen. In einem ersten Schritt werden auf Grund der Stimmenzahlen im Wahlkreisverband die Mandate der Parteien ermittelt, danach werden die einzelnen
1446.1b - Beilage 2
igkeiten mit Einschluss der Ehrverlet- zungsklagen die Vermittlungsverhandlung, sofern nicht auf Grund der Gesetze oder einer Übereinkunft der Parteien davon Umgang genommen wird. 2 Die Vermittlungsverhandlung Friedensrichter leitet in allen Zivilstreitigkeiten die Vermittlungsverhand- lung, sofern nicht auf Grund der Gesetze oder einer Übereinkunft der Parteien davon Umgang genommen wird. 2 unverändert § 14 1 Untersu- chungsrichter. § 24 1 Der Staatsanwalt ist der öffentliche Ankläger. Er erhebt die Anklage auf Grund der ihm überwiesenen Untersuchungsakten und vertritt den Strafanspruch des Staates vor Gericht, a
512.1 - Polizeigesetz (PolG)
Arbeiten oder die rechtmässi- ge Benützung des öffentlichen Grundes behindern oder gefährden, und Fahrzeuge, die vorschriftswidrig auf öffentlichem Grund abgestellt sind, kann die Polizei wegschaffen oder wegschaffen Untersuchungsverfahrens in Frage stellt. 2 Sie hält den Grund für die Einschränkung der Informationspflicht gemäss Abs. 1 fest. 21 512.1 3 Sobald der Grund der Verweigerung, Einschränkung oder Aufschiebung wegfällt vorsieht. 2 Erfolgt die Personennachforschung mittels Ausschreibung, wird diese wi- derrufen, sobald der Grund entfällt. 3 Für die erfolgreiche Mitwirkung Privater bei der Personennachforschung kann die Polizei
1040.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
bis 2002) A. EINLEITUNG Der Regierungsrat beantwortet die Motion und die drei Interpellationen auf Grund ihrer engen inneren Zusammenhänge in einer einzigen Vorlage. Einleitend stellt der Regierungsrat Folgendes der Möglichkeiten und Chancen der Projektentwicklungspotentia- le, das Projekt «VITALE» u.a. auf Grund des überzeugenden Gesamtkonzepts, des be- trieblich optimalen Zentralspitalsprojekts mit seiner hohen ausgewählten Projekts. Der Regierungsrat und die involvierten Experten und Behördenstellen kommen auf Grund der Wettbewerbsprojekte zur Erkenntnis, dass es nicht möglich ist, ein neues Spital im angestrebten
1041.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
bis 2002) A. EINLEITUNG Der Regierungsrat beantwortet die Motion und die drei Interpellationen auf Grund ihrer engen inneren Zusammenhänge in einer einzigen Vorlage. Einleitend stellt der Regierungsrat Folgendes der Möglichkeiten und Chancen der Projektentwicklungspotentia- le, das Projekt «VITALE» u.a. auf Grund des überzeugenden Gesamtkonzepts, des be- trieblich optimalen Zentralspitalsprojekts mit seiner hohen ausgewählten Projekts. Der Regierungsrat und die involvierten Experten und Behördenstellen kommen auf Grund der Wettbewerbsprojekte zur Erkenntnis, dass es nicht möglich ist, ein neues Spital im angestrebten
1042.2 - Bericht , Antrag und Antwort des Regierungsrates
bis 2002) A. EINLEITUNG Der Regierungsrat beantwortet die Motion und die drei Interpellationen auf Grund ihrer engen inneren Zusammenhänge in einer einzigen Vorlage. Einleitend stellt der Regierungsrat Folgendes der Möglichkeiten und Chancen der Projektentwicklungspotentia- le, das Projekt «VITALE» u.a. auf Grund des überzeugenden Gesamtkonzepts, des be- trieblich optimalen Zentralspitalsprojekts mit seiner hohen ausgewählten Projekts. Der Regierungsrat und die involvierten Experten und Behördenstellen kommen auf Grund der Wettbewerbsprojekte zur Erkenntnis, dass es nicht möglich ist, ein neues Spital im angestrebten
1044.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
bis 2002) A. EINLEITUNG Der Regierungsrat beantwortet die Motion und die drei Interpellationen auf Grund ihrer engen inneren Zusammenhänge in einer einzigen Vorlage. Einleitend stellt der Regierungsrat Folgendes der Möglichkeiten und Chancen der Projektentwicklungspotentia- le, das Projekt «VITALE» u.a. auf Grund des überzeugenden Gesamtkonzepts, des be- trieblich optimalen Zentralspitalsprojekts mit seiner hohen ausgewählten Projekts. Der Regierungsrat und die involvierten Experten und Behördenstellen kommen auf Grund der Wettbewerbsprojekte zur Erkenntnis, dass es nicht möglich ist, ein neues Spital im angestrebten

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