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2872.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2872.1 Laufnummer 15790 Kleine Anfrage von Marcel Peter betreffend Sicherheit beim Parkplatz an der Sihlbruggstrasse Antwort des Regierungsrats vom 5. Juni 2018 Sehr geehrter Herr Präsiden
2874.2 - Antrag des Regierungsrats
Entschädigungen für die Errichtung von Dienstbarkeiten und Grundlasten zu- gunsten des Grundstückes oder für die Ablösung von Dienstbarkeiten und Grundlasten auf dem Grundstück; 1) BGS 632.1 - 12 - Geltendes Recht Vorlage Nr. 2874.2 (Laufnummer 15781) d) Kosten für die Errichtung von Schuldbriefen und Grundpfandverschreibungen und Gebühren der amtlichen Liegenschaftsschätzung; e) Grundeigentümerbeiträge, insbesondere Antrag des Regierungsrats vom 15. Mai 2018; Vorlage Nr. 2874.2 (Laufnummer 15781) b) Eintragung im Grundbuch bei Veräusserung des Grundstücks. Als Veräusse- rung gelten Eigentümerwechsel, Übertragung der
2874.6 - Ergebnis 2. Lesung
nach a) Bauabnahme durch die Baupolizeibehörde bei Überbauung des Grundstücks; b) Eintragung im Grundbuch bei Veräusserung des Grundstücks. Als Veräusserung gelten Eigentümerwechsel, Übertragung der wirtschaft­ des Zinssatzes der Zuger Kantonalbank für variable Hypotheken seit Fälligkeit ohne Eintragung im Grundbuch ein gesetzliches Pfandrecht zu, das allen eingetragenen Pfandrechten vorgeht2). Das gesetzli­ che Kaufrecht einräumt. 3 Die Bauverpflichtung ist als öffentlich­rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken. 4 Der Vertrag fällt dahin, wenn ein Gemeinwesen das Land kauft. § 52f (neu) Fehlende
2874.4 - Ergebnis 1. Lesung
nach a) Bauabnahme durch die Baupolizeibehörde bei Überbauung des Grundstücks; b) Eintragung im Grundbuch bei Veräusserung des Grundstücks. Als Veräusserung gelten Eigentümerwechsel, Übertragung der wirtschaft­ Kaufrecht einräumt. 3 Die Bauverpflichtung ist als öffentlich­rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken. 4 Der Vertrag fällt dahin, wenn ein Gemeinwesen das Land kauft. § 52f (neu) Fehlende
2874.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
Prozentsatz von 30 Pro- zent auch der Praxis im Enteignungsrecht entspricht und ob dazu gesetzliche Grundlagen vo r- handen sind. Die Baudirektion informierte, dass im Enteignungsrecht tatsächlich die Schwelle damit für die Autonomie der Gemeinden ausgesprochen, wobei die Gemeinden selbstverständlich den Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung zu berücksicht i- gen haben. § 52a Abs. 2a lit. a In der Kommission
2880.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
Dazu hätte die KESB dem Kantonsrat jährlich Bericht über ihre Tätigkeit zu erstatten, auf dessen Grundl a- ge die Visitation stattfinden würde. Die Staatswirtschaftskommiss ion ihrerseits soll weiterhin BV) sowie Art. 6 Zif f. 1 und Art. 5 Ziff. 4 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (SR 0.101) und Art. 439 Abs. 1 ZGB sein. Sie muss insbesondere organisatorisch Gerichten – durch zwei ständige Kommissionen des Kantonsrats ausgeübt wird. Dies entspricht auch dem Grundsatz und der gängigen Praxis, dass juristisch anspruchsvolle Institutionen einer Doppelaufsicht unterstehen:
2880.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Ausdehnung der Oberaufsicht müsste unseres Erachtens § 19 Abs. 2 geän- dert werden, was eine grundlegende Neubeurteilung der vom Kantonsrat am 28. August 2014 beschlossenen Systematik bedingen würde. Kindes und Erwachsenenschutzbehörde visitiert. Die Stawiko ist der Ansicht, dass dieser Antrag dem Grundsatz von § 19 Abs. 2 widerspricht: Dort ist festgelegt, dass die JPK die Oberaufsicht (äusserer Gesc
2879.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Auswirkungen ihrer Symptomatik auf ihre Berufslaufbahn erst dann. Im Schulgesetz soll ei- ne rechtliche Grundlage im folgendem Sinne geschaffen werden: Die Kosten der logopädischen Therapie, die nach der obligatorische
2885.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
nach Bedarf. 3.2. Architektur Das Theilerhaus bleibt in seiner Grundstruktur erhalten bzw. wird wieder auf die ursprüngliche Grundstruktur mit Mittelbau und Eckrisaliten zurückgebaut. Die Raumaufteilung verwendet werden. 3.4. Innenausbau Beim Innenausbau wird zwischen Grundstruktur und Einbauten unterschieden. Die vorhandene Grundstruktur soll ihren rauen Charakter beibehalten. Die Oberflächen werden wo des Gebäudes, der bestehenden Fassadenwände und tragenden In- nenwände ist eine vorteilhafte Grundstruktur vorhanden. Im Innern des Gebäudes ist die Trag - struktur in einem guten Zustand. Im Rahmen der
2884.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2884.2 Laufnummer 16118 Motion von Gabriela Ingold, Beat Unternährer, Florian Weber, Marcel Peter und Cornelia Stocker betreffend systematische Erhebung und Hinterfragung aller Zahlungen a

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