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2181.2 - Antwort des Regierungsrates
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umgesetzt. Zwangsmassnahmen gegenüber säumigen Gemeinden sind wie erwähnt aufgrund der gesetzli- chen Grundlagen nicht möglich. Eine entsprechende Gesetzesanpassung ist zur Zeit vom R e- gierungsrat auch nicht würden die Z u- weisungen von Asylsuchenden an die Kantone verringern. Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen des Bundes und des Kantons hat der Regierungsrat eine Strategie zur Unterbringung von Asylsuchenden Einrichtung, Strafanstalt). Frage 3: Wie erklärt sich der Regierungsrat die ungleichmässige Verteilung? Grundlage für die Verteilung von Asylsuchenden auf die Gemeinden sind § 12 bis Abs. 3 des Sozialhilfegesetzes
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2182.1 - Antwort des Regierungsrates
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vertritt in BGE 123 I S. 108 folgende Auffassung: «Das Bundesgericht hielt zuletzt auch aus diesem Grunde in BGE 111 1a 67 E. 3e fest, eine Ausstandspflicht im Prozess der demokratischen Willensbildung, Wahlrecht (vgl. dazu BGE 123 I 97). Eine solche Massnahme müsste sich nicht nur auf einer gesetzlichen Grundlage stützen und einem öffentlichen Interesse entsprechen, sondern auch den Erfordernissen des Verhä Zulassung dieses offensichtlichen Interesse n- konflikts? Falls nein: Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage wird den betroffenen Kantonsräten das Stimmrecht verwehrt? Antwort auf Frage 4: Aufgrund vorstehender
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2207.4a - Synopse
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(ID 929) Spezial-Synopse 2207 - Videoüberwachungsgesetz VideoG Antrag des Regierungsrats vom 4. Dezember 2012; Vorlage Nr. 2207.2 (Laufnummer 14212) [M10K1] Antrag der vorberatenden Kommission vom 8.
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2207.3a - Synopse
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Synopse Videoüberwachungsgesetz VideoG Antrag des Regierungsrats vom 4. Dezember 2012; Vorlage Nr. 2207.2 (Laufnummer 14212) Antrag der vorberatenden Kommission Videoüberwachungsgesetz; Vorlage 2207.3
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2207.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat (1. Teil, ohne § 9)
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 929) Ergebnis der 1. Lesung (1. Teil, ohne § 9) im Kantonsrat vom 31. Oktober 2013; Vorlage Nr. 2207.5 (Laufnummer 14487) Gesetz über die Videoüberwachung des öffentli
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2206.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2206.2 Laufnummer 14424 Interpellation von Thomas Lötscher betreffend Tüftellabor Einstein (Vorlage Nr. 2206.1 - 14210) Antwort des Regierungsrates vom 20. August 2013 Sehr geehrter Herr P
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2152.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Mai 2013
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Angelegen- heiten aufgrund eines Leistungsauftrages. 1) BGS 111.1 1 [Geschäftsnummer] Kanton Zug § 3 Grundauftrag 1 Die Pädagogische Hochschule Zug erfüllt einen vierfachen Auftrag und richtet sich nach den gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Grundlagen § 1 Bestand und Stellung 1 Der Kanton führt eine Pädagogische Hochschule. 2 Die Pädagogische Hochschule Weise erworben wurde, wird durch die Instanz entzogen, die ihn verliehen hat. 4. Rechtspflege § 32 Grundsatz 1 Die Rechtspflege richtet sich nach den Bestimmungen über den Rechts- schutz in Verwaltungssachen
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2153.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2153.2 Laufnummer 14220 Motion von Philip C. Brunner betreffend Anpassung des Gesetzes über die Beherbergungsabgabe (Vorlage Nr. 2153.1 - 14086) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom
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2164.2 - Antwort des Regierungsrates
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gefö r- derten Bohrkerne liegen vor. Sie liefern auch Erkenntnisse zur Eignung des Tiefenunte r- grunds für die Wärmegewinnung. Danach stiess man auf 2'400 m Tiefe in der unteren Süsswassermolasse auf wirtschaftlich untragbar wäre. 5. Ist nach Meinung des Regierungsrates eine ausreichende rechtliche Grundlage vorha n- den, um ein künftiges Tiefenbohrungsprojekt im Kanton Zug rasch umzusetzen? Falls nein Zusätzlich hätte die betreffende Einwohnergemeinde ihren Zonenplan anzupassen. Eine weitere gesetzliche Grundlage drängt sich mit einer Ergänzung des heute in § 89 des Gesetzes betreffend die Einführung des Sc
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2163.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2163.5 Laufnummer 16424 Genehmigung der Schlussabrechnung betreffend Objektkredit für das Projekt KS P, Sanierung und Ausbau der Sihlbrugg- strasse, Abschnitt Sihlbrugg–Knoten Sand AG inkl