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2891.3 - Bericht und Antrag der Kommission
von Notrecht auf- genommen. Schliesslich wird mit dem Bevölkerungsschutzgesetz die gesetzliche Grundlage für eine koordinierte Planung der Informations- und Kommunikations-Technik-Systeme der Notor- ganisation geschützten Spitals Baar angesprochen. Urs Marti erklärte, dass es bis auf weiteres eine gesetzliche Grundlage dafür brauche. Zudem wurde das Thema der Notstromversorgung in den Gemeinden aufgegriffen. Es wurden
2892.1 - Antwort des Regierungsrats
ellen und ein Grundangebot zu definieren. - Für die langfristige Sicherstellung des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Jugendför- derung sind die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. -
2901.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
Vorlage Nr. 2901.1 Laufnummer 15884 Teilrevision Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR): Zusammenlegung von zwei ständigen Kommissionen des Kantonsrats Bericht und Antr
2104.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Lasten der Investitionsrechnung (inkl. 8% MwSt, Preisbasis: Zürcher Baukostenindex 1. April 2011): Grundlagen Fr. 80'000 Verfahrensbegleitung Fr. 200'000 Preissumme Fr. 330'000 Honorare Beurteilungsgremium
2093.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Vorlage Nr. 2093.4 Laufnummer 14047 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung vom 15.9.2011 (FHZ-Konkordat) Bericht und Antrag der Konkordatskommission v
2096.1 - Motionstext
jeweiligen Fall nach Ermessen festsetzen darf. Begründung: Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Grundlagen ist im Falle eines zweiten Wahlganges eine Teilnahme der beiden Zuger Ständeräte an den Gesamt
2108.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
deklaratorischen Charak- ter und gibt eine allgemeine Orientierung. Er dient im Wesentlichen und im Grundsatz der Ab- grenzung, welche Aufgaben die Einwohnergemeinden im Vergleich zu den übrigen Gemeinde- arten reiheit erhalten, und es solle – auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinderäte – eine gesetzliche Grundlage für gemeindliche Delegationen geschaffen werden. Mit der Gemeindegesetzrevision solle zudem die
2147.02 - Beschluss der Vereinigten Bundesversammlung
n: Das ist im Moment so.in derVernehmlassung. Bischofberger Ivo (CE, AI), für die Kommission: Im Grunde genommen habe ich es bereits gesagt: Der Antrag auf Ablehnung der Stand esinitiativen ist die Konsequenz Vernehmlassung zu Änderungen in der Gewässerschutzverorctnung werden hierfür auch die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Den Kantonen wird damit hinsichtlich der Ausscheidung der Gewässerräume bereits heute den Siedlungsgebieten als auch zu den Landwirtschaftsgebieten erarbeitet. Damit wurde eine gute Grundlage erarbeitet für eine praktikable, pragmatische Umsetzung ohne Gesetzesänderung - cjas war immer der
2147.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
begehrten Vorgehen in Übereinstimmung mit Vor- stössen anderer Kantone einverstanden. Aus diesem Grunde wird die Erheblicherklärung der Motion beantragt. Mit Einreichen der Standesinitiative kann die Motion wasserlebende Flora und Fauna. Zusammen mit ihren Ufern bilden sie eine wich- tige und unentbehrliche Grundlage für die Erhaltung der Biodiversität. Sie spielen zudem eine wichtige Rolle zur Erhaltung und Erneuerung
2147.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2147.1 Laufnummer 14075 Motion von Thomas Rickenbacher betreffend Standesinitiative zur Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GschG) vom 14. Mai 2012 Kantonsrat Thomas

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