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1211.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1211.1 (Laufnummer 11400) MOTION DER SP-FRAKTION BETREFFEND EINREICHUNG EINER STANDESINITIATIVE ZUR ENTLASTUNG DES AGGLOMERATIONSVERKEHRS VOM 16. FEBRUAR 2004 Die SP-Fraktion ha
1250.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
sorgfältig aufeinander abgestimmt. 3. Eintretensdebatte Es wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht eine grundlegende Strukturreform im Kan- ton Zug notwendig wäre und ob die Einwohner- und Bürgergemeinden über die des Regierungsrates. 4.2 Allgemeine Weiterbildung § 80, Grundsatz Die Kommission stimmte dem Wortlaut bezüglich allgemeine Weiterbildung und Grundsatz einhellig zu. 1250.3 - 11629 5 § 81, Subsidiarität; § der Motion sei somit nicht mehr notwendig. Andere Kommissionsmitglieder wollten die Motion als Grundlage stehen lassen, da sie sich nicht nur auf das erste Paket, sondern auf die ganze ZFA beziehe. Damit
1250.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1250.4 (Laufnummer 11630) ZUGER FINANZ- UND AUFGABENREFORM (ZFA) AUFGABENTEILUNG KANTON-GEMEINDEN (1. PAKET) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 4. JANUAR 200
1272.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ab 1. Januar 2006 ein Anschlussprogramm dem Kan- tonsrat zu unterbreiten, weil verschiedene Grundsatzfragen noch offen sind. Der Re- gierungsrat verfolgt die Entwicklung auf nationaler Ebene aufmerksam von Gebäu- den nach "MINERGIE"-Standard, an den die Motion anknüpft. Dieser Beschluss setzte im Grunde den bereits erwähnten Energieinvestitionsbeschluss fort. Sein Kre- ditrahmen von 2 Mio. Franken gilt
1282.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Arbeitsgruppe hat dann aber aus Gründen ungenügender gesetzlicher und damit fehlender finanzieller Grundlagen die Umsetzung des Detailkonzepts abgebro- chen und das Mandat an die POL zurück gegeben. Die g on noch verstärkt werden wird, sind grundsätzlich keine kantonalen Entscheide bzw. gesetzliche Grundlagen in den Ausführungsbestimmungen zu diesen beiden Bundesgesetzes nötig. Lediglich im Bereich der ausserdem im Rahmen der regionalärztlichen Dienste eine Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Grundsatz möglich. Deshalb hat die Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kanton Zug schon längst begonnen
1310.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Denkmalpflegebeiträge an steuererhe- bende öffentlich-rechtliche Körperschaften ab, da dies dem Grundprinzip des Denk- malschutzes zuwiderläuft, wonach allen Betroffenen die durch die Unterschutzstellung der hier vorliegenden ─ Vorlage unterbreitet werden. Damit kann rasch Klarheit über die künftige grundlegende Ausrichtung der Denkmalpflege geschaffen werden. Eine separate Vorlage ist auch deshalb angezeigt zwischenzeitlich einer Reduktion auf 30% bzw. 70% zugestimmt haben sollte. 5. In diesem Gesetz sind die Grundlagen zu schaffen, dass beim Vollzug die Gebote der Verhältnismässigkeit und der Wirtschaftlichkeit bes-
1309.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und es beste- hen mit den meisten Grundeigentümern bereits Vorverträge. In kurzer Zeit wurden die Grundlagen für das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren der Dop- pelspur Cham - Freudenberg erstellt
1311.2 - Antwort des Regierungsrates
des Pensionskassengesetzes zu zeitigen vermag. Zwar geht das neue Finanzierungsmodell in seinen Grundlagen von einer Verzinsung des Alterssparguthabens von 4 % aus, damit das Rentenziel von 60 % bzw. aktuell
1310.1 - Motionstext
tlich einer Reduktion auf 30 % bzw. 70 % zugestimmt haben sollte. 5. In diesem Gesetz sind die Grundlagen zu schaffen, dass beim Vollzug die Gebote der Verhältnismässigkeit und der Wirtschaftlichkeit besser
1333.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1333.1 (Laufnummer 11711) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR DEN ANBAU EINES ZUSÄTZLICHEN UNTERRICHTSRAUMS FÜR DAS FACH BILDNERISCHES GESTALTEN IN DER KANTONSSCHUL

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